Unsicherheit über Verbeamtung hält Lehramtsstudierende von Therapie ab

28.04.2021
Studium
fac & ch

Wer einmal in Psychotherapie war, wird nicht verbeamtet – diese Annahme verunsichert u. a. Lehramtsstudierende, verhindert Behandlungen und führt zu Fachwechseln. Doch die Angst ist oft unbegründet.

Lena (Name von der Redaktion geändert) war 18 Jahre alt, als ihr Vater ein halbes Jahr vor ihrem Abitur und nur wenige Wochen nach der Diagnose an Krebs starb. In dieser Zeit hätte Lena sich therapeutische Unterstützung gewünscht. Andererseits wollte sie Lehrerin werden. Was zuerst kein Widerspruch zu sein scheint, stellt viele Lehramtsstudierende vor ein Problem: Denn eine Psychotherapie, so denken viele, kann die spätere Verbeamtung gefährden.

Aus diesem Grund entschied sich Lena zuerst gegen eine Therapie und für das Lehramtsstudium. Später begann sie dann doch eine Gesprächstherapie: "Den Beginn der Therapie habe ich lange aufgeschoben", sagt sie, aus Sorge die Therapie könne ihre spätere Verbeamtung gefährden. Ihr Lehramtsstudium hat sie deswegen abgebrochen und studiert ihre Fächer jetzt im regulären Bachelor-Studiengang. "Ich möchte nicht in einem System arbeiten, dass nach solchen Kriterien aussortiert, selbst wenn es einen objektiv ersichtlichen Grund für die Therapie gibt."

K.O.-Kriterium Therapie?

Beamt:innen sind auf Lebenszeit angestellt und sind daher teuer für den Staat, der auch für ihre Rente aufkommt. Eine vorzeitige Pensionierung soll deswegen möglichst verhindert werden. Deshalb ist es im rheinland-pfälzischen Landesbeamtengesetz gesetzlich vorgeschrieben, dass die Anwärter:innen vor der Verbeamtung auf ihren gesundheitlichen Zustand untersucht werden, sowohl körperlich als auch psychisch.

Die Amtsärzt:innen, die über die Eignung entscheiden, können dabei Informationen von Therapeut:innen oder der Krankenkasse einholen. Vor allem chronische Krankheiten wie zum Beispiel Rheuma, aber auch psychische Erkrankungen sind dabei Risikofaktoren. Berufsbedingt sind Lehrer:innen besonders anfällig für psychische Erkrankungen: Statistisch gesehen erleidet jede:r Dritte einen Burnout, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Eventuelle Vorbelastungen sollen daher ausgeschlossen werden.

Auch wenn die Anwärter:innen zum Zeitpunkt der Untersuchung gesund sind, kann eine Verbeamtung ausgeschlossen werden: "Beamtenbewerber, deren Leistungsfähigkeit gegenwärtig nicht eingeschränkt ist, sind gleichwohl gesundheitlich als Beamte nicht geeignet, wenn ihre vorzeitige Pensionierung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich ist", schreibt dazu das Bundesverwaltungsgericht.

Unter welchen Bedingungen eine vorangegangene Psychotherapie die Verbeamtung verhindert, ist aber unklar. Insbesondere für psychische Erkrankungen gibt es keine Richtlinien für Amtsärzt:innen. Wenn eine psychische Erkrankung erst vor Kurzem diagnostiziert wurde, kann die Situation später auch neu bewertet werden, berichtet der Bayerische Rundfunk.

Die Angst vor der Ablehnung

Diese Unklarheit schürt Angst unter Studierenden, die sich verbeamten lassen wollen. Auch in Lenas Umfeld ist diese Unsicherheit verbreitet: "Eine Freundin von mir, die nach wie vor Lehramt studiert, traut sich bis heute keine Therapie zu machen, obwohl auch bei ihr ein definitives Bedürfnis bestünde, da ihre Mutter verstarb, als wir im zweiten Semester waren", erzählt Lena, "Von einer weiteren Kommilitonin weiß ich, dass auch sie keine Therapie machen wollte." Auch wenn selten offen darüber gesprochen werde, habe Lena häufig den Eindruck, dass sich viele Lehramtsstudierende bewusst gegen eine Therapie entscheiden würden, obwohl sich viele eine wünschen würden.

Das Problem betrifft nicht nur diejenigen, die Lehrer:innen werden wollen, sondern u. a. auch Studierende, die Theologie auf Pfarramt studieren. Auch dort gibt es vielerorts keine klaren Kriterien zur Verbeamtung trotz Therapie, und dadurch herrscht auch dort Angst vor möglichen Zurückweisungen. "Jede Landeskirche legt eigene Regeln fest und einsehbar sind die auch nicht immer", bemängelt eine Theologie-Studentin. Das Bistum Mainz verweist für seine sogenannte "Auslese" auf die Regelungen des Landesbeamtengesetzes, nach denen die Eignung von Amtsärzt:innen festgestellt wird.

Dennoch beschäftigt das Thema Psychotherapie im Hinblick auf die Verbeamtungschancen einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge vor allem Lehramtsstudierende. Dort argumentiert Barbara-Luise Donhauser vom Münchner Gesundheitsamt auch, dass "eine Heilung dann schwieriger, und ein frühes Ausscheiden aus dem Dienst wahrscheinlicher wird", wenn eben keine Hilfe in Anspruch genommen werde.

