Student klagt erfolgreich gegen Anwesenheitspflicht

24.02.2018
Studium
kh

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine hundertprozentige Anwesenheitspflicht für Lehrveranstaltungen nicht zulässig ist.

Geklagt hatte ein Mannheimer Student der Politikwissenschaften, dem eine einhundertprozentige Anwesenheitspflicht in Seminaren und Vorlesungen vorgegeben wurde, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Durch diese Regelung sah sich der Student jedoch in seinem Grundrecht der Berufs- und Wissenschaftsfreiheit verletzt. 

Der VGH in Baden-Württemberg gab dieser Argumentation mit der Begründung statt, dass die pauschale Festlegung einer "Präsenzpflicht als Studienleistung" nicht verhältnismäßig sei und einen Eingriff in die Berufsfreiheit des Studierenden darstelle. Daher sei zudem eine Präzisierung solcher Regelungen vonnöten. 

Bundeseinheitliche Grundlage fehlt

Eine bundeseinheitliche Regelung zu Präsenzpflichten in Lehrveranstaltungen gibt es allerdings nicht, denn die Präsenzpflicht wird von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Jedoch müssen auch diese Regelungen dem Grundsatz der akademischen Freiheit (Artikel 4 Abs. 4 Hochschulrahmengesetz) entsprechen, da dieser die freie Wahl von Lehrveranstaltungen garantiert. Somit darf bei Vorlesungen im Bachelor-/Mastersystem keine Anwesenheitspflicht herrschen. Trotzdem kann Anwesenheit auch als Prüfungsleistung festgelegt werden, in diesem Fall muss aber genau definiert sein, in welchem Umfang diese erfolgen muss. 

Das ist auch in Mainz der Fall. In den meisten Studiengängen ist die Anwesenheit in §5 der jeweiligen Prüfungsordnung festgeschrieben. In Seminaren ist die Anwesenheit ein Teil der Studienleistung, die auch "aktive Teilnahme" genannt wird, diese kann nur attestiert werden, wenn der Studierende nicht mehr als zweimal gefehlt hat. Die Teilnahme an Vorlesungen hingegen, wird in Mainz durch das Bestehen der zur Vorlesung zugehörigen Modulprüfung nachgewiesen. 

Hochschulgruppen sehen Anwesenheitspflicht kritisch 

Auf Anfrage an die politischen Hochschulgruppen des Studierendenparlaments, zur "Mainzer Regelung" der Anwesenheitspflicht, gab die Juso-Hochschulgruppe an, eine Anwesenheitspflichten abzulehnen, da diese ein selbstbestimmtes Studium verhindern würden. Ähnlich positioniert sich auch CampusGrün, da eine Anwesenheitspflicht die Möglichkeit, den Lernprozess auf selbstbestimmte Weise zu gestalten, verhindere. Die anderen politischen Hochschulgruppen äußerten sich zu dem Thema bisher nicht. 

Um diese Regelung für Vorlesungen auch an der JGU durchzusetzen hat der AStA einen Missstandsmelder eingerichtet, über den Verletzungen der Regelung zur Anwesenheitspflicht in Vorlesungen von den Studierenden anonym gemeldet werden können.

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