Erst Anfang November hatte das Wahlbüro der Johannes Gutenberg-Universität mitgeteilt, dass die nächste Wahl zum Senat und zu den Fachbereichsräten am 12. und 13. Januar 2021 stattfinden soll. Jetzt teilte das zuständige Gremium mit, dass die Wahlen als reine Briefwahlen angesetzt sind und somit auf dem Campus der JGU keine Stimmen abgegeben werden können. Am 16. November gab auch der Wahlausschuss zum 71. Studierendenparlament (StuPa) bekannt, dass das StuPa ausschließlich per Brief gewählt werden wird. Ursprünglich sollte die Wahl parallel zur Senats- und Fachbereichswahl im Januar stattfinden.
Die Entscheidung zur reinen Briefwahl wurde vom Präsidenten der JGU, Prof. Dr. Georg Krausch, zusammen mit den Präsidiumsmitgliedern gefällt. Die Hochschulleitung begründet den Beschluss nicht nur mit dem aktuellen Infektionsgeschehen, sondern weist auch darauf hin, dass die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz die Durchführung von inneruniversitären Wahlen aufgrund der Ansammlung von Personen nicht erlaubt.
Der Wahlausschuss zum 71. Studierendenparlament hatte zuvor bereits über eine "mehrheitliche bis gänzliche Fokussierung auf die Briefwahl" diskutiert, wie er auf Anfrage mitteilte. Ein Schwerpunkt der Diskussion sei die "Notwendigkeit" für die Studierenden gewesen, einen Antrag auf Briefwahl stellen zu müssen. Schlussendlich habe man "im Einklang" mit der Vorgabe der Hochschulleitung die Entscheidung zur reinen Briefwahl getroffen. Der "Schutz des Lebens" habe "Vorrang", so der Wahlausschuss.
Briefwahlunterlagen müssen im Voraus von den Studierenden beantragt werden. Wer die Unterlagen nicht beantragt, kann keine Stimme abgeben. Anträge können seit dem 23. November und bis 5. Januar 2021 um 17 Uhr gestellt werden. Anlaufstelle für die Senats- und Fachbereichsratswahl ist die Website des Wahlbüros.
Briefwahlunterlagen für das StuPa sind schriftlich an AStA Uni Mainz, c/o Wahlausschuss, Staudingerweg 21, 55128 Mainz oder per Mail an stupa-wahlausschuss@uni-mainz.de zu stellen. Wer die Unterlagen per Mail beantragt, soll dies über seine Students-Mail-Adresse mit einem formlosen Antrag und der aktuellen Studienbescheinigung tun. Wahlbriefe beider Wahlen müssen bis 13. Januar beim Wahlausschuss eingegangen sein.
Wer beide Briefwahlunterlagen gemeinsam beantragen will, kann dies schriftlich an die oben genannte Adresse des AStA auf dem Campus oder als Scan per Mail an stupa-wahlausschuss@uni-mainz.de senden. Die Vorlage des Antrags für die gemeinsame Stimmabgabe ist im Teamweb des StuPa zu finden.
Die Senats- und Fachbereichsratswahlen finden traditionell im Wintersemester statt. Der Senat ist das wichtigste Gremium der JGU, das u. a. den:die Präsident:in auf Vorschlag des Hochschulrats wählt und über die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen entscheidet. Der Fachbereichsrat ist wiederum das wichtigste Gremium eines Fachbereichs und entscheidet u. a. über Geld- und Sachmittel.
An der letzten Wahl im Wintersemester 2019/20 beteiligten sich 6,43 Prozent der Studierenden (campus-mainz.net berichtete). Wahlberechtigt sind in diesem Jahr nur Mitglieder der Gruppe 2, die Studierenden. Damit werden Professor:innen (Gruppe 1), wissenschaftliche (Gruppe 3) sowie nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter:innen keine Stimme abgeben. Diese Gruppen wählen ihre Vertreter:innen nur alle drei Jahre. Zuletzt geschah dies im Januar 2020 (campus-mainz.net berichtete).
Die Wahl zum StuPa wurde aufgrund der Corona-Pandemie vom Sommersemester 2020 ins Wintersemester 2020/21 verschoben (campus-mainz.net berichtete). Wahlberechtigt sind alle eingeschriebenen Studierenden der JGU, die sogenannte Verfasste Studierendenschaft. Das StuPa wählt wiederum den Allgemeinen Studierendenausschuss, kurz AStA, der u. a. den Semesterbeitrag der Studierenden verwaltet.
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