Verwirrung um die Anwesenheitspflicht – was gilt wirklich?

18.10.2021
Studium
tb, Mitarbeit: mam

Dem Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz zufolge greift die Anwesenheitspflicht für Studierende nur noch in Ausnahmefällen. Doch wie wird die neue Regelung an der JGU Mainz umgesetzt? Eine Bilanz.

Nach zehn Jahren wurde am 16. September 2020 im rheinland-pfälzischen Landtag ein neues Hochschulgesetz (HochSchG), beschlossen. Dort wird eine Anwesenheitspflicht nur noch für Veranstaltungstermine festgelegt, bei denen eine Anwesenheit notwendig ist, um die Teilnahme bescheinigt zu bekommen. Unter § 26 Abs. 2 Nr. 7 "Ordnungen für Hochschulprüfungen" steht dazu:

"Die Prüfungsordnung darf eine Verpflichtung der Studierenden zur Anwesenheit in Lehrveranstaltungen als Prüfungsvoraussetzung nur regeln, wenn diese erforderlich ist, um das Lernziel der Lehrveranstaltung zu erreichen, insbesondere bei Exkursionen, Praktika, praktischen Übungen und Laborübungen sind Anwesenheitspflichten zulässig."

Damit ist die Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen nur zulässig, wenn das Lernziel der Veranstaltung nur durch die Anwesenheit erreicht werden kann. Je mehr praktische Elemente eine Lehrveranstaltung beinhaltet, desto eher gelten dem HochSchG zufolge dort Anwesenheitspflichten. 

Insbesondere für praktisch orientierte Fächer in den Naturwissenschaften, der Medizin oder auch beim Sport und in der Musik ist die Anwesenheit der Studierenden daher bei manchen Veranstaltungen unabdingbar und dementsprechend auch in der oben abgebildeten Passage geregelt. Für andere Fachbereiche, die wenig bis keine praktischen Elemente in ihren Studiengängen besitzen, entfällt dem HochSchG zufolge die Anwesenheitspflicht für Studierende. Bisher waren u.a. bereits Vorlesungen seit mehreren Jahren von der Anwesenheitspflicht befreit. 

AStA: Durch Abschaffung Debattenkultur stärken 

Im Entwicklungsprozess des Gesetzes seien der JGU Mainz zufolge sowohl der Senat als auch die Fachbereiche sowie der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) mit der Landesregierung in Gesprächen gewesen.  

Nach Inkrafttreten des Gesetzes "begrüßt" Johannes Maurer, der damalige Referent für Hochschulpolitik des AStA der Uni Mainz, die Abschaffung "von unbegründeten Anwesenheitspflichten in Seminaren".

Der AStA hatte dies bereits zuvor gefordert und begründet seine Forderung mit einem Stärken der Debattenkultur in Seminaren: Denn eine ertragreiche Debatte entstehe nur dann, wenn sich die Studierenden für die Inhalte des Studiums interessieren würden und nicht wie bisher nur in den Seminaren anwesend seien, um eine Zulassung für die jeweilige Abschlussprüfung zu erhalten. Darüber hinaus werde der AStA sich dafür einsetzen, dass die Regelung auch tatsächlich umgesetzt werde. Nachfragen von campus-mainz.net mit Blick auf seine konkreten Bemühungen und Fortschritte blieben jedoch unbeantwortet. 

Gesetzeswidrige Fälle in Erziehungswissenschaft

Nicht nur der AStA, auch die Fachschaften haben ein Auge auf die Umsetzung der neuen Regelung im alltäglichen Uni-Leben. Die Fachschaften gehen dieses Thema nach eigener Aussage differenziert an und versuchen dabei meist, beide Seiten im Blick zu behalten – die Seite der Studierendenschaft, die sie vertreten, und auch die Ansicht der Universität zu dem Thema.  

Den ursprünglichen Anstoß, um zu prüfen, ob die Anwesenheitspflicht wirklich gelockert wurde, lieferte die Fachschaft der Erziehungswissenschaft (FB02). Im Institut sei es demnach zu Fällen gekommen, in denen Dozierende gesetzeswidrig auf die aktive Teilnahme von Studierenden gepocht hätten, berichtet die Fachschaft auf Anfrage. Viele Studierende seien gar nicht erst dagegen vorgegangen, da sie von der abgeschafften Anwesenheitspflicht aus der letzten Hochschulgesetzänderung nicht gewusst hätten.

