Stipendien

28.03.2012
Campus-News

Votum-Stifung schreibt Stipendien aus

Votum-Stiftung schreibt Stipendien für Studierende der JGU aus

Finanzielle Unterstützung für Voll- und Halbwaisen sowie Scheidungs- und Sozialwaisen / Bewerbungsschluss: 13. April 2012

26.03.2012

Die Votum-Stiftung ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Wiesbaden. Als soziale Stiftung für Waisen fördert sie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eingeschriebene Studierende, die Voll- oder Halbwaisen, Scheidungs- oder Sozialwaisen sind, durch die Vergabe von Stipendien. Als Waise gilt, wer ein oder zwei Elternteile verloren hat. Als Scheidungswaise sind junge Menschen anzusehen, die durch die Scheidung der Eltern die Bindung zu einem oder beiden Elternteilen verloren haben. Sozialwaisen sind junge Menschen, deren Familie die Betreuungsfunktion verloren hat oder eine sinnvolle Förderung wirtschaftlich nicht oder nur teilweise ermöglichen kann.

Eine Förderung durch die Votum-Stiftung ist bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs möglich.

Den Förderantrag für ein Stipendium der Votum-Stiftung können Studierende der Universität Mainz ab sofort online abrufen. Hier soll auch die Höhe des benötigten Förderbetrags sowie der Zeitraum der Förderung eingetragen werden.

Bewerbungsschluss ist der 13. April 2012. (Posteingang der vollständigen Unterlagen)

Die Votum-Stiftung verfolgt gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Der Stiftungszweck ist die Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe sowie die Unterstützung von Personen, vornehmlich Kindern und Jugendlichen, die als bedürftig im Sinne der Abgabenordnung gelten. Die Zweckverwirklichung soll durch finanzielle Zuwendungen an studierende Voll- und Halbwaisen sowie Scheidungs- und Sozialwaisen, die als bedürftig gelten, erfolgen. Die finanziellen Zuwendungen sollen diese in den Stand versetzen, eine angemessene Hochschulausbildung zu absolvieren. Es soll darauf geachtet werden, besondere Begabungen und erkennbaren Leistungswillen zu fördern.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
  1. Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Lichtbild
  4. Selbstauskunft zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen 
    (Die auszufüllende Tabelle erhalten Sie nach Absenden des elektronischen Antrags.)
  5. Kopie des aktuellen Einkommensteuerbescheids der Eltern bzw. des noch lebenden Elternteils 
    (für Halbwaisen: Das Brutto-Jahreseinkommen zzgl. evtl. Rentenbezüge sollte den Betrag von €25.000 nicht überschreiten.)
  6. Aktueller Notenauszug (der letzten 12 Monate)
  7. Referenz einer fachlich zugeordneten Professorin / eines fachlich zugeordneten Professors
  8. Kopie des Abiturzeugnisses
  9. Unterschriebener Ausdruck des Online-Formulars 
    (Eine Druckversion erhalten Sie nach Absenden des elektronischen Antrags.)

Die Stiftung behält sich vor, weitere Auskünfte zu verlangen bzw. von Dritten einzuholen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht. Staatliche Förderungen - wie BAFöG und Bildungskredit - sollten vor einer Bewerbung beantragt und ausgeschöpft werden.

Nach abgelaufener Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen an die Votum-Stiftung zur Entscheidung weitergeleitet. Nach Auswertung der Unterlagen erhalten die Bewerber umgehend Nachricht. Die eingereichten Unterlagen werden nach den Vorgaben des Datenschutzes vernichtet.

Der Antrag auf Förderung ist schriftlich an die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Stichwort: Votum-Stiftung, c/o Johannes Gutenberg-Universität Mainz, D 55099 Mainz zu richten.

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