StuPa-Wahl 2024: Was heißt das denn genau?

21.01.2024
Studium
jbi

Ende Januar steht die Wahl des 74. Studierendenparlaments (StuPa) der JGU an, welche nun doch klassisch an der Urne stattfindet. Hier findest du alles, was du für die Wahl im Januar wissen musst.

An der Uni Mainz wird gewählt: Am 31. Januar und 1. Februar können die Studierenden ihr Parlament bestimmen.

Was ist das Studierendenparlament?

Das Studierendenparlament (StuPa) ist die Legislative der Mainzer Studierendenschaft. Es besteht aus 35 Abgeordneten, welche durch die Wahl verschiedener Listen in das Parlament einziehen können. Die Zahl der Sitze, die einer Hochschulgruppe oder Wähler:innenvereinigung zustehen, errechnet sich nach dem Verhältnis der gültigen Stimmen, die auf jeden einzelnen Listenvorschlag entfallen. Die Abgeordneten bilden dann wiederum Fraktionen.

Die Parlamentarier:innen wählen das StuPa-Präsidium, bestehend aus Präsident:in, Erste:r Vizepräsident:in und Zweite:r Vizepräsident:in. Das Präsidium leitet die Sitzungen des Studierendenparlaments und führt die laufenden Geschäfte.

Ein Teil der Arbeit des Studierendenparlaments geschieht in Ausschüssen, weshalb das StuPa die Folgenden wählt:  

  • Rechtssauschuss
  • Satzungs- und Ordnungsausschuss
  • Revisionsausschuss
  • Finanzausschuss
  • Gleichstellungsausschuss

Wie wird das Studierendenparlament gewählt?

Einmal pro Jahr, meist im Januar, findet die Wahl des Studierendenparlaments statt. 2024 wird das 74. Studierendenparlament gewählt. Wahlberechtigt sind alle beitragspflichtigen Mitglieder der Studierendenschaft der Johannes Gutenberg-Universität, also alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden am Standort Mainz. Die Wahl folgt den Wahlgrundsätzen der allgemeinen, freien, geheimen, gleichen und unmittelbaren Wahl. Die Sitze im StuPa werden nach § 41 Kommunalwahlgesetz verteilt.

Die eigene Stimme kann man am 31. Januar und 1. Februar jeweils von 9 bis 16 Uhr an einer der Wahlurnen abgeben. Diese sind hier aufgestellt: 

  • Foyer des Georg-Forster-Gebäudes
  • Foyer der Zentralmensa
  • Bereichsbibliothek der Universitätsmedizin (am 31. Januar)
  • Psychologisches Institut am Hauptbahnhof West (am 1. Februar)

Um dein Wahlrecht ausüben zu können, musst du allerdings deinen Studierendenausweis und deinen Lichtbildausweis vorlegen. Also nicht vergessen! 

Also doch keine StuPa-Onlinewahl?

Die diesjährige StuPa-Wahl wurde Anfang Dezember 2023 als Online-Wahl angekündigt, findet nun aber doch als Urnenwahl vor Ort statt. Dabei hatten sich einige Studierende schon auf diese erste Wahl gefreut, die bequem digital von zu Hause aus hätte stattfinden sollen. Doch es wurde sowohl der Wahlmodus geändert, als auch die Wahl, sowie weitere Fristen nach hinten verschoben.

Was macht das Studierendenparlament?

Als Vertretung der Studierendenschaft hat das StuPa einige Aufgaben zu erfüllen. Die bekanntesten sind hierbei die Wahl, Entlastung, Abberufung und Kontrolle der Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA).

Außerdem verabschiedet es den Haushaltsplan der Studierendenschaft und muss bestimmte Beträge festsetzen und/oder diesen zustimmen.

Auch ist das StuPa zuständig für das Erlassen, Ändern oder Aufheben von Ordnungen der Studierendenschaft (das meint die Satzung). Deshalb muss es auch über die Vorlage von Änderungsentwürfen zu dieser Satzung beschließen.

Zuletzt benennt das StuPa die studentischen Mitglieder des Verwaltungsrates des Studierendenwerks.

Wen kann man ins Studierendenparlament wählen?

Zur Wahl stehen Listen, welche meist (aber nicht immer) den politischen Hochschulgruppen entstammen. Jede:r Wähler:in hat eine Zentrallistenstimme, kann also ein Kreuz bei einer Liste setzen.

Welche Listen in das 74. Studierendenparlament einziehen dürfen, veröffentlichte der Wahlausschuss auf seiner Website. Die Wahlzeitung mit genaueren Infos zu den antretenden Listen erscheint hier am 24. Januar.

Aber … was ist nun der AStA? 

Das Studierendenparlament wählt den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), welcher meist aus einer Koalitionen mehrerer Listen bzw. Fraktionen besteht. Der AStA besitzt einen eigenen Haushalt, der durch den Semesterbeitrag der Studierenden finanziert wird.

Der AStA arbeitet in Arbeitsbereichen, deren Referent:innen das StuPa wählt. Es bestehen Arbeitsbereiche für:

Außerdem gehören zum AStA die Autonomen Referate, welche die Interessenvertretungen bestimmter Gruppen unter den Studierenden sind. Deshalb werden die Referate auch nicht aus der gesamten Studierendenschaft, sondern aus den jeweiligen Gruppen, die sie vertreten, gewählt. Aktuell gibt es diese Referate:

Weitere Informationen zur Arbeit des AStA findet ihr in diesem Artikel.

Was heißt das jetzt für mich?  

Du hast die Möglichkeit, durch deine Stimmabgabe das Studierendenparlament mitzugestalten. Aus diesem geht wiederum der AStA hervor, der für wichtige Sachverhalte zuständig ist, wie das Semesterticket. Auch die Semestereröffnungsfeier (SÖF), das Sommerfest, die Hochschulgruppenmesse und weitere Veranstaltungen werden von den Arbeitsbereichen des AStAs organisiert. Außerdem verwaltet der AStA einen Teil deines Semesterbeitrags.

Deshalb solltest du diese Möglichkeit nutzen und deine Stimme für die Liste abgeben, die deine Interessen am besten vertritt. Nutze dein Wahlrecht!

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