Die JGU entgegnet auf Anfrage, dass alle Studierenden “frühzeitig intensiv mit den neuen Regelungen befasst“ gewesen seien. Die JGU äußerte sich dabei jedoch nicht zu den konkreten Fällen von Verstößen aus dem Bereich der Dozierenden. Allerdings berichtet die Fachschaft Erziehungswissenschaft, dass angesichts dieser Fälle das Gesetz mit Dozierenden der Erziehungswissenschaft im Leitungskollegium besprochen worden sei. 

Dabei sei auch eine Ausnahmeregelung wie in den Naturwissenschaften oder dem Sport diskutiert worden, weil es den Dozierenden zufolge praktische Anteile gebe, die eine aktive Teilnahme der Studierenden erfordern würden. Allerdings sei letztendlich an der abgeschafften Anwesenheitspflicht festgehalten worden, da  es im Institut keinen Grund für Ausnahmeregelungen gebe.  

Der Fachschaft Erziehungswissenschaft ist es seitdem ein Anliegen, solche Fälle auch fächerübergreifend nach außen hin zu kommunizieren. Dadurch will sie ein Bewusstsein bei Studierenden über die Fachbereiche hinweg schaffen und auch ermitteln, ob es noch mehr solcher Fälle gebe. 

Soziologie-Fachschaft befürwortet alternative Leistungen 

Die Fachschaft Soziologie begrüßt auf Anfrage mehr Selbstverantwortung und gleichzeitig mehr Flexibilität, die durch die abgeschaffte Anwesenheitspflicht entstehen würden. Gerade während der Corona-Zeit seien mehr Freiräume und eine eigenständige Zeiteinteilung eine Stütze im Studium. Die Fachschaft sei folglich grundsätzlich positiv gegenüber der Hochschulgesetzesänderung gestimmt, berücksichtige aber auch die Seite der Lehrenden. 

Denn gerade für die Dozierenden in den Sozialwissenschaften wie der Soziologie sei der Austausch und die Debatte mit den Studierenden der Fachschaft zufolge die beste Methode, um am effektivsten Lernfortschritte zu erzielen. Die Fachschaft könne sich zudem mit dem bereits in manchen Seminaren praktizierten Mittelweg anfreunden: Wenn in der Veranstaltung keine aktive Teilnahme verpflichtend sei, könne die Leistung zum Bestehen der Veranstaltung auch asynchron erbracht werden. So können Referate oder Aufsätze als Alternativen fungieren. 

Was ist mit praktischen Bestandteilen im Studium? 

Die Sport-Fachschaft berichtet unterdessen von "heißen Diskussionen" innerhalb ihres Instituts. In den Gesprächen mit den Dozierenden gehe es vor allem um die Handhabung der Anwesenheitspflicht bei praktischen Anteilen im Studium, die im Sport einen verhältnismäßig hohen Anteil haben. 

Deswegen werde auch  verhandelt, inwieweit die Dozierenden ihre Veranstaltungen, für die eben keine Anwesenheitspflicht mehr besteht, attraktiver machen können. Um einen sportlich fairen Umgang zu pflegen, appelliert die Fachschaft außerdem an ihre Studierenden, den Lehrenden frühzeitig abzusagen, damit Planungssicherheit für die Veranstaltungen besteht. 

Gerade Erstis oft unwissend  

Einige Fachschaften gestehen aber auch ein, dass sie selbst zu wenig dafür getan hätten, umfassend über die Gesetzesänderung zu informieren. Gerade für die Erstis, von denen die meisten durch die Online-Semester während der Pandemie ohnehin kaum Kontakte zu Kommiliton:innen und  zu ihrer Fachschaft haben, sei dies ungünstig.

Eine Erstsemesterin erzählt unterdessen, dass ihr die abgeschaffte Anwesenheitspflicht vage bekannt war. Je nach Veranstaltung sei das Thema mal mehr, mal weniger ausführlich und in manchen überhaupt nicht zur Sprache gekommen. Sie vermutet deshalb, dass Dozierende das Thema bewusst nicht offen ansprechen würden, um in den Seminaren unter Corona-Bedingungen eine höhere Beteiligung erreichen zu können. 

Natürlich sei es ihr wichtig gewesen, in ihrem ersten Semester so viel vom Uni-Leben wie möglich mitzubekommen. Deshalb habe sie die Seminare regelmäßig besucht, um auch bei den Dozierenden einen Eindruck zu hinterlassen. Grundsätzlich befürwortet sie die Gesetzesänderung aber und ist “erleichtert“ darüber, zukünftig nicht jede einzelne Seminarsitzung besuchen zu müssen, um ihr Studium erfolgreich zu absolvieren.  

