Verträge mit Boehringer Ingelheim: Universität verweigert Auskunft

21.05.2015
Campus-News
aw

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz lehnt eine Einsicht in ihre Verträge mit Boehringer Ingelheim ab. Bisher gab es keine Einigung in Gesprächen mit dem Landesbeauftragten für Informationsfreiheit.

Uni weist Antrag auf Offenlegung zurück

Laut einem Bericht der Tageszeitung taz lehnt die Universität Mainz die Offenlegung ihrer Verträge mit dem Pharmakonzern Boehringer Ingelheim ab. Vorausgegangen war der Antrag einer Studentin, die wissen wollte, welche Verträge die JGU mit dem Konzern unterhält. Dieser sei im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes gestellt worden, erklärt Edgar Wagner, der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz. Dieses Gesetz erlaubt jedem, Akteneinsicht bei Behörden und Institutionen zu nehmen, wenn diese dem Land unterstellt sind. Die Universität argumentiert allerdings, laut Gesetz bestehe nur bei Verwaltungshandeln ein Anspruch auf Offenlegung. Dies sei jedoch hier nicht gegeben: Der Aufgabenbereich der Forschung falle nicht unter diesen Begriff. Die Uni bezieht sich dabei auf §2 des Landesinformationsgesetzes sowie auf die Rechtsprechung. Letztere habe festgelegt, dass es sich bei Angelegenheiten, die durch den Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes (Freiheit von Forschung und Lehre) geschützt werden, nicht um „Verwaltungstätigkeiten“ handele. In ihrer Stellungnahme zitiert sie außerdem die amtliche Gesetzesbegründung zum Informationsfreiheitsgesetz. Dort heißt es:

„Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Schulen und Prüfungseinrichtungen sind von der Anwendung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes ausgenommen, soweit sie z. B. im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen, Unterricht und Prüfungen tätig werden.“

„Falsche Beurteilung“ der Universitätsleitung

Zu der Erklärung der Uni Mainz sagt Edgar Wagner: „Das sehen wir anders.“ Es handele sich um eine „falsche Beurteilung“ der Universitätsleitung. Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit sei „auf Bitte der Antragstellerin“ eingeschaltet worden. Daraufhin sei es zu einem Gespräch mit der Kanzlerin und dem Präsidenten der Universität gekommen. Anders als im taz-Artikel beschrieben, seien die Gespräche allerdings noch nicht abgeschlossen. Man sei „derzeit noch im Gesprächsmodus“, erklärt Wagner. Momentan sei es „noch nicht so weit, dass jemand klagen“ müsste.

Verflechtungen zwischen Boehringer und der Uni Mainz

Hintergrund der Debatte ist die große Förderung der Universität durch die Boehringer Ingelheim Stiftung. So erhielt die JGU beispielsweise vor zwei Jahren 50 Millionen Euro von der Stiftung, um den Fachbereich Lebenswissenschaften auszubauen. Zudem unterstützt die Stiftung seit 2011 die Errichtung und den Betrieb des Instituts für Molekulare Biologie (IMB) der Universität. Die Förderung des Instituts ist für zehn Jahre vorgesehen und beläuft sich auf 100 Millionen Euro. Im erwähnten taz-Artikel wird darauf hingewiesen, dass am IMB in dem Bereich geforscht wird, in dem der Konzern Boehringer Ingelheim sein Geld verdient. Auffällig ist außerdem die personelle Nähe zwischen dem Pharma-Konzern und der Uni: Andreas Barner ist sowohl Vorstandschef des Konzerns als auch Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der Stiftung und des Hochschulrats der Uni Mainz.
Die Universität lobt in ihrer Stellungnahme die Förderung durch die Boehringer Ingelheim Stiftung:

„Mit ihrer außergewöhnlichen Initiative fördert die Boehringer Ingelheim Stiftung die Spitzenforschung in den lebenswissenschaftlichen Bereichen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und stärkt den Wissenschaftsstandort Mainz entscheidend.“


Die Pressestelle der JGU betont zudem, die Unterstützung erfolge „ohne jegliche Eingriffe in das Forschungshandeln“.

Problem der Transparenz bei Drittmitteleinwerbung

Die Diskussion um die Offenlegung von Drittmitteln ist nicht neu. Von vielen Seiten wird bereits seit Langem eine größere Transparenz gefordert, um mögliche Verbindungen von Wirtschaft und Wissenschaft aufzeigen zu können. Edgar Wagner erwähnt in Bezug auf das Transparenz-Problem einen Beschluss des Deutschen Hochschulverbandes. Darin werde Transparenz bei der Drittmittelforschung verlangt. Hintergrund sei, dass es in der Vergangenheit Skandale aufgrund mangelnder Transparenz gegeben hätte: fördernde Firmen hätten sich bestimmte Rechte vorbehalten, wie beispielsweise die Vergabe einer Professur. Wagner sagt allerdings auch, man könne das Problem der Universität in gewisser Weise nachvollziehen: Die staatliche Finanzierung sei „eingeschränkt“ und die Hochschule deshalb auf Drittmittel angewiesen. Wenn nun eine größere Transparenz durchgesetzt würde, fürchteten die Universitäten, dass die Unternehmen ihre Drittmittel „woanders hingeben“, also vor allem in Bundesländer, in denen es kein Informationsfreiheitsgesetz gebe. Daher plädiert Wagner für einen Kompromiss: „Es geht darum, die richtige Balance zu finden.“ Dies erreiche man durch Gespräche mit der Hochschule.

Neues Transparenzgesetz: Schneller als eine mögliche Klage

Sollten die Gespräche des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit mit der Universität scheitern, bleibt der Studentin, die den Antrag gestellt hat, natürlich noch die Möglichkeit einer Klage. Dies sei allerdings sehr langwierig, erklärt Wagner: So ein Prozess, an dessen Ende wahrscheinlich eine Seite in Berufung gehe, dauere mindestens vier Jahre. In der Zwischenzeit sei dann vermutlich schon ein neues Gesetz entstanden: Das Transparenzgesetz. Dieses solle unter anderem die Transparenz bei der Drittmittelforschung regeln. Es befinde sich derzeit in der Entstehungsphase und soll Wagner zufolge nach der Sommerpause in das Parlament eingebracht werden. Somit sei das Gesetz dann wahrscheinlich „schneller als das Urteil“. Allerdings könnte durch eine Klage Druck aufgebaut werden.
Die Universität kündigt ihrerseits in ihrer Stellungnahme an, der Vertrag solle mittelfristig „auf der Website der Boehringer Ingelheim Stiftung veröffentlicht werden.“ Genauere Informationen zu diesem Vorhaben werden jedoch nicht angegeben.

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