Semesterausweis zum Bezahlen in der Mensa

02.03.2016
Campus-News
nf

Das Studierendenwerk Mainz hat bekannt gegeben, dass derzeit in allen Mensen beim Bezahlen mit der blauen Studicard zusätzlich der aktuelle Studierendenausweis vorgelegt werden muss.

Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass Gäste, die nicht im Studium sind, die Studierendenkarte benutzen.

Falls beim Bezahlen an der Kasse kein aktueller Studierendenausweis vorlegt werden kann, erhält die Karte eine siebentägige Ablauffrist, während der sie weiterhin zu Mitarbeiterpreisen benutzt werden kann.

Nach dem Ablauf der Frist wird diese nicht mehr an den Kassen der Hochschulgastronomie akzeptiert, weiterhin jedoch an allen anderen Kassen (Kulturcafé, Bibliotheken, Kopierer, etc.). Die Ablauffrist kann innerhalb dieser sieben Tage zu jedem Zeitpunkt an einer der Kassen oder im Infopoint (Foyer der Zentralmensa) durch Vorlage eines aktuellen Studierendenausweises aufgehoben werden. 

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