Überbrückungshilfe bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 verlängert

23.11.2020
Campus-News, Studium
lki

Wegen der wirtschaftlichen Einschränkungen hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe für Studierende bis zum 31. März 2020 verlängert. Der KfW-Studienkredit ist nun bis Ende 2021 zinsfrei.

Am 20. November gab die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) in einer Pressekonferenz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Deutschen Studentenwerks (DSW) bekannt, die Überbrückungshilfe, die Ende September ausgelaufen war, wieder einzuführen.

Die Überbrückungshilfe war im Juni 2020 von BMBF und DSW als pandemiebedingte Nothilfe für Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland etabliert worden. Der Nothilfefonds umfasst ein Budget von 100 Millionen Euro. War zunächst angekündigt worden, dass die Überbrückungshilfe nur für den November verlängert werden sollte, so ist sie nun bis zum Ende des Wintersemesters am 31. März 2021 angesetzt.

Anspruch auf die finanzielle Unterstützung haben nach wie vor Studierende mit weggebrochenen Nebeneinkünften, aber nun auch Betroffene mit erfolglosen Bewerbungen und mangelnder Unterstützung wegen der Kurzarbeit der Eltern. 

Auch wurde die Nachweisführung der Kontobewegungen erleichtert. Seit dem 20. November sind nur noch die Auszüge seit dem Vormonat der Antragstellung bis zum Tag der Antragstellung einzureichen. Von Juni bis September waren zusätzlich die Kontobelege seit Februar bzw. März fällig, je nachdem, wann die Nebeneinkünfte wegbrachen.

Anträge auf Überbrückungshilfe können wie in den vergangenen Monaten online gestellt werden. Wer einen Antrag stellen will, muss diesen bis zum letzten Tag eines Monats über das dafür vorgesehene Onlinetool beantragen, rückwirkend kann für diesen Monat keine Hilfe mehr ausbezahlt werden.

Darüber hinaus wird auch der Zinserlass des Studienkredites der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Zuvor hatte das BMBF hier geplant, die Zinsen nur bis zum 31. März 2021 zu übernehmen (campus-mainz.net berichtete). Der Kredit muss im Gegensatz zur Überbrückungshilfe zurückgezahlt werden.

Gleichbleibende Fördersummen

Dass die Überbrückungshilfe wieder eingeführt wurde, dürfte einige Studierende aufatmen lassen. An den Geldbeträgen hat sich jedoch nichts geändert: Nach wie vor richtet sich der Nothilfefonds nach dem Kontostand der Bedürftigen und ist auf maximal 500 Euro pro Monat bei einem Kontostand unter 100 Euro beziffert. Wem dagegen noch knapp 200 Euro zur Verfügung stehen, wird mit 300 Euro unterstützt. Wessen Erspartes bei knapp unter 500 Euro liegt, darf mit 100 Euro vom Staat rechnen. Studierende, die mehr als 500 Euro angespart haben, können die Soforthilfen wiederum nicht beanspruchen.

Laut DSW wurde 150.000 Studierenden die Überbrückungshilfe ausbezahlt, was 65 Millionen Euro des 100-Millionen-Euro-Hilfsfonds entspricht. Insgesamt seien rund 244.000 Anträge eingegangen und fast 120.000 Studierende hätten die Nothilfen – teilweise auch mehrfach – beantragt. Stand Oktober seien 63 Prozent der Anträge berücksichtigt worden, 36 Prozent seien dagegen abgelehnt worden und bei einem Prozent stünden noch Nachfragen aus.

Das Studierendenwerk Mainz berichtet am 20. November, bereits 1.097.600 Euro an Mainzer Studierende ausgezahlt zu haben. Damit seien in Mainz für die Monate Juni bis September 2.511 Anträge bewilligt worden. Von ihnen hatten 65 Prozent Anspruch auf die Höchstsumme von 500 Euro, während weitere 18 Prozent 400 Euro erhielten, so Alexandra Diestel-Feddersen, Geschäftsführerin des Mainzer Studierendenwerks. Doch obwohl das Studierendenwerk Wege zur Studienfinanzierung aufzeigt, seien auch die eigenen Programme und Hilfen "nicht für eine so außergewöhnliche Situation wie die aktuelle Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen ausgelegt".

Nothilfen weiterhin ein "Feigenblatt" der Bundesregierung

Bereits Ende Oktober und Anfang November hatten u. a. die Grünen, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der AStA der JGU Mainz die Reaktivierung der Finanzhilfen des Bundes gefordert. 

Dass die Bundesminister:innen Studierende mit der Wiedereinführung und Verlängerung der Nothilfen "jetzt auch weiter wirksam mit unseren Instrumenten unterstützen können und wollen", wird von der GEW zwar grundsätzlich begrüßt, "die grundsätzliche Kritik an diesem Förderinstrument bleibt" wiederum.

Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, bezeichnet die beschlossene Verlängerung als "Feigenblatt", da mit diesem Schritt "keine echte Hilfe für Studierende" angestrebt werde. Statt der üblichen Geldbeträge von bis zu 500 Euro müsse es ihm zufolge eine Aufstockung auf bis zu 861 Euro, dem BAföG-Höchstsatz, geben und auch das BAföG müsse nach wie vor reformiert werden (campus-mainz.net berichtete).

Kai Gehring, Sprecher für Forschung, Wissenschaft und Hochschule der Grünen, schließt sich dieser Forderung an. Seiner Meinung nach habe es seit März genug Zeit für einen BAföG-Neustart gegeben, doch Karliczek wie auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz hätten diesen aktiv verhindert, sodass seither "Gleichgültigkeit und Geiz" die Bildungschancen einer ganzen Generation bedrohen würden.

ASten bemängeln bundesweit Unterstützung

Auch von Seiten der Studierendenvertretungen gibt es Kritik. Bereits zu Beginn der Beschränkungen am 2. November hatte der AStA der JGU in einem offenen Brief Anja Karliczek dazu aufgerufen, "eine finanzielle Hilfe für Studierende zu veranlassen, die den Namen Hilfe auch verdient hat."

Damit ruft die Studierendenvertretung zum vierten Mal in Folge nach Briefen an die Landesregierung (campus-mainz.net berichtete), die Bundesregierung (campus-mainz.net berichtete) sowie an Wissenschaftsminister Prof. Dr. Konrad Wolf (SPD) (campus-mainz.net berichtete) zur finanziellen Entlastung bedürftiger Studierender auf. Diese Kritikpunkte wurden ebenfalls auf einer bundesweiten Protestaktion der Studierendenvertretungen an deutschen Hochschulen zum Ausdruck gebracht (campus-mainz.net berichtete).

Dieser Frustration folgt auch ein offener Brief des Landes-ASten-Treffen Nordrhein-Westfalen an die Bundeskanzlerin, die Bundesregierung sowie den Bundestag vom 22. November. Das Landes-ASten-Treffen fordert darin ein Bund-Länder-Programm in Höhe von mindestens 900 Millionen Euro. Der offene Brief wurde bereits von Studierendenvertretungen des Landes, des Bundes und der Hochschulen sowie von Bundesfachschaftentagungen und hochschulpolitischen Gruppen unterzeichnet.

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