Startschuss für 200€-Einmalzahlungen: Was Studis jetzt tun können

16.03.2023
Campus-News, Studium...
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Ende 2022 gab es grobe Infos zur Einmalzahlung, jetzt werden Umsetzung und Antragstellung real. Stichtag ist der 15. März. Die To-Do’s, Kritik und erste Versuche im Überblick.

 

Der Beschluss, dass Student:innen eine einmalige Zahlung von 200 Euro erhalten sollen, ist im Bundestag bereits am 01. Dezember 2022 gefallen (campus-mainz.net berichtete). Zu diesem Zeitpunkt war die technische Ausführung jedoch noch nicht erarbeitet. Mittlerweile gibt es aber eine informierende Internetseite und einige neue Hinweise sowie Erläuterungen, wie genau der Prozess ablaufen soll. Besonders wichtig zu wissen ist: Die Stellung des digitalen Antrags ist seit dem 15. März 2023 möglich. Dabei müssen Studierende selbst aktiv werden und hierfür einige Punkte abarbeiten.
Die einzelnen Schritte und alles, was es von Seiten der Student:innen zu tun gibt, stehen im Folgenden im Detail.  

Step by Step zum Antrag: Die Anmeldung

Der erste Schritt besteht darin, sich ein Benutzerkonto bei BundID einzurichten. Dazu bedarf es der Angabe einer E-Mail-Adresse und der Wahl von Benutzername sowie Passwort. Alternativ kann die Anmeldung mithilfe des Online-Ausweises oder des ELSTER-Zertifikats erfolgen. Bei Student:innen mit einer europäischen, aber nicht-deutschen Staatsangehörigkeit, ist dies mittels der EU-Identität möglich. Die Wahl der ersten Option – das Eingeben der E-Mail-Adresse – verlangt darüber hinaus trotzdem einen Nachweis der eigenen Identität. Hierfür ist es notwendig, sein Benutzerkonto um den Online-Ausweis, das ELSTER-Zertifikat oder die EU-Identität zu ergänzen. Die genaue Vorgehensweise ist im FAQ der offiziellen Seite (einmalzahlung200.de) zu finden.

Sollten Studierende ihre Identität mit keiner dieser Optionen nachweisen können, können sie stattdessen eine PIN verwenden, welche von der Universität ausgestellt wird.

Step by Step zum Antrag: Beantragung und Ausstellung

Nach erfolgreicher Identifizierung muss auf eine Nachricht der Universität gewartet werden. Sobald die Stellung des Antrags möglich ist, wird die Universität einen persönlichen Zugangscode für jede:n Studierende:n ausstellen. Ohne diesen Code ist die Stellung des Antrags nicht möglich.
Die ersten Mails wurden in den vergangenen Tagen bereits vom Uni-Verteiler der JGU verschickt. 

Anschließend gilt es, sich mit dem BundID-Konto anzumelden und den digitalen Antrag zu stellen, bei dem u.a. die Kontoverbindung angegeben wird.

Im letzten Schritt wird der Antrag geprüft. Wenn die notwendigen Bedingungen gegeben sind, wird eine Bestätigung elektronisch an die eingetragene E-Mail versandt und die 200 Euro werden auf das eingetragene Konto überwiesen.

Kritische Stimme des Deutschen Studierendenwerks

Mitte Februar 2023 hat der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Studierendenwerks, Matthias Anbuhl, mehrere Aspekte bezüglich der Einmalzahlung für Student:innen in den Blick genommen und diese kritisch beleuchtet:
Zum einen bemängelte er, es wäre "zu viel Zeit vergangen seit der Ankündigung dieser Direkthilfe". Er verwies hierbei auf die schwierige und sehr belastende, finanzielle Situation für die Studierenden, die diese Hilfe dringend bräuchten. "Es darf nicht noch mehr Zeit verstreichen, der Winter ist bald vorbei", betonte Anbuhl.

Außerdem sprach er über das Portal und die Antragstellung selbst. Die Voraussetzungen für die Stellung des Antrags bezeichnete er dabei als "anspruchsvoll". In Bezug auf das Portal hob er die Problematik hervor, dass dieses "hohe Sicherheits- und datenschutzrechtliche Standards erfüllen" und sicher vor Missbrauch sein müsse.  

Ebenso äußerte sich der Bundestagsabgeordnete Daniel Baldy von der SPD zur 200-Euro-Einmalzahlung. Er bekräftigte: "Wer das Geld beantragt hat, muss es dann aber schnell ausgezahlt bekommen". Dabei verwies Baldy ebenfalls auf die angespannte finanzielle Situation vieler junger Menschen. Außerdem kritisierte er ähnlich wie Anbuhl: "Ein halbes Jahr nach Ankündigung hat der Antragsstart zu lange gedauert. Zudem ist die Antragsstellung aufwendig." Bereits angekündigte, finanzielle Unterstützungen dieser Art müssten rascher zu den Zielgruppen gelangen, sagte Baldy.

Erfolgreicher erster Testversuch...

Vor Beginn der eigentlichen Antragstellung wurde zwischen Ende Februar 2023 und Anfang März 2023 ein Probedurchlauf organisiert. Nach Angaben des Digitalministeriums Sachsen-Anhalt und des Bundeministeriums sei die technische Abwicklung problemlos gelungen und es wurden mehr als 10.000 Bescheide zur Bewilligung des Antrags ausgestellt. Dabei wurden auch schon für den 10. März 2023 die ersten Geldüberweisungen angeordnet. Im Durchschnitt dauerte die Stellung des Antrags weniger als 5 Minuten.

... gefolgt von Startschwierigkeiten am 15. März 

Am Stichtag, dem 15. März 2023, hat es einige Komplikationen gegeben, welche den Studierenden die Stellung des Antrags erschwert haben. Wegen sehr hohe Zugriffszahlen konnte die Seite einmalzahlung200.de kurzzeitig überhaupt nicht aufgerufen werden. Anschießend bildet sich eine Online-Warteschlange. Darüber hinaus scheint es vereinzelt Schwierigkeiten bei der Anmeldung gegeben zu haben. Außerdem wurde in einigen Fällen der Zugangscode von den Universitäten nicht rechtzeitig zum 15. März ausgestellt. 

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