AStA besorgt um Studierendenwerke und Studierende ohne Sitz in Mainz

04.08.2020
Campus-News, Wohnen
lki

Der AStA der JGU Mainz zeigt sich besorgt über die finanzielle Notlage von Studierendenwerken und Studierenden ohne Wohnsitz in Mainz und fordert Ausgleichszahlungen von der Landesregierung.

Bereits in der Vergangenheit hat der AStA der JGU Mainz die finanzielle Benachteiligung von Studierenden während der Corona-Pandemie kritisiert und von der Landesregierung (campus-mainz.net berichtete) sowie von der Bundesregierung (campus-mainz.net berichtete) mehr finanzielle Unterstützung für Studierende gefordert. Nun richtet er sich in einer Pressemitteilung vom 3. Juli 2020 erneut an den rheinland-pfälzischen Wissenschaftsminister Prof. Dr. Konrad Wolf und bittet ihn um die finanzielle Entlastung von Studierendenwerken und Studierenden ohne Wohnsitz in Mainz.

Einreisebeschränkungen als finanzielle Belastung

Auf Nachfrage beim AStA-Sozialreferat heißt es, dass sich die Forderung v.a. auf ausländische Studierende beziehe, die bereits einige Monate vor Semesterstart einen Mietvertrag abgeschlossen hätten, der zurzeit jedoch nicht ohne Weiteres kündbar sei. Neben den laufenden Mietkosten im eigenen Herkunftsland seien die Mietkosten des nicht bezogenen Wohnheimzimmers nun für viele nicht zu bewerkstelligen. Zudem hätten diese Studierenden zum Großteil ihr ERASMUS-Programm oder Auslandssemester kurzfristig abgesagt. Denn teilweise durften diese gar nicht in Deutschland einreisen bzw. wurden im Voraus von der JGU, der Hochschule Mainz und der TH Bingen gebeten, dies nicht zu tun. Diese Aussage kann Petra Giegerich, Leiterin des Bereichs für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an der JGU, so nicht bestätigen.

Zwar habe die JGU im März "angesichts der damals unvorhersehbaren Bedingungen" ihren ausländischen Austauschstudierenden in einem Schreiben "empfohlen", im Sommersemester 2020 nicht an die JGU zu kommen. Diese ausdrückliche Empfehlung sei der JGU jedoch nicht leicht gefallen und sei mit dem unklaren Semesterstart, den äußeren Lebensumständen durch den Lockdown und den Einreisebeschränkungen begründet. Auch handle es sich um keine Zurückweisung, denn die Empfehlung erhielten ausschließlich Austauschstudierende und keine ausländischen Degree-Seeking-Studierende oder Kooperationsstudierende in Kooperationsstudiengängen der JGU. Trotz Empfehlung habe die JGU im Sommersemester durchaus Austauschstudierende empfangen, so Giegerich.

Laut Auswärtigem Amt ist die weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen bis zum 31. August verlängert worden. Seit dem 2. Juli erlaubt Deutschland vorerst die Einreise für elf Drittstaaten u.a. für "ausländische Studierende, deren Studium nicht vollständig vom Ausland durchgeführt werden kann."

Zurzeit stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Studierenden in finanzieller Not eine Überbrückungshilfe von bis zu 500 Euro monatlich für die Monate Juni, Juli und August zur Verfügung (campus-mainz.net berichtete). Davon ausgenommen sind jedoch EU-Staatsbürger ohne inländische Meldeadresse und Immatrikulationsbescheinigung an deutschen Hochschulen. Auch auf die Hilfsleistungen der ASten und Studierendenwerke kann in solchen Fällen nicht zurückgegriffen werden. Selbst wenn eine Einschreibung dieser Studierenden vorliege, könnten betroffene Studierende laut AStA "aufgrund sprachlicher und bürokratischer Hürden" keine dieser Hilfen beantragen. Darüber hinaus würden diese Hilfszahlungen nur kurze Zeiträume überbrücken und nicht die laufenden Mietkosten eines ganzen Semesters übernehmen.

Umsatzeinbußen auf Seiten des Studierendenwerks

Auch das Mainzer Studierendenwerk spürt die Folgen der Corona-Pandemie. So gibt der AStA zu bedenken, dass viele Mieter:innen durch den Wegfall von Einkommensquellen und unzureichende Bundesmittel nicht zahlungsfähig seien. Auf Anfrage beim Mainzer Studierendenwerk heißt es, dass sich neben Verlusten in der Gastronomie, die sich für das Jahr 2020 laut Pressesprecher Thomas Kohn-Ade auf 80 Prozent belaufen, auch die Wohnsituation aufgrund der Corona-Pandemie als "immens schwierig" gestalte. Allein für das Sommersemester rechnet das Studierendenwerk bis Oktober 2020 mit Mieteinbußen von voraussichtlich circa 358.000 Euro. Ein Ende der finanziellen Einbußen sei auch im Wintersemester 2020/21 nicht in Sicht, da dieses nur in begrenztem Umfang analog stattfinden wird (campus-mainz.net berichtete): "Für den Winter erwarten wir einen noch stärkeren Rückgang der Nachfrage und weitere Leerstände", fürchtet Kohn-Ade.

