Senat der JGU kritisiert Bundesmaßnahmen zur Studienfinanzierung

19.07.2020
Campus-News
lki

Der Senat der JGU Mainz appelliert an die Bundesregierung, die allgemeinen Maßnahmen zur Studienfinanzierung und die konkreten Hilfen in der Corona-Pandemie für Studierende zu überdenken.

Der Senat der JGU Mainz äußert sich in einer Stellungnahme vom 13. Juli 2020 zur aktuellen Finanzlage Studierender. Das Schreiben geht auf eine Senatssitzung vom 3. Juli 2020 zurück. Darin bezieht er sich konkret auf die aktuelle Notlage vieler Studierender, die durch die Corona-Pandemie ihre Nebentätigkeit verloren haben und auf finanzielle Nothilfen der Bundesregierung angewiesen sind. Neben dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der JGU spricht sich nun auch der Senat dafür aus, dass die auf Bundesebene verabschiedeten Maßnahmen zu niedrig beziffert seien, um die Existenzgrundlage bedürftiger Studierender zu sichern. Laut der Hochschulgruppe Campusgrün geht der Beschluss zur Veröffentlichung der Pressemitteilung auf die Initiative und den Antrag der studentischen Senator:innen der Hochschulgruppen Campusgrün, Jusos und der Linken Liste zurück.

Unzureichende Bundesmaßnahmen für finanziell bedürftige Studierende

Wie viele Studierende genau von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind, wurde bisher nicht zentral erfasst. Stellenweise wird davon ausgegangen, dass bis zu vierzig Prozent der Studierenden ihren Job verloren haben, auch campusweite Recherchen in Mainz (campus-mainz.net berichtete) und Würzburg beleuchten die teils schwierige Arbeitssituation.

Einerseits begrüßt der Senat daher generell die "ersten Schritte" der Bundesregierung zur finanziellen Unterstützung bedürftiger Studierender, zu denen u.a. die Studienkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zählen, die nun bis zum 31. März 2021 zinsfrei sind (campus-mainz.net berichtete). Andererseits kritisiert der Senat konkret, dass diese Darlehen "kein geeignetes Instrument" darstellen, da der KfW-Kredit mit einer monatlichen Auszahlung von bis zu 650 Euro "ausgerechnet die bereits finanziell in Not geratenen Studierenden" in die Verschuldung treibe. Darüber hinaus sei damit zu rechnen, dass Studierende aufgrund unzureichender Zahlungsmittel einen Studienabbruch erwägen und diesen "nur nach hinten schieben."

Dem Senat zufolge sei auch die Summe des eingerichteten BMBF-Nothilfefonds von 100 Millionen Euro angesichts der Studierendenzahlen zu gering. Über diesen Nothilfefonds können Studierende aller in Deutschland staatlich anerkannten Hochschulen monatliche Zuschüsse von bis zu 500 Euro beantragen. Im Gegensatz zu den Darlehen der KfW und des Hartz-IV-Angebots für Studierende müssen diese Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden. Allerdings kann die Überbrückungshilfe nur für die Monate Juni, Juli und August beantragt werden und richtet sich nach dem Kontostand des/der Bedürftigen: Wessen Erspartes über 500 Euro beträgt, kann die Soforthilfe nicht beanspruchen (campus-mainz.net berichtete). In seiner Pressemitteilung kritisiert der Senat die Maximalförderung von 500 Euro, denn zur Sicherung der Existenzgrundlage sei sie "schlicht nicht ausreichend".

"Kein Studium darf an Geldmangel scheitern!"

Der Senat appelliert in dem Schreiben ausdrücklich an "die politisch Verantwortlichen, sich der finanziellen Realität eines großen Teils der Studierenden zu stellen" und die bewilligten Überbrückungsmaßnahmen nochmals zu überdenken. Anstelle niedriger Fördersummen seien eindeutige Aussagen und "konkrete, umsetzbare Hilfen" erforderlich, um die Zukunftsperspektive von Studierenden zu sichern und um Studienabbrüche wegen Geldmangels einzudämmen. Damit soll verhindert werden, dass existierende Bildungsungleichheiten aufgrund von sozialer Herkunft auch weiterhin durch die Corona-Pandemie verschärft werden.

