Gemäß der Corona-Impfverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist seit dem 23. April 2021 die Prioritätsgruppe 3 geöffnet. Demzufolge sind alle Menschen, die in diese Gruppe eingeordnet werden, berechtigt, sich für einen Impftermin zu registrieren. Dazu zählen unter anderem alle Beschäftigten in der Landesverwaltung.
Zu diesen Beschäftigten in der Landesverwaltung gehören wiederum alle Universitätsmitarbeitenden des Landes, so auch studentische Hilfskräfte (Hiwis). Folglich sind auch alle Mitarbeitenden der JGU Mainz und der Universitätsmedizin Mainz seit dem 23. April 2021 dazu berechtigt, eine Impfung gegen das Coronavirus zu erhalten. Die Landesregierung bestätigte dies auf Twitter auf Anfrage von Campus Mainz.
Dem Corona-Newsletter der JGU vom 29. April 2021 zufolge müssen alle impfwillige Beschäftigte der JGU dem Dezernat Personal vor der Registrierung zu einem Impftermin ein ausgefülltes Formular zukommen lassen, das die Beschäftigung an der Universität nachweist. Erst nachdem das Dezernat das Formular vervollständigt und zurückgesandt hat, ist eine Registrierung für einen Impftermin möglich.
Voraussetzung für den Erhalt einer Impfung ist dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK) zufolge, dass der Wohnort in Rheinland-Pfalz liegt. Auch Personen wohnhaft außerhalb von Rheinland-Pfalz stelle die JGU auf Anfrage einen Beschäftigungsnachweis aus - ob andere Bundesländer diesen dann als Nachweis der Impfberechtigung akzeptieren, werde jedoch individuell entschieden.
Zudem teilte die JGU in ihrem Corona-Newsletter mit, dass die Impfung entweder im Impfzentrum oder beim Hausarzt verabreicht werden könne, aber nicht vom betriebsärztlichen Dienst der Universität selbst durchgeführt werde.
Darüber hinaus können sich Universitätsmitarbeitende kostenlos im ehemaligen Biochemie-Gebäude auf dem Campus und im Testzentrum der Universitätsmedizin auf das Coronavirus testen lassen.