Kohn-Ade beobachtet auch, dass sowohl internationale als auch deutsche Studierende trotz gültiger Mietverträge aktuell mit ihren Mietzahlungen nicht nachkommen. So verständlich diese Einsparungen aus Perspektive der finanziell angeschlagenen Studierenden auch seien, so müsse man dennoch im Hinterkopf behalten, dass durch die Vernachlässigung der "rechtlich eindeutigen Verpflichtungen" die Sozialbeträge und Mieten aller anderen Studierenden und Wohnheimmieter:innen belastet werden würden. Studierende, die ihr Studium aufgrund der Reisebeschränkungen oder aufgrund des Ausfalls von Präsenzveranstaltungen nicht vor Ort aufnehmen können oder wollen, können in einer solchen Situation jedoch keinen Gebrauch von einem Sonderkündigungsrecht machen. Kohn-Ade begründet diesen Umstand damit, dass das Studierendenwerk auch künftig auf seine Mietforderungen bestehen müsse, um in Zukunft weiterhin Dienstleistungen anbieten zu können und Studierende nicht zusätzlich zu belasten.

Ausgleichszahlungen zur finanziellen Entlastung

Um die Studierenden selbst sowie das Studierendenwerk künftig finanziell zu entlasten, fordert der AStA den rheinland-pfälzischen Wissenschaftsminister Prof. Dr. Konrad Wolf zu Ausgleichszahlungen auf. Diese Zahlungen sollen die finanziellen Mietausfälle der Studierenden, die nicht einreisen konnten oder es aufgrund der aktuellen Lage weiterhin nicht können, und die fehlenden Umsätze in den Mensen ausgleichen.

Ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich sieht der AStA den Ruf der rheinland-pfälzischen Hochschulen sowie deren internationale Ausrichtung gefährdet, denn ausländische Studierende, die trotz verhinderter Einreise für die Mietkosten in Deutschland aufkommen müssten, würden "im Regen stehen gelassen".

Darüber hinaus befürchtet er, dass ohne einen entsprechenden finanziellen Ausgleich der Semesterbeitrag und die Wohnheimmieten erhöht werden könnten, um die bereits entstandenen und kommenden Umsatzeinbußen abzufedern. Verglichen mit den Universitäten in Kaiserslautern, Koblenz und Trier ist der Semesterbeitrag der JGU in Höhe von 326,11 Euro für die Rückmeldung zum Wintersemester 2020/21 bereits der höchste des Bundeslandes, und auch bei den Wohnheimmieten ist Mainz bereits "Spitzenreiter", so der AStA in seinem Schreiben.

Mainzer Wohnraum ohnehin problematisch

Mit einer durchschnittlichen Miete von 353 Euro für ein Zimmer liegen die Wohnungspreise bei Mainzer Studierendenwohnheimen fast 100 Euro über dem Bundesdurchschnitt und sind damit bundesweit die teuersten (campus-mainz.net berichtete). Solche Mietkosten sind selbst für Studierende, die BAföG beziehen, oft nur schwer zu bewerkstelligen, weswegen es in der Vergangenheit vermehrt zu Studierendenprotesten kam, die u.a. auch vom AStA organisiert wurden (campus-mainz.net berichtete). 

Angesichts der Corona-Pandemie hat der AStA sich nun jedoch mit dem Studierendenwerk und seinen finanziellen Engpässen solidarisiert. Das Studierendenwerk selbst hat Anfang April seine Wohnheime bis September 2020 erstmals auch für Nicht-Studierende geöffnet. Denn nicht nur Studierende, sondern auch viele Auszubildende, Berufsanfänger:innen und Jobwechsler:innen stünden nun "plötzlich vor verschlossenen Türen" und seien auf eine Wohnung angewiesen, so das Studierendenwerk. Doch ihre Mieteinnahmen können auch dabei helfen, die finanziellen Verluste des Studierendenwerks etwas abzufedern. Kohn-Ade schildert auf Anfrage, dass diese Einnahmen "bisher Verluste in Höhe von ca. 40.000 Euro durch die befristete Vermietung an Fremd- und Nicht-Studierende verhindern bzw. ausgleichen" konnten. Laut ihm sei die Öffnung der Studierendenwerke für Fremd- und Nicht-Studierende "zum Nutzen beider Seiten gedacht" gewesen: Nicht nur hätten viele Menschen im Mainzer Studierendenwerk eine "günstige Übergangslösung" gefunden, sondern auch der Corona-bedingte finanzielle Druck im Bereich Wohnen hätte sich reduzieren lassen.

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