Dozentin: Sozial Schwächere stehen vor fataler Abwägung 

Eine Dozentin der JGU aus dem Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften (FB 07), die auf Wunsch anonym bleiben möchte, spricht sich insgesamt für eine Anwesenheitspflicht aus. Sie sei zwar allgemein gegen ein autoritäres System an Universitäten. Aufgrund verschiedener Aspekte sei es allerdings zum Teil schwierig, auf ein zu stark anti-autoritäres System zu setzen.  

Gerade für sozial benachteiligte Studierende, die nebenbei oftmals jobben, sei die Abschaffung der Dozentin zufolge unglücklich. Denn diese Gruppe stehe dadurch verstärkt vor der Abwägung, mehr Zeit in die Arbeit oder in die Uni zu investieren. Der Fokus im Studium sollte allerdings klar auf der Uni und nicht auf dem Nebenjob liegen, so die Lehrende. 

Dazu kommt: Die Dozierenden hätten nicht einmal die Chance, die Studierenden persönlich kennenzulernen und so davon zu überzeugen, ihre Veranstaltung zu besuchen. Eigentlich gute und sinnvolle Strukturen des Studiums, u.a. der gegenseitige Austausch, würden dadurch verlorengehen. Den Studierenden könne es zudem an Kontinuität und einer positiven Gruppendynamik fehlen, die wichtig für das gesamte soziale Leben seien. 

Über alle Fachbereiche hinweg könne man ihre Aussagen allerdings nicht pauschalisieren, gesteht die Dozentin ein. Dass es erhebliche Unterschiede an den Fachbereichen der JGU gibt, wird beispielsweise auch an der Reaktion der Fachschaft Jura deutlich: Diese erwidern auf Anfrage, dass in deren Studium Seminare ohnehin eine seltene Veranstaltungsform sind und bei Vorlesungen bereits seit längerem keine Anwesenheitspflicht mehr bestehe. Das Thema polarisiert also nicht in allen Fachbereichen gleich.  

Blick über den Mainzer Campusrand 

Gut ein Jahr vor der Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes (HochSchG) in Rheinland-Pfalz, verabschiedete der Landtag im benachbarten Nordrhein-Westfalen ebenfalls ein neues HochSchG. Hier wurde den Hochschulen jedoch ermöglicht, eine Präsenzpflicht wieder einzuführen, nachdem die vorherige Landesregierung eine Anwesenheitspflicht Jahre zuvor erst gekippt hatte. 

Die Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) begründet den Schritt damit, dass die Hochschulen am besten selbst ermessen könnten, ob eine Überprüfung der Anwesenheit beispielsweise mittels Unterschriftenlisten vonnöten sei. Die Politik gibt also keine Anwesenheitspflicht vor, sondern überlässt den Universitäten die Entscheidung – ein Unterschied zum neuen rheinland-pfälzischen HochSchG.  

Ein Teilnehmer des Landes-ASten-Treffens, Jonas Neubürger, bemängelt am nordrhein-westfälischen Weg jedoch "Verschlechterungen im studentischen Alltag" und Freiheitseinschränkungen im Studium. 

Im Stadtstaat Berlin setzt das HochSchG ebenfalls auf individuelle Lösungen an den jeweiligen Hochschulen. In Prüfungsordnungen können etwa Präsenzquoten für Studierende festgelegt werden. Das heißt: Nur wer zum Beispiel bei 75 Prozent einer konkreten Veranstaltung – ausgenommen Vorlesungen – anwesend war, kann das entsprechende Modul bestehen. Ähnliche Regelungen gab es auch an der JGU vor dem Aussetzen der Anwesenheitspflicht im neuen HochSchG. 

Stört die Seminarteilnahme in Post-Corona-Zeiten überhaupt? 

Auch in einer möglichen Post-Corona-Zeit, die an der Uni Mainz im Wintersemester durch das Ermöglichen von mehr Präsenzlehre schrittweise eingeläutet wird, ist die Frage der Anwesenheit weiterhin ein Thema. Einerseits waren während der Corona-Zeit Freiräume im Studium und eine individuelle Zeiteinteilung hilfreich, wie auch die Soziologie-Fachschaft anmerkt.

Andererseits freuen sich viele über die angebotene Präsenzlehre: So ist etwa im Gespräch mit der Studentin im ersten Semester auch die Sehnsucht angeklungen, endlich erstmals einen Uni-Tag auf dem Campus verbringen zu können – eine Anwesenheitspflicht braucht es also nicht, um sie in ihre Lehrveranstaltungen zu locken.

Campus Mainz e.V. unterstützen!

Campus Mainz e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und die meiste Arbeit ist ehrenamtlich. Hilf uns dabei auch in Zukunft tolle Dienste für alle kostenlos anzubieten. Unterstütze uns jetzt!