Wie setzt sich der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2020/21 zusammen?

30.07.2020
Campus-News, Studium
lki

Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2020/21 ist mit 326,11 Euro im Vergleich zum Sommersemester 2020 um rund vier Euro gestiegen. Neben dem Semesterticket finanziert er auch andere Angebote.

Als Studierende:r der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (JGU) muss man seit 2002 bereits keine Studiengebühren mehr zahlen. Stattdessen wird jedes Semester ein sogenannter Semesterbeitrag erhoben, der sich im Wintersemester 2020/21 auf 326,11 Euro beläuft. Mit einer erneuten Erhöhung ist bis zum Sommersemester 2021 vorerst nicht zu rechnen.

Aktuelle Zusammensetzung

Mit 215,41 Euro wird der größte Anteil für das Semesterticket erhoben, wodurch Studierende im Geltungsbereich den Nah- und Regionalverkehr nutzen können. Im Vergleich zum vorigen Sommersemester sind die Kosten für das Bus- und Bahnticket damit um 3,93 Euro erhöht worden. Auch im Wintersemester 2020/21 ist die Ausweitung des MVG-Angebots ein Grund für den stetig steigenden Semesterbeitrag (campus-mainz.net berichtete). Als Fahrschein ist der aktuelle Studierendenausweis in Verbindung mit einem Personalausweis gültig; das aktuelle Semesterticket des Sommersemesters 2020 gilt noch bis zum 30. September 2020. Damit erhält man ebenfalls eine Ermäßigung bei dem Fahrradverleihsystem MVGmeinRad, dessen Anteil am Semesterticket sich auf 5,53 Euro beläuft.

Ein verhältnismäßig großer Posten von 94 Euro geht an das Studierendenwerk Mainz. Durch fehlende Landesgelder und sinkende Studierendenzahlen ist der Beitrag für das Studierendenwerk in den vergangenen Jahren immer wieder angestiegen (campus-mainz.net berichtete). Dadurch werden die Mensen, Cafeterien und Wohnheime sowie diverse Angebote der sozialen Beratung und Hilfe unterstützt, die das Studierendenwerk betreibt.

Weitere 13,10 Euro werden für die Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft erhoben, zu der das Studierendenparlament (StuPa) und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) zählt. Darüber hinaus erhält der studentische Sportausschuss (SSA) 1,60 Euro, um das Angebot des Allgemeinen Hochschulsports (AHS) zu ergänzen.

Studentischer Hilfsfonds erlebt "Ansturm"

Der Restbetrag von zwei Euro fließt in den studentischen Hilfsfonds, mit dem der AStA unverschuldet in Not geratene Studierende unterstützt. Aufgrund der aktuellen Notlage vieler Studierender wegen der Corona-Pandemie wird der studentische Hilfsfonds des AStA mehr denn je beansprucht. Dieser sei laut AStA allerdings nicht für diesen "Pandemie-Ansturm" ausgelegt, weshalb der AStA in der Vergangenheit verstärkt an die Landes- (campus-mainz.net berichtete) und Bundesregierung (campus-mainz.net berichtete) appelliert hat, die finanziellen Hilfen für bedürftige Studierende auszuweiten (campus-mainz.net berichtete). Der Anteil des Fonds am Semesterbeitrag ist im Vergleich zu den vorherigen Semestern jedoch nicht gestiegen.

Rückerstattung des Semestertickets eingeschränkt möglich

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitsbereich für Soziales die Kosten für das Semesterticket zurückerstatten: Studierende, die sich studienbedingt für mindestens drei Monate außerhalb des Geltungsbereichs des Semestertickets aufhalten, sich im Urlaubssemester oder Aufbaustudium befinden oder nach ihrem Abschluss keine Präsenzveranstaltungen vor Ort besuchen müssen, können die Erstattung des vollen Semesterticketbeitrags beantragen.

Antragsberechtigt sind ebenfalls Medizinstudierende, die ihr Praktisches Jahr außerhalb des Geltungsbereichs durchführen, und Promotionsstudierende sowie Fernstudierende ohne Präsenzpflicht. Auch eine über drei Monate andauernde Krankheit oder Behinderung wie auch geringe monatliche Einnahmen unter 322 Euro monatlich werden bei der Rückerstattung berücksichtigt.

Vielseitige Ausgaben für die Verfasste Studierendenschaft

Bis zum Sommersemester 2010 betrug der Anteil für die Verfasste Studierendenschaft noch 8,75 Euro. Seit dem darauffolgenden Wintersemester 2010/11 ist er auf 13,10 Euro pro Semester angestiegen und seither stabil. Dieser Differenzbetrag von 4,35 Euro wurde in den vergangenen Jahren vom Finanzreferat des AStA nicht offengelegt (campus-mainz.net berichtete). Auf Anfrage heißt es nun, dass der Differenzbetrag "grob überschlagen" zu 22 Prozent für sächliche Verwaltungsausgaben in der studentischen Politik, zu 13 Prozent für den studentischen Hilfsfonds und zu 12,5 Prozent für die Arbeit des Fachschaftenrates aufgewendet wird. Darüber hinaus beziehen die Frauen*-Politik sieben Prozent, die studentische Kultur vier Prozent und rund zehn Prozent sind für Personalkosten eingeplant. Laut Finanzreferent Fabian Römer habe es "also nicht die eine Investitions- bzw. Sparentscheidung" gegeben. Vielmehr hätten sich "viele Aspekte der Arbeit der Studierendenschaft" geändert, sodass in diese mehr investiert wurde.

Ausblick auf das Sommersemester 2021

Im Vergleich zum Sommersemester 2020 wurde der Semesterbeitrag zum Wintersemester 2020/21 um rund vier Euro angehoben, da die Kosten für das Semesterticket erneut gestiegen sind. Eine Erhöhung des Semesterbeitrags bleibt laut Finanzreferat im darauffolgenden Sommersemester 2021 aus und kommt erst wieder zum Wintersemester 2021/22 zum Tragen, da sich der Semesterbeitrag im Sommer nach dem vorherigen Wintersemester richtet.

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