Überbrückungshilfe bis zum Ende des Sommersemesters 2021 verlängert

13.04.2021
Campus-News, Studium
hb

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Überbrückungshilfe für Studierende bis zum Ende des Sommersemesters 2021 verlängert. Gleichzeitig wurden Richtlinien angepasst.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet weiterhin die Überbrückungshilfe für Studierende an. Studierende, die sich aufgrund der Corona-Pandemie in finanzieller Notlage befinden, können diese nun über das gesamten Sommersemester 2021 in Anspruch nehmen. Ursprünglich war sie bis zum 31. März 2021, dem Ende des Wintersemesters 2020/21, vorgesehen. (campus-mainz.net berichtete). 

Zuschuss von 500 Euro monatlich möglich

Die Überbrückungshilfe wurde im Mai 2020 etabliert (campus-mainz.net berichtete) und seitdem mehrfach verlängert. Sie beinhaltet einen monatlichen finanziellen Zuschuss von maximal 500 Euro. Antragsberechtigt sind Studierende, die in Deutschland wohnen, an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind und zum Zeitpunkt des Antrags weniger als 500 Euro auf ihrem Konto verbucht haben. Außerdem muss die Notlage, in der sie sich befinden, pandemiebedingt sein. Darunter fallen seit November 2020 nicht nur wegen der Pandemie weggefallene Nebenjobs, sondern auch erfolglose Bewerbungen und mangelnde Unterstützung der Eltern, weil diese pandemiebedingt Kurzarbeitergeld beziehen (campus-mainz.net berichtete).

Die Fördersätze bleiben unverändert und sind weiterhin abhängig vom Kontostand gestaffelt. In der Konsequenz bedeutet dies, dass Studierende mit einem Kontostand von unter 100 Euro 500 Euro Förderung erhalten. Wer zwischen 400 Euro und 500 Euro Erspartes vorweisen kann, bekommt eine Förderung von 100 Euro. Studierenden mit einem Kontostand von mehr als 500 Euro steht keine finanzielle Förderung zu.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist das jeweilige Studierendenwerk. Die Antragstellung erfolgt über ein zentrales Online-Tool und muss für jeden Monat erneut vorgenommen werden. Der Antrag kann bis zum letzten Tag eines jeden Monats gestellt werden, jedoch nicht rückwirkend für die vergangenen Monate. Mit dem 20. November 2020 wurde die Antragsstellung u. a. dahingehend angepasst, dass nur noch der Kontoauszug des Antrags- und des vorhergehenden Monats benötigt wird (campus-mainz.net berichtete). Bisher seien dem Deutschen Studentenwerk zufolge 75 Prozent der antragstellenden Studierenden mit finanziellen Mitteln des Bundes unterstützt worden. 

BAföG und Studienkredit als alternative Hilfe

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) macht die Studierenden unterdessen darauf aufmerksam, dass sie alternativ auch BAföG beantragen können. Diese Mittel würden der Ministerin zufolge von zu wenigen anspruchsberechtigten Studierenden genutzt. BAföG kann in Rheinland-Pfalz seit Oktober des letzten Jahres digital beantragt werden (campus-mainz.net berichtete).

Eine weitere Alternative ist der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dieser ist noch bis Ende des Jahres 2021 zinsfrei zu erhalten und ermöglicht eine monatliche Förderung von bis zu 650 Euro. Der Kredit muss im Gegensatz zur Überbrückungshilfe allerdings vollständig zurückgezahlt werden. Nach einer BAföG-Förderung ist die Hälfte des erhaltenen Darlehens zu tilgen.

fzs kritisiert "willkürliche" Ablehnungen

Der freie zusammenschluss von student:innenschaften (fzs) macht darauf aufmerksam, dass "hunderte" Antragstellende "willkürlich" abgelehnt würden, und fordert erneut die Öffnung des BAföG. Grund für die Absagen seien fehlende Nachweise einer Kündigung oder abgelehnten Bewerbung innerhalb der letzten zwei Monate vor Antragsstellung. Diese Notwendigkeit "entbehrt jeglicher Logik", so Ines Kimizoglu, Vorständin des fzs. Sie weist zudem darauf hin, dass viele Arbeitgeber:innen sich bei einer Absage nicht zurückmelden würden. "Studierende, die auf der Suche nach weiteren Absagen sind", sollten sich auf offene Stellen des fzs bewerben, so Kimizoglu, die allen Bewerber:innen eine Antwort garantiert.

Bereits seit der Etablierung der Überbrückungshilfe im Mai 2020 fordert u. a. der AStA der JGU Mainz, das BAföG noch mehr Studierenden zu öffnen und die Förderungssätze der Überbrückungshilfe anzuheben, anstatt etwa die Zinsen für die Studienkredite der KfW vorübergehend zu erlassen (campus-mainz.net berichtete). Einig sind sich der AStA und das Bundesbildungsministerium zumindest in einem: Niemand solle das eigene Studium aufgrund fehlender finanzieller Mittel abbrechen müssen.

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