Im Herbst vergangenen Jahres klagte Christian Kreiß, Wirtschaftsprofessor an der Hochschule Aalen, gegen die Universität Mainz. Seitdem habe sich im Hinblick auf die Klage noch nichts getan, erklärt Kreiß. Eine Annäherung zwischen den beiden Standpunkten habe es nicht gegeben und auch ein Gerichtstermin stehe noch nicht fest.
Rechtlich habe sich aber seit dem vergangenen Jahr viel geändert. Die Transparenz in der Drittmittelforschung wird seit Beginn des Jahres 2016 im neuen Transparenzgesetz des Landes geregelt. Was dort festgehalten ist, sei für Kreiß eine klare Sache. Künftige Verträge müssten nicht mehr offengelegt werden. Allerdings bleibe noch abzuwarten, ob die Klage nach dem alten Recht oder nach dem neuen verhandelt wird.
Professor Kugelmann, der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, rechnet damit, dass der Prozess nach dem neuen Transparenzgesetz entschieden werde. Dies gehe aus einer Bestimmung des neuen Transparenzgesetzes hervor (§ 26 Abs. 3). Das Verwaltungsgericht habe sich dazu jedoch noch nicht geäußert.
Sollte das Gericht, wie von Kugelmann prognostiziert, nach dem neuen Gesetz entscheiden, wird der Rechtsstreit vermutlich zugunsten der Universität entschieden werden. Eine Einsicht in die Verträge sei, wie von Kreiß bereits vermutet, nach dem neuen Transparenzgesetz nicht mehr möglich, sagt Professor Kugelmann.
Im Mai vergangenen Jahres hatte die Diskussion um die Offenlegung der Verträge begonnen, nachdem die Universität einer Studentin die Einsicht verwehrt hatte. Im Juli hatte die JGU schließlich ausgewählten Journalisten Akteneinsicht gewährt.
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