Was macht eigentlich der AStA?

10.10.2023
Campus-News, Studium
bp

Viele Studierende sind neu am Campus und haben noch nie vom sogenannten AStA gehört. Was dieser ist und welche Aufgaben er hat, erfahrt ihr hier im Detail.

Es beginnt ein neues Semester an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) und viele neue Studierende sind zum ersten Mal an einer Universität immatrikuliert. Zum Anfang des Studiums begegnen Studierenden viele Begriffe, welche sie häufig zum ersten Mal hören. Darunter auch der des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Dieser verschickt schon vor den ersten Vorlesungen E-Mails rund um das Geschehen auf dem Campus.

Während das Studierendenparlament, kurz StuPa, die Legislative der Mainzer Studierendenschaft darstellt, ist der AStA deren ausführendes Organ.

Wie setzt sich der AStA zusammen?

Der AStA ist in mehrere Arbeitsbereiche (AB) und Referate unterteilt, um die Interessen aller Studierenden zu vertreten. Unter den Referaten des AStA findet man unter anderem das Finanzreferat, Sozialreferat, Kulturreferat, Referat für Hochschulpolitik, Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Referat für Ökologie und Verkehr.

Das Referat für Ökologie und Verkehr war z.B. im vergangenen Jahr für die Entstehung des Upgrade-Modells des Semestertickets zuständig. Der AB Kultur und Großveranstaltungen setzt sich für die Förderung studentischer Kultur auf dem Campus ein. Sie kündigen wöchentlich das kulturelle Programm auf ihren Sozialen Medien an.

Der Zentrale Fachschaftsrat (ZeFaR) setzt sich aus maximal vier Personen zusammen, deren Aufgabe es ist, die Interessen der Fachschaften auf dem Campus gegenüber dem AStA zu vertreten.

Solidarisch durch das Studium

Das Studium ist nicht immer leicht und oft durchlebt man unerwartet schwere Zeiten. In solchen Fällen kann man sich an den AStA wenden. So ist beispielweise der AB Soziales für die Vergabe von Darlehen und Zuschüssen an Studierende zuständig. Darüber hinaus unterstützt der AStA Studierende bei alltäglicheren Problemen. Die Hilfefonds des AStA werden durch die Semesterbeiträge finanziert.

So wie auch für die Preise des Semestertickets ist auch hier die Basis der Arbeitsabläufe des AStAs das Solidaritätsprinzip. Diese ist auch der Grundgedanke gesetzlicher Krankenkassen. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit verläuft dies nach dem Prinzip "Die Gesunden helfen den Kranken", oder im Fall von Studierenden: Studis, die wohlauf sind, helfen anderen in schlechteren Situationen. So besteht ein Ausgleich zwischen allen und jeder ist umfassend versorgt. Schließlich kann jeder eines Tages in einer schweren Situation landen. Somit versichert man sich auch selbst. Hierbei erhoffen sich die Referent:innen durch die Semestergebühren ein Sicherheitsnetz für alle Studierende zu gewährleisten.

Wie wird der AStA gewählt?

Die Mitglieder des AStA werden vom StuPa auf der konstituierenden Sitzung gewählt. Das StuPa selbst besteht aus 35 Abgeordneten, die jährlich erneut gewählt werden. Die StuPa-Abgeordneten werden dabei in einer allgemeinen, geheimen, unmittelbaren, freien und gleichen Wahl gewählt.

Alle Wähler:innen – d.h. alle immatrikulierten Studierenden – haben eine Zentrallistenstimme. Bei der Wahl müssen der Studierendenausweis und ein Lichtbildausweis vorgezeigt werden. Die Stimmabgabe erfolgt am Wahltag an den Urnen oder durch eine im Voraus beantragte Briefwahl. Der AStA wird von dem StuPa auf der konstituierenden Sitzung gewählt. Die nächste StuPa-Wahl wird im ersten Quartal 2024 stattfinden und Studierende, die sich erhoffen, ihren Campusalltag mitzugestalten, sollten sich diese nicht entgehen lassen.

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