Zusätzlicher Wiederholungsversuch bei nicht bestandenen Prüfungen

22.07.2020
Campus-News, Studium
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Am 3. Juli 2020 hat der Senat der JGU Mainz beschlossen, dass für Prüfungen, die im Sommersemester 2020 abgelegt aber nicht bestanden wurden, ein zusätzlicher Wiederholungsversuch gewährt wird.

Statt der bisherigen drei Prüfungsversuche werden mit dem Senatsbeschluss vier Versuche ermöglicht. Diese Neuregelung ist der zweiten Ausgabe des Corona-Newsletters der JGU vom 22. Juli 2020 zu entnehmen, der alle Studierenden per E-Mail erreicht. Die Regelung gilt für Studierende der Bachelor-, Master- sowie Lehramtsstudiengänge. Auch Nachholprüfungen aus dem Wintersemester 2019/20, die im Sommersemester 2020 nachgeholt werden bzw. wurden, fallen der E-Mail zufolge darunter. Der zusätzliche Wiederholungsversuch wird automatisch in JOGU-StINe verbucht.

Staatsexamensstudiengänge und Abschlussarbeiten ausgenommen 

Für die Staatsexamensstudiengänge Jura, Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie soll sich hingegen nichts ändern, sie bekommen keinen weiteren Prüfungsversuch. Ebenfalls ausgenommen von der neuen Regelung sind Abschlussarbeiten, da diese laut dem Hochschulgesetz nur ein Mal wiederholt werden können, sowie Prüfungen, die wegen Täuschung oder massiver Störung seitens des Studierenden nicht bestanden wurden*. Auch Studierende, die sich zwar für eine Prüfung angemeldet, diese aber nicht angetreten haben, und Studierende, die Hausarbeiten zwar angemeldet, aber nicht abgegeben haben, können laut der JGU keinen zusätzlichen Versuch in Anspruch nehmen.

Anpassung der Corona-Satzung für flexiblere Prüfungen

Der Beschluss des Senats, einen zusätzlichen Prüfungsversuch zu gewähren, ergänzt die bisherige Corona-Satzung der JGU vom 8. Juni 2020. Sie legt eine Reihe von Lockerungen und Ausnahmeregelungen mit Blick auf die Prüfungsmodalitäten an der JGU fest (campus-mainz.net berichtete) So müssen etwa Wiederholungsprüfungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie sonst zum schnellstmöglichen Zeitpunkt angemeldet werden. Auch die Regelung, nach der die Bachelorarbeit spätestens nach zwölf und die Masterarbeit spätestens nach acht Semestern angemeldet werden muss, wird für dieses Semester ausgesetzt. Außerdem ermöglicht die Satzung eine kurzfristigere Prüfungsabmeldung bis zu 48 Stunden vor dem angedachten Prüfungstermin und gestattet Online-Prüfungen von zu Hause aus.


* Update vom 25.07.2020:

Auf Anfrage hat die JGU bestätigt, dass auch Latinums- und Graecumsprüfungen von dem zusätzlichen Wiederholungsversuch ausgenommen sind, wenn sie als staatliche Ergänzungsprüfungen in Latein oder Altgriechisch abgelegt werden. Allerdings gelte die Regelung wiederum für Klausuren gemäß der Sprachprüfungsordnung der Fachbereiche 05 und 07, da die JGU in diesem Fall die nötigen Kompetenzen habe, um zusätzliche Versuche zu gewähren. Begrenzt die Prüfungsordnung in diesen Fällen sonst die zulässigen Prüfungsversuche, sei den Studierenden im Sommersemester ein weiterer Wiederholungsversuch zuzugestehen. Die ersten solcher Klausuren seien der JGU zufolge für August terminiert.

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