Weiterer Prüfungsversuch auch für mehrere Staatsexamensstudiengänge

12.10.2020
Studium, Campus-News
jsp

Zunächst waren die Staatsexamensstudiengänge von dem zusätzlichen Prüfungsversuch im Sommersemester 2020 ausgeschlossen. Dies hat sich nun für die Medizin, die Zahnmedizin und die Pharmazie geändert.

Am 22. Juli 2020 kündigte die Johannes Gutenberg-Universität per Mail an, dass Bachelor- und Master-Studierenden im Sommersemester 2020 ein weiterer Prüfungsversuch gewährt wird (campus-mainz.net berichtete). Auch wenn dies für viele Studierende eine Entlastung darstellte, gab es doch einige Ausnahmen von dieser Regelung: Die Staatsexamensstudiengänge Jura, Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin wurden in der Ankündigung als Ausnahmefälle deklariert, bei denen somit formell der Anspruch auf den Zusatzversuch verfällt.  

Die JGU begründete ihre Entscheidung in einer Stellungnahme an campus-mainz.net damit, dass der Senat nicht das Recht habe "bundes- oder landesweit geltende Regelungen zu ändern." 

Laute Kritik an Ausnahmeregelungen

Vor den Änderungen und den Ausweitungen des zusätzlichen Wiederholungsversuchs auch für die Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie waren vor allem Stimmen aus den Reihen der Mediziner:innen laut geworden. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der Studierenden, die zu Beginn der Krise in der Universitätsmedizin "ohne Nachfrage nach Entlohnung bereit waren […] zu arbeiten", sei diese Regelung "enttäuschend" gewesen, kritisiert die Fachschaft Medizin das Verhalten der Hochschulleitung auf Nachfrage.

Weiterhin ließ die JGU verlauten, dass die "Studienleistungen, die ebenfalls in sämtlichen Studienfächern erbracht werden, […] nicht Gegenstand des studentischen Antrags und des darauf basierenden Beschlusses [waren]", mit dem der Zusatzversuch für einige Studiengänge etabliert wurde. 

Zusätzlicher Versuch für Pharmazie, Medizin und Zahnmedizin

Die Fachschaft Pharmazie bestätigte auf Anfrage, dass ihr Studiengang schon wenig später ebenfalls einen weiteren Prüfungsversuch erhalten hätte. Durch den Einsatz ihrer Professor:innen sei ihnen diese Möglichkeit zuteilgeworden. 

Der zusätzliche Prüfungsversuch für Medizin und Zahnmedizin wurde zuletzt im Corona-Newsletter der JGU vom 30.09.2020 bekanntgegeben. Die (Zahn-)Medizinstudierenden erhalten nun "einen zusätzlichen Wiederholungsversuch für Erfolgskontrollen", bestätigt die Pressereferentin der Stabsstelle Kommunikation und Presse der JGU, Kathrin Voigt.

Da die "Anzahl der Wiederholungsversuche von Prüfungen in den entsprechenden bundesweit gültigen Approbationsordnungen festgeschrieben" seien, konnte die JGU bislang keinen zusätzlichen Prüfungsversuch gewähren. Jedoch würden in der Studienordnung dieser Fächer auch Erfolgskontrollen verlangt, die bei einem Nicht-Bestehen zur Exmatrikulation führen können. Diese, erklärte Voigt, stünden in Einklang mit der jeweiligen Approbationsordnung, könnten aber von der JGU modifiziert werden. Demnach entschied sich der Senat am 25. September 2020 für einen zusätzlichen Wiederholungsversuch für Erfolgskontrollen, "die im Sommersemester 2020 abgelegt und nicht bestanden wurden."

Eigene Regelungen für die Rechtswissenschaften

Von den neuen Regelungen nicht betroffen sind die Rechtswissenschaftler:innen. Sie erhalten keinen zusätzlichen Prüfungsversuch. Auf Anfrage bestätigte die Fachschaft Jura jedoch, dass andere Vorkehrungen innerhalb des Studiengangs getroffen wurden, um einen fairen Studienverlauf auch in der Rechtswissenschaft gewähren zu können. Dazu zähle zunächst ein freiwilliges Semester für alle Studierenden, die sich in der Zwischenprüfung befinden. Die Studierenden in der Zwischenprüfung konnten damit die Klausuren dieses Sommersemester auslassen und haben die Möglichkeit, diese im nächsten Semester zu schreiben.

Außerdem gebe es eine Aufhebung des Junktims. Das bedeutet, dass die fortgeschrittenen Studierenden in diesem Semester nicht dem Druck unterliegen, dass eine Hausarbeit und eine Klausur immer zusammenhängend bestanden werden müssen. Für bestandene Hausarbeiten und Klausuren vom Wintersemester 2019/20 bis zum Wintersemester 2020/21 gelte der Fachschaft Jura zufolge, "dass diese unabhängig von dem jeweils anderen als bestanden gelten."

Sie betont weitergehend, dass die Mehrheit der Jurastudierenden diese Änderungen "für unseren Studienaufbau als passender erachten". Darüber hinaus gebe es aber auch Studierende, die grundsätzlich einen weiteren Wiederholungsversuch forderten und die Ausnahme für die Rechtwissenschaftler:innen "als unfair empfinden." Das überwiegende Stimmungsbild sehe aber in den getroffenen Regelungen einen "deutlich sinnvolleren Ansatz, als das bloße Zugestehen eines zusätzlichen Wiederholungsversuches." 

Ebenfalls positiv für die Jurastudierenden: Das Sommersemester 2020 zählt nicht zum Freischuss des Jurastudiums (campus-mainz.net berichtete). Die Studierenden haben also die Möglichkeit, einen Freiversuch der Ersten Juristischen Prüfung zu nutzen, auch wenn sie dieses Semester keine Klausuren geschrieben oder diese nicht bestanden haben. Den Freiversuch bekommt man bei Einhaltung der Regelstudienzeit. Bei Nicht-Bestehen dieses Freiversuchs wird dieser nicht berücksichtigt und die Studierenden haben noch ihren regulären Versuch. 

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