Wahlen zu Senat und Fachbereichsrat

10.01.2013
Campus-News
bsc

Am 15. und 16. Januar können die Studierenden wie jedes Wintersemester den Senat der Universität und ihren Fachbereichsrat (FBR) wählen. Am Montag, den 14. Januar, findet um 16 Uhr im Kulturcafé dazu eine Podiusmsdiskussion mit studentischen Kandidatinnen und Kandidaten statt.

Gewählt wird am Dienstag und Mittwoch von 10 bis 15 Uhr im Wahllokal des jeweilligen Fachbereichs. Laut Wahlordnung sollen Wahlbenachrichtigung und ein Lichtbildausweis mitgebracht werden. 

Oberstes Entscheidungsgremium der Universität - Der Senat

Der Senat gilt als oberstes Entscheidungsgremium der Universität, der etwa Änderungen in Studienordnungen verabschiedet, wie etwa die gesamten Bologna-Reformen, oder über Forschungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung abstimmt.

Die Studierenden entsenden 8 Personen in den Senat, der 43 stimmberechtigte Mitglieder hat. Das Gremium setzt sich aus den Gruppen der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen, der Studierenden, der akademischen sowie nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen. 29 davon werden durch Wahl bestimmt, der Rest sind kraft Amtes Mitglied, so etwa der Universitätspräsident, derzeit Prof. Dr. Krausch, und die Dekane der Fachbereiche. 

Fachbereichsrat

Der FBR regelt die Belange des jeweiligen Fachbereiches, ihm gehören in der Regel vier Studierende an.

Im Senat wurde von studentischer Seite in letzter Zeit etwa die Neugründung des Verbandes "German U15" kritisch diskutiert. Im Oktober 2012 wurde dieser Zusammenschluss von 15 deutschen großen Universitäten von der Uni Mainz mitbetrieben, um gemeinsame Interessen zu vertreten. Der Senat war dazu nicht befragt worden.

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