BAföG-Leistungen trotz Überschreitung der Regelstudienzeit möglich

27.01.2021
Studium, Campus-News
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Wer im Wintersemester 2020/21 die Regelstudienzeit überschreitet, kann trotzdem weiter BAföG beziehen. Die Regelung gilt in Rheinland-Pfalz seit dem Sommersemester 2020, wird nun aber konkretisiert.

BAföG Bezieher:innen können weiterhin über die Regelstudienzeit hinaus Förderung erhalten. Das geht aus einem Beschluss des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hervor. Die Sonderregelung wird u. a. mit den Einschränkungen der Hochschullehre durch die Corona-Pandemie begründet. So befindet sich beispielsweise die JGU Mainz seit dem 21. Dezember 2021 im Notbetrieb (campus-mainz.net berichtete).

Ausnahmeregelung vom Sommersemester 2020 teils fortgeführt

Das Wissenschaftsministerium hatte die Förderungshöchstdauer zuvor bereits für das Sommersemester 2020 erweitert und gemeinsam mit dem Landtag beschlossen, dass dieses Sommersemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden würde. Diese Regelungen traten in Kraft, damit die BAföG Beziehenden ihre Ansprüche nicht verlieren würden. Der Beschluss sollte garantieren, dass den Studierenden keine Nachteile durch den Ausfall oder Verschiebung ihrer Praktika oder Prüfungsleistungen zuteilwerden (campus-mainz.net berichtete).

BAföG Bezieher:innen können auch im Wintersemester 2020/21 weiterhin über die Regelstudienzeit hinaus Förderung erhalten. Das geht aus einem Beschluss des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hervor.

Der individuelle Förderungszeitraum hängt u. a. auch davon ab, ob Prüfungsleistungen pandemiebedingt verschoben werden mussten und dadurch außerhalb der Regelstudienzeit stattfinden. Durch diese Verschiebungen müssen ggf. auch Vorlagetermine für Leistungsnachweise angepasst werden. So sind die Details der verlängerten Förderungshöchstdauer meist vom Einzelfall abhängig.

Regelstudienzeit läuft weiter, BAföG davon vorerst unabhängig

Im Gegensatz zum Sommersemester 2020 wird das Wintersemester 2020/21 zwar für alle Studierenden wieder zur Regelstudienzeit gezählt, aber die erhöhte Semesteranzahl wirkt sich nach wie vor nicht auf den Förderungsanspruch für BAföG aus. Damit können auch Studierende, die ihre Regelstudienzeit überschreiten, Förderung erhalten.

Für den rheinland-pfälzischen Wissenschaftsminister Konrad Wolf dient die Ausnahmeregelung für BAföG-Beziehende dazu, dass Studierende ihr Studium weiterhin problemlos finanzieren können. Denn "die Pandemie darf nicht dazu führen, dass Studierende aufgrund finanzieller Sorgen vom Studium verschreckt werden." 

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