Streik im Studierendenwerk

03.03.2013
Campus-News, Essen

Am Montag, den 4.3.2013, treten die Angestellten des Studierendenwerks Mainz aufgrund der stockenden Gespräche zum Tarifvertrag der Länder im öffentlichen Dienst in einen eintägigen Warnstreik.

Trotz des Streiks gibt es in der Mensaria von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr und in der Zentralmensa von  11:30 Uhr bis 14:20 Uhr eine Notversorgung: Das Angebot ist auf ein warmes Essen, einen Eintopf, Süßes und die üblichen kalten Gerichte beschränkt . Die Cafeterien in Rewi und Philosophicum bleiben geschlossen. Das Kulturcafé ist vom Streik nicht betroffen.

Lohnforderung & Urlaubszeitregelung strittig

„Der Streik richtet sich nicht gegen die Studierenden und Mitarbeiter der Universität“, sagte Ulrich Hempe, Vertrauensmann der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, „wir wollen damit nur unseren Forderungen nach einer Lohnanpassung und einer gerechten Urlaubszeitregelung gegenüber der Arbeitgeberseite Nachdruck verleihen.“ Die in den Streik tretenden Angestellten hatten in den ersten ersten beiden Gesprächsrunden zur Neuverhandlung des am 31.12.2012 abgelaufenen Tarifvertrages 6,5% mehr Lohn und 30 Tage Urlaub gefordert. Das Bundesarbeitsgericht erklärte im März vergangenen Jahres, mit dem Urteil in einem entsprechenden Präzedenzfall, die nach Alter der Beschäftigten gestaffelten Urlaubszeiten wegen vorliegender Altersdiskrimminierung für gesetzeswidrig. Mit diesem Urteil war eine Neuregelung der Urlaubszeit im öffentlichen Dienst erforderlich geworden. 
Die Arbeitgeberseite wollte, der Empfehlung des Bundesarbeitsgerichts zuwider, die Urlaubszeit für alle Beschäftigte auf 26 Tage im Jahr festlegen und nicht die bisher für Beschäftigte ab dem 40. Lebensjahr vorgesehenen 30 Tage Urlaub als Grundlage nutzen. „Die Urlaubszeitregelungen stammen aus einer Zeit in der die Arbeitsbelastung und –verdichtung nicht so groß war wie heute.“ sagt Vertrauensmann Hempe, „die Leute flüchten sich in Krankheit und Kuren“ . Deswegen seien die 30 Tage Urlaub ein Mindestmaß.  Sowohl die Lohn- als auch die Urlaubszeitforderung sind an die Tarifabschlüsse des Bundes und der Kommunen im öffentlichen Dienst aus dem vergangenen Jahr angelehnt.

Scheitern der ersten Tarifrunden

„Die Arbeitgeber haben keine Bereitschaft erkennen lassen, in der zweiten Runde ein Angebot vorzulegen. Das ist nicht akzeptabel“, erklärte der Verhandlungsführer von ver.di Frank Bsirske nach der zweiten Verhandlungsrunde. „Die Arbeitgeber können sich darauf verlassen, dass die Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes in den nächsten Tagen deutlich machen, dass sie sich nicht von der Tarifentwicklung anderer Bereiche abkoppeln lassen.“

AStA unterstützt Forderungen

Der AStA der Johannes Gutenberg-Universität Mainz unterstützt laut einer Pressemitteilung  die Beschäftigten des Studierendenwerks in ihrer Forderung nach einem fairen Lohn und spricht sich vehement dagegen aus, dass das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zur Urlaubszeitregelung gegen sie verwendet wird.

Streik auch bei Lehrenden möglich

Weiteren Unmut über ein fehlendes Angebot von Seiten der Länder äußerte der Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, Klaus-Peter Hammer, der neben den Forderungen nach mehr Gehalt und einer entsprechenden Urlaubszeitregelung auch die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbezüge im Blick hat. Die rot-grüne Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat jedoch für sich beschlossen eine Entgeltsteigerung der Beamtinnen und Beamten in den nächsten fünf Jahren bei 1% jährlich einzufrieren. Die GEW hat daher auch die eigentlich nicht streikberechtigten verbeamteten (Hochschul-)lehrenden zum Streik aufgerufen, sollte es zu keiner Einigung kommen.

Die letzte Gesprächsrunde am 7./8. März wird zeigen ob Gewerkschaften und Länder noch zu einer Einigung gelangen.

Campus Mainz e.V. unterstützen!

Campus Mainz e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und die meiste Arbeit ist ehrenamtlich. Hilf uns dabei auch in Zukunft tolle Dienste für alle kostenlos anzubieten. Unterstütze uns jetzt!