Selbstverwaltung an der Uni: Eine Kurzerklärung

16.01.2017
Studium
sab

Jedes Jahr finden an der Uni Mainz verschiedene Wahlen statt. Doch wen wählen wir Studis dabei in welche Ämter und was sind die Aufgaben der einzelnen Gremien? Campus Mainz e.V. hat eine Zusammenfassung für euch.

Im Allgemeinen lassen sich die Mitglieder der Universität in vier Gruppen aufteilen: Das sind zum einen natürlich Studierende. Aber selbstverständlich gehören auch Professorinnen  und Professoren und wissenschaftliche beziehungsweise nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu. Diese Gruppen haben alle die Möglichkeit, Einfluss auf die Geschehnisse an der Uni Mainz zu nehmen. So gibt es für jede Gruppe Vertreter in den einzelnen Hochschulgremien.

Der Fachbereichsrat (zum Teil von Studis gewählt)

Jeder Fachbereich, wie zum Beispiel der Fachbereich 02 Sozialwissenschaften, Medien und Sport, hat einen Fachbereichsrat. Dieser ist das oberste Gremium des Fachbereichs und besteht in der Regel aus neun Professorinnen oder Professoren, drei wissenschaftlichen und einer bzw. einem nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Diese werden alle drei Jahre von ihren Gruppenangehörigen gewählt. Außerdem sitzen im Fachbereichsrat vier Studierende, die in der Regel im Januar für zwölf Monate von allen Studis gewählt werden.

Zu den Aufgaben des Gremiums zählen vor allem Entscheidungen über die Finanzen des Fachbereichs und grundsätzliche Fragen zu Forschung und Lehre. Darüber hinaus wählt der Fachbereichsrat die Dekanin oder den Dekan des Fachbereichs.

Der Senat (zum Teil von Studis gewählt)

Gleichzeitig mit der Wahl des Fachbereichsrates findet jeden Januar die Wahl zum Senat statt. Hier wählen die Studierenden der Uni Mainz insgesamt acht studentische Vertreter. Neben ihnen sitzen im Senat der Präsident der Uni als Vorsitzender, 23 Hochschullehrerinnen und -lehrer,  acht akademische und zwei nichtakademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter und der Direktor des Gutenberg Forschungskollegs.

Gemeinsam entscheiden die insgesamt 43 Mitglieder über Angelegenheiten, die die gesamte Universität betreffen, wie beispielsweise die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen, Vorschläge zur Besetzung von Professuren oder Forschungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Darüber hinaus wählt der Senat auf Vorschlag des Hochschulrates die Präsidentin oder den Präsidenten, sowie die zwei  Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten der Uni Mainz.

Der Hochschulrat

Der Hochschulrat besteht  aus zehn Mitgliedern. Hiervon stammen fünf von der Universität und weitere fünf Personen aus Wirtschaft, Wissenschaft oder öffentlichem Leben. Letztere werden vom Bildungsministerium berufen. Die universitären Mitglieder dagegen werden vom Senat ernannt und können auch Studierende sein. Die Amtszeit des Hochschulrates beträgt fünf Jahre.

Neben dem Vorschlagsrecht für die Präsidentin oder den Präsidenten der Uni Mainz hat der Hochschulrat weitere beratende Aufgaben. So unterstützt er die Profilbildung der Universität und ihre Wettbewerbs- bzw. Leistungsfähigkeit. Zudem muss der Hochschulrat manchen Entscheidungen des Senats zustimmen, damit sie in Kraft treten können. Hierzu gehören zum Beispiel Änderungen der Grundordnung der Uni.

Die Präsidentin oder der Präsident der Uni Mainz

Der Hochschulrat schlägt vor, wer Präsidentin oder Präsident der Uni Mainz werden soll. Daraufhin wird im Senat gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre und eine Wiederwahl ist möglich. Der Präsident kann allerdings auch wieder vom Senat abgewählt werden. Zu ihren oder seinen Aufgaben gehört es, die Universität zu leiten und nach außen hin zu vertreten.

Die Kanzlerin oder der Kanzler

Die Kanzlerin oder der Kanzler wird auf acht Jahre von dem Präsidenten der Uni Mainz und dem Bildungsministerium des Landes Rheinland-Pfalz ernannt.
Der Hochschulrat hat ein Vorschlagsrecht. Zu den Aufgaben zählen Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten der Universität. Außerdem ist sie/er Haushaltsbeauftragte/r und kann den Präsidenten in seinem Aufgabenbereich vertreten.

Die studentische Selbstverwaltung

Das Studierendenparlament und der Allgemeine Studierendenausschuss

Über die bisher genannten Gremien hinaus gibt es