Entscheidung im Einzelfall

Dabei ist die Annahme, dass jede Psychotherapie eine spätere Verbeamtung unmöglich macht, aber nur teilweise richtig: Denn prinzipiell handelt es sich dabei um eine Einzelfallentscheidung der örtlichen Amtsärzt:innen. Für den Fall, dass es sich um eine leichte oder vorübergehende psychische Erkrankung handle, könnte es sein, dass eine Verbeamtung trotzdem möglich sei, erläutert die Psychologisch- Therapeutische Beratung der Uni Hannover auf der Basis eines Artikels in der Fachzeitschrift "Report Psychologie" aus dem Jahr 2009. "Generell kann und wird auch häufig der Fall vorliegen, dass die Erkrankung nicht so schwer wiegt, dass sie der Verbeamtung entgegensteht."

Schwerere Erkrankungen wie Schizophrenie, bipolare Störungen oder schwere Depression können sich zwar negativ auswirken, Psychotherapie an sich sollte aber eigentlich erstmal keine Rolle spielen, zitiert das Onlinemagazin jetzt eine Sprecherin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), einem Verband von Psychiater:innen und Therapeut:innen.

Darüber hinaus haben zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2013 die Anforderungen für eine Verbeamtung gesenkt: Da eine Prognose über die zukünftige gesundheitliche Eignung "über einen derart langen Zeitraum" nur schwer zu stellen sei, "dürfen die Anforderungen an den Nachweis der gesundheitlichen Eignung nicht überspannt werden". Für eine negative Beurteilung der Bewerber:innen braucht es also seitdem stichhaltige Anhaltspunkte. Für den Fall, dass die Bewerber:innen aufgrund der ärztlichen Einschätzung nicht verbeamtet werden, haben sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und im nächsten Schritt die Entscheidung vor Gericht anzufechten. Dennoch sind viele Studierende von der individuellen Entscheidungsmacht der Amtsärzt:innen eingeschüchtert.

Therapie als Chance zum Richtungswechsel

Jonas (Name von der Redaktion geändert) hat einen Schritt in die umgekehrte Richtung gewagt: Er suchte noch vor seinem Wechsel ins Lehramtsstudium Hilfe bei der Psychotherapeutischen Beratungsstelle (PBS) der JGU Mainz und später auch bei einem Psychologen, weil er sich mit seinem ursprünglichen Fach nicht mehr wohlfühlte und sich nach einer neuen Perspektive sehnte. "Insgesamt waren es noch vier Semester, in denen ich einfach unglücklich und mies drauf war. Im Nachhinein habe ich damals einfach das Falsche studiert und wollte es nicht einsehen", erzählt er von seiner Erfahrung.

"Mit dem Gedanken, Lehramt zu studieren, habe ich damals schon gespielt", berichtet Jonas. Er beschloss nach seinem Bachelor, zum Lehramt zu wechseln, trotz seiner Behandlung, bei der eine Anpassungsstörung diagnostiziert wurde. Sein Therapeut wies ihn auf mögliche Probleme hin. "Er meinte aber auch, dass die damalige Behandlung abgeschlossen ist und bis zur Untersuchung beim Amtsarzt weit zurückliegt", erzählt Jonas. "Ich habe einfach das falsche gemacht und habe mich durchgequält. Mein Therapeut hat gesagt, ich soll das beim Amtsarzt auch offen so kommunizieren."

Jonas nennt seine Entscheidung zum Fachwechsel die beste seines Lebens. Dennoch hofft er, dass die Sitzungen beim Psychologen ihn bei der Verbeamtung nicht benachteiligen.

Schmaler Grat mit Spielraum

Einerseits erfordert die individuelle gesundheitliche Situation jedes Menschen eine Einzelfallentscheidung der Amtsärzt:innen. Andererseits hat diese Unklarheit für viele Studierende auch negative Konsequenzen: Weil sich nicht im Voraus sagen lässt, ob man trotzdem sicher verbeamtet werden kann oder möglicherweise ohne Verbeamtung als Lehrkraft einsteigen muss, scheuen sich viele Studierende, eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, und bleiben deshalb mit ihren Problemen allein.

Doch nicht jedes psychologische Hilfsangebot birgt ein solches Risiko: Psychotherapie wird in der Regel über die Krankenkasse abgerechnet und ist so ein möglicher Nachteil bei der Verbeamtung. Demgegenüber sind psychotherapeutische Beratungsangebote wie die der PBS der JGU in der Regel nicht meldepflichtig. Auch dort können Studierende wie Jonas Hilfe erhalten – kostenlos und krisenunabhängig (campus-mainz.net berichtete).

Darüber hinaus bietet Healthy Campus Mainz, eine Initiative der JGU zur Förderung psychischer und physischer Gesundheit, auch Unterstützungs- und Austauschmöglichkeiten an. So veranstaltet sie am 5. Mai ein kostenloses Online-Forum für psychische Gesundheit im Studium. Die Broschüre des Angebots verleiht dem gemeinsamen Austausch über psychische Gesundheit einen langfristigen Zweck: "Damit Du gut gewappnet bist für Dein Leben" – eine Hoffnung, die auch viele Lehramtsstudierende antreibt, sich doch noch Hilfe zu suchen.

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