Studierende der JGU erhalten sowohl für das Wintersemester 2020/21 als auch für das Sommersemester 2021 einen zusätzlichen Prüfungsversuch. Dieser kommt bei Nichtbestehen eines Erst-, Zweit- oder Drittversuchs zu tragen und wird automatisch in Jogustine verbucht. Die Regelung betreffen Bachelor-, Master-, Magister- und Diplomstudierende der JGU.
Für Mediziner:innen, Zahnmediziner:innen und Pharmaziestudierende gelten speziellere Regeln. Ihnen wird der zusätzliche Prüfungsversuch nur bei Erfolgs- und Leistungskontrollen zugesprochen. In der Pharmazie ist der praktische Teil der Leistungskontrolle von den Regelungen ausgenommen.
Abschlussarbeiten bleiben von einem Zusatzversuch ausgeschlossen. Prüfungen, die aufgrund eines Täuschungsversuchs oder einer anderen Ordnungswidrigkeit nicht bestanden wurden, sind vom Zusatzversuch ebenfalls ausgenommen.
Zunächst war der zusätzliche Prüfungsversuch nur für das erste Corona-Semester im Sommer 2020 vorgesehen (campus-mainz.net berichtete). Ausgenommen waren zum damaligen Zeitpunkt vorerst die Studiengänge, in denen ein Staatsexamen erbracht wird. Dieser Entschluss führte zu Kritik der betroffenen Fachschaften, u. a. von Seiten der Fachschaft Medizin. Im September 2020 wurde der (Zahn-)Medizin und der Pharmazie die nun verlängerten Regelungen zugesprochen (campus-mainz.net berichtete).
Vom zusätzlichen Prüfungsversuch ausgenommen sind weiterhin die Prüfungen im Fach Jura (campus-mainz.net berichtete).
Die am 19. März 2021 von Senat beschlossene Regelung wurde im 12. Corona-Newsletter bekannt gegeben, den alle Studierenden per Mail erhalten. In diesem wurde auch bekannt gegeben, dass die JGU den Notbetrieb bis zum 18. April verlängert.
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