Zufahrt zum Campus gegen Geld

14.11.2012
Campus-News
ha

Gebühr von fünf Euro im Monat ab 2013

Unter Beteiligung des Personalrates hat die Hochschulleitung vor einigen Monaten beschlossen für Einfahrtsgenehmigungen zum Campus ab dem kommenden Jahr eine Gebühr von 5 Euro im Monat zu erheben. Über diesen Entschluss wurde nun der Senat der JGU informiert.

Die neue Regelung soll nach der Klärung einiger steuerrechtlichen Fragen ab Januar 2013, jedoch spätestens kurz vor Beginn des Sommersemesters 2013 in Kraft treten, erklärt Claus-Toni Bertram, Leiter der Abteilung Zentrale Dienste.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Einfahrtsgenehmigung für ein halbes (25 Euro) oder ganzes Jahr (50 Euro) zu erwerben. Sonderregelungen wird es für Behinderte mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) geben. Sie bekommen eine kostenlose Einfahrtsgenehmigung.

Fachschaftsratmitglieder, Bewohner auf dem Campus, z.B. die der Wohnheime Inter1 und Inter2, sowie weitere Gruppen, die bisher berechtigt waren eine kostenlose Einfahrtsgenehmigung zu beantragen, sind nicht von Sonderregelungen betroffen und müssen zahlen. Die begrenzte Zahl an bezahlten Einfahrtsgenehmigungen wird jedoch bevorzugt an diese Gruppen vergeben, bevor andere Studierende eine Zufahrtsplakette erwerben können. Wohnheimparlament und die Geschäftsführung des Studierendenwerks stehen der Entscheidung kritisch gegenüber und werden das Gespräch mit der Unileitung suchen.

Die Erlöse der Parkraumbewirtschaftung werden für das neue Jobticket der Beschäftigten der Universität aufgewendet, das im Jahr 2013 eingeführt wird.

 

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