Im Januar 2020 wurde zwischen dem Staatstheater Mainz und dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der neue Vertrag über die sogenannte “Studierendenflatrate“ vereinbart. Dieser sorgte dafür, dass Studierende der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) bei Veranstaltungen des Staatstheaters (außer Premieren und Sondervorstellungen) übrig gebliebene Tickets kostenlos erwerben konnten, welcher in ähnlicher Form schon seit 2011 existiert.
Im Gegenzug wurde dem Staatstheater jeweils 1 Euro von dem Semesterbeitrag eines jeden Studierenden ausgezahlt. Pro Semester waren dies circa 30.000 Euro, jährlich war es also ein Betrag von circa 60.000 Euro.
Das Staatstheater kündigte am 14. Januar 2025 mit sofortiger Wirkung die Studierendenflatrate mit der JGU. In einem öffentlichen Statement wurde diese Entscheidung durch die Pflichtverletzungen des Vertrags auf Seiten des AStAs begründet.
Seit der Spielzeit 2023/24 wurde vom Staatstheater eine neue Gastropauschale eingeführt. Diese Pauschale sorgt dafür, dass der Preis eines Tickets um 7 Euro steigt, dafür nun jedoch Speisen, Garderobe und ein Programmheft inkludiert sind.
Das Staatstheater verlangte aus diesem Grund eine Preiserhöhung der Studierendenflatrate von 1 auf 2 Euro, da nun auch die Gastropauschale im Preis mitinbegriffen war. Pro Semester wären somit insgesamt 60.000 Euro vom AStA zu zahlen. Das Staatstheater beschuldigt den AStA, diesen zusätzlichen Beitrag seit anderthalb Jahren nicht vertragsgemäß gezahlt zu haben.
Da der AStA neue Vereinbarungen abgelehnt habe, gibt das Staatstheater an, keine andere Wahl gehabt zu haben, als den Vertrag zu kündigen.
Der AStA weist die Anschuldigungen des Staatstheaters Mainz durch einen Rechtsanwalt in einem offiziellen Statement zurück. Der Ausschuss habe laut eigener Aussage alle Bedingungen vertragsgerecht erfüllt. Der zusätzliche Beitrag der Gastropauschale wurde nicht gezahlt, da es nie zu einem neuen Vertrag gekommen sei, der den gestiegenen Preis beinhaltet habe. Der AStA berief sich auf den Vertrag von 2020, der eine Laufzeit bis zum Ende der Spielzeit von 2025/26 hätte. Dieser Vertrag beinhalte keine Klausel zu einer Preisanpassung.
Wenn es zu einer Preissteigerung der Studierendenflatrate gekommen wäre, müsste der AStA jährlich 120.000 Euro an das Staatstheater zahlen. 2024 betrug das Kulturbudget des AStA jedoch nur 123.000 Euro. Somit wäre kaum etwas von dem Budget für andere Angebote übriggeblieben. Den Semesterbeitrag dafür zu erhöhen, werde nicht geschehen.
Der AStA habe zusammen mit dem Studierendenparlament den Vorschlag einer „Bändchenlösung“ eingebracht, um Leute mit und ohne Gastropauschale zu unterscheiden. Diese habe das Staatstheater jedoch nicht angenommen. Der AStA teilt uns mit, dass er nicht weiß was in Zukunft passieren wird, es werde sich jedoch weiter mit der Thematik auseinandergesetzt werden.
Da es trotz mehrerer Vertragsverhandlungen und Kompromissvorschlägen zu keiner Einigung gekommen ist, müssen Studierende der Uni Mainz wieder für ihre Theatertickets bezahlen.
Sie können allerdings, wenn sie Veranstaltungen des Staatstheater Mainz besuchen, einen Rabatt von 50% auf ihr Ticket erhalten. Vorausgesetzt die Studierenden haben ihr 30. Lebensjahr noch nicht beendet und können einen gültigen Studierendenausweis vorzeigen.
Diese neue Regelung betrifft nur die JGU, Studierende der Hochschule Mainz und der katholischen Hochschule Mainz können weiterhin kostenlos bestimmte Vorstellungen des Staatstheaters besuchen.
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