Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass Gäste, die nicht im Studium sind, die Studierendenkarte benutzen.
Falls beim Bezahlen an der Kasse kein aktueller Studierendenausweis vorlegt werden kann, erhält die Karte eine siebentägige Ablauffrist, während der sie weiterhin zu Mitarbeiterpreisen benutzt werden kann.
Nach dem Ablauf der Frist wird diese nicht mehr an den Kassen der Hochschulgastronomie akzeptiert, weiterhin jedoch an allen anderen Kassen (Kulturcafé, Bibliotheken, Kopierer, etc.). Die Ablauffrist kann innerhalb dieser sieben Tage zu jedem Zeitpunkt an einer der Kassen oder im Infopoint (Foyer der Zentralmensa) durch Vorlage eines aktuellen Studierendenausweises aufgehoben werden.
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