Zwangsexmatrikulation wegen Mahngebühränderung

13.10.2015
Campus-News, Studium
ml

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) kritisiert die Universität für die Zwangsexmatrikulation von Studierenden nachdem sie eine falsche Mahngebühr zur Rückmeldung im Wintersemester überwiesen hatten.

Um freie Studienplätze schneller besetzen zu können, hatten die Universität und das Land Rheinland-Pfalz Änderungen bei den Mahngebühren und Rückmeldefristen ab dem Wintersemester 2015/16 vorgenommen. So sollten Studierende ihre Semesterbeiträge früher bezahlen und es wurden 18 € statt 15 € Mahngebühr bei einer verspäteten Überweisung der Gebühren zur Rückmeldung fällig.

"Grundsätzlich können wir die Absicht, die hinter dieser Vorgehensweise steht, nachvollziehen. Im aktuellen Semester ist die Universität unserer Meinung nach mit Ihrer gezeigten Härte aber weit über das Ziel hinausgeschossen.", sagt Carina Beck, Sozialreferentin im AStA.

Laut AStA 60 Studierende exmatrikuliert

Zwar hatten laut Aussage des AStA rund 60 Studierende die Semesterbeiträge inklusive der sonst üblichen Mahngebühr von 15 € fristgerecht überwiesen, doch aus dem Mahnschreiben der Universität sei nicht explizit und offensichtlich hervorgegangen, dass der geringe Differenzbetrag von 3 € das Problem gewesen sei. Die Universität erklärte, dass die Studierenden mehrfach schriftlich auf das Verfahren bei der Rückmeldung hingewiesen wurden und die erfolgte Exmatrikulation damit rechtskräftig sei.

Der AStA fordert von der Universität die Studierenden trotz des Fehlers zu immatrikulieren, wenn diese ihren Semesterbeitrag inklusive der vorher üblichen Mahngebühr von 15 EUR bis zum 31.08.2015 an die Landeshochschulkasse überwiesen haben.

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