Senat und Fachbereichsräte 2020: Auf zur Wahl!

13.01.2020
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Am 14. und 15. Januar 2019 ist es wieder Zeit, den Senat und die studentischen Mitglieder der Fachbereichsräte der JGU neu zu wählen. Informationen wie und vor allem wen ihr wählen könnt, findet ihr hier.

Am Dienstag, den 14. Januar, und Mittwoch, den 15. Januar 2019, können Studis der Uni Mainz die studentischen Mitglieder des Senats und der Fachbereichsräte neu wählen.

Gewählt wird an beiden Tagen zwischen 9 und 16 Uhr. Der Ort, an dem du deine Stimme abgeben kannst, hängt jeweils von deinem Fachbereich ab. Eine Übersicht, wo sich die verschiedenen Wahllokale der Fachbereiche befinden, gibt es hier. Alles was du dann noch brauchst, ist dein Personalausweis oder Führerschein, um dich auszuweisen.

Studierende, die mehreren Fachbereichen angehören, sind in dem Fachbereich wahlberechtigt, den sie bei der Einschreibung oder Rückmeldung an erster Stelle benennen.

Die Aufgabe des Senats und der Fachbereichsräte

Der Aufgabenbereich des Senats, dem höchsten Gremium der akademischen Selbstverwaltung der Universität, ist sehr weit gefasst. Er nimmt "alle  Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung wahr, welche die gesamte Universität betreffen" – so die offizielle Definition der Uni. Dazu zählen beispielsweise der Beschluss über den Gesamtentwicklungsplan der Hochschule oder auch Entscheidungen über die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen. 

Den Vorsitz des Senats hat der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität (JGU), darüber hinaus setzt sich das Gremium aus 23 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, acht Studierenden, acht akademischen und zwei nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Direktor des Gutenberg Forschungskollegs zusammen.

Der Fachbereichsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium der jeweiligen Fachbereiche. Ähnlich wie der Senat besteht er aus Professorinnen und Professoren, Studierenden sowie wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 
Der Aufgabenbereich des Fachbereichsrates umschließt sämtliche Fragen, die den Fachbereich intern betreffen, beispielsweise entscheiden sie über die Geld- und Sachmittel des Fachbereichs.

Wer steht zur Wahl?

Die Studierendenvertreter:innen werden beginnend am 1. April 2020 für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt. Für die Senatswahlen stehen Kandidierendenlisten zur Wahl. Diese kannst du hier einsehen. Um deine Stimme abzugeben, kreuzt du am Wahltag eine dieser Vorschlagslisten an. Die acht zu vergebenen Plätze werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aufgeteilt.

Wurden für deinen Fachbereich Kandidierendenlisten vorgeschlagen, findest du diese auf deinem Stimmzettel. Ist das nicht der Fall, kannst du auf dem Wahlzettel selbst die Personen mit Vor- und Zunamen eintragen, von der du in deinem Fachbereich vertreten werden möchtest. Wie viele Studierendenvertreter:innen von dir zu wählen sind, erfährst du im Wahllokal oder vorab hier. Wenn du Fragen hast, können sie dir die Wahlbetreuer:innen an den Wahltagen in deinem Wahllokal beantworten.

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