Studierende ohne BAföG können Hartz-IV-Darlehen beantragen

22.04.2020
Campus-News, Arbeit
rf

Während der Corona-Krise setzen viele klassische studentische Nebenjobs wie Kellnern oder Nachhilfe aus. Nun sollen Studierende zur Grundsicherung einen Hartz-IV-Kredit beantragen können.

Zuvor war vom Bundesbildungsministerium bereits erlassen worden, dass die Bewilligungskriterien für das BAföG für Studierende gelockert werden, die bisher kein BAföG erhalten hatten (campus-mainz.net berichtete). 

Hartz-IV-Kredit für Studierende ohne BAföG

Die Bundesregierung will aufgrund der Krisensituation nun auch das Hartz-IV-System für Studierende öffnen. Studierende, die bereits BAföG bekommen, sind von dieser Änderung jedoch ausgenommen. Sie sind weiterhin nicht berechtigt, Arbeitslosengeld II zu erhalten.

Um die Sozialleistungen zu beantragen, musste man bisher das Studium unterbrechen. Dank einer Härtefallregelung können nun jedoch auch Studierende ohne BAföG-Anspruch Hartz IV als Darlehen beantragen.

Kritik an Kredit

Das Hartz IV für Studierende soll als Kredit ausgezahlt werden, d.h. es muss vollständig an den Staat zurückgezahlt werden. Das erklärte das Bildungsministerium auf eine Anfrage der Linkenabgeordneten Nicole Gohlke. Sie wisse nicht, wie Studierende diesen Betrag zurückzahlen sollten, so Gohlke, und fordert stattdessen unkompliziertere Soforthilfen.

Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Meyer auf der Heyde, kritisiert dies ebenfalls und zweifelt, ob die Jobcenter die zusätzlichen Anfragen in dieser Situation stemmen könnten. Stattdessen schlägt er eine "Übergangsregelung für sechs Monate im Bafög" vor. Er sagte gegenüber dem Handelsblatt: "Damit könnte Studierenden, die nachweisen, dass sie ihren zur Studienfinanzierung unabdingbaren Job infolge Corona verloren haben und auch keinen anderen Job finden, für mehrere Monate ein Ausgleich über das Bafög gewährt werden – als Mischung aus Zuschuss und Darlehen."

Der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Jens Brandenburg, verweist dazu auf die nicht ausgeschöpften Gelder des letzten Haushaltsjahres: "900 Millionen Euro der BAföG-Mittel wurden letztes Jahr nicht verausgabt", so Brandenburg. Diese Summe solle statt eines Darlehens für die Grundsicherung der Studierenden verwendet werden.

AStA unterstützt Petitionen für Studierende

Für unkompliziertere Lösungen, die den aktuell betroffenen Studierenden helfen sollen, engagiert sich auch der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der JGU Mainz. Er stellte in seinem Newsletter vom 8. April 2020 drei Online-Petitionen vor, die er sowie viele weitere Studierendenvertretungen bundesweit unterstützen. Ziel dieser Petitionen sind weitere finanzielle Hilfen für Studierende sowie die Einstufung des Sommersemesters 2020 als "Kann-Semester".

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