Da einige Studierende nicht mehr wie gewohnt auf die Unterstützung der Eltern zählen können, weil deren Einkommen wegen aktuellen Kurzarbeitsverträgen stark reduziert ist oder gar entfällt, wurde im April die Regelung erlassen, dass das aktuellste Elterneinkommen für die BAföG-Berechnung von Schüler:innen, Auszubildenden und Studierenden berücksichtigt wird. Allerdings müsse neben der akuten Notsituation durch die Corona-Pandemie auch die regelhafte Studienfinanzierung in den Blick genommen werden, fordert der Senat. Damit sich Studierende künftig ganzheitlich ihrem Studium widmen könnten und sich weder die gesamte Studienzeit über mit der Finanzierung belasten müssten noch auf einen Nebenjob angewiesen seien, sei die BAföG-Förderung "aus der Nische der Sozialleistungen" herauszuholen, so die Idealvorstellung des Senats.

Laut Campusgrün setze diese gemeinsame Stellungnahme ein "öffentliches Signal", dass die Überbrückungshilfen der Bundesregierung nicht ausreichend seien, um den Lebensunterhalt von Studierenden zu bestreiten. Zudem beteuert der Senat, dass man sich mit allen bedürftigen Studierenden der JGU und deutschen Hochschulen solidarisieren müsse: "Unsere Gesellschaft braucht die Studierenden. Ihre Zukunftsperspektive gilt es zu sichern, denn sie schaffen die Zukunft nach der Krise."

Engagement des AStA

Neben dem Senat der JGU hat sich zuvor auch schon der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der JGU öffentlich für eine stärkere finanzielle Unterstützung für Studierende ausgesprochen und dabei die bestehenden Hilfsangebote bemängelt. So hat er u.a. offene Briefe an die rheinland-pfälzische Landesregierung (campus-mainz.net berichtete) und an die Bundesregierung (campus-mainz.net berichtete) veröffentlicht. Außerdem hat er am 8. Juni 2020 an einer bundesweiten Demonstration teilgenommen, um auf die finanziellen Probleme Studierender aufgrund der Corona-Pandemie aufmerksam zu machen (campus-mainz.net berichtete).

Der Senat der JGU Mainz

Der Senat der JGU wird jedes Jahr im Wintersemester gemeinsam mit den Fachbereichsräten von Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden der JGU gewählt. Er erfüllt verschiedene Aufgaben an der Universität. So kann der Senat u.a. universitäre Satzungen verabschieden, über die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen entscheiden. Darüber hinaus wird der/die Präsident:in und der/die Vizepräsident:in vom Senat auf Vorschlag des Hochschulrats gewählt.

Der Senat umfasst neben seinem Vorsitzenden, dem JGU-Präsidenten Prof. Dr. Georg Krausch, 23 Hochschullehrende, acht Studierende sowie acht akademische Mitarbeitende, zwei nichtwissenschaftliche Mitarbeitende, den Rektor der Kunsthochschule Mainz und den Direktor des Gutenberg Forschungskollegs. Im Unterschied zu diesen stimmberechtigten Mitgliedern gibt es ebenfalls beratende Senatsmitglieder, zu denen die Vizepräsidenten Prof. Dr. Stefan Müller-Stach und Prof. Dr. Stephan Jolie, die Kanzlerin Dr. Waltraud Kreutz-Gers, eine Gleichstellungsbeauftragte, ein Vorsitzender des Hochschulkuratoriums sowie ein Vorsitzender des Hochschulrates und drei Ehrensenator:innen zählen.

In seinen elf Ausschüssen, die sich einzelnen Aufgaben zur Beratung oder Entscheidung annehmen, sitzen mehrheitlich Hochschullehrende und mindestens je ein Mitglied aus den Gruppen der Studierenden, der akademischen sowie der nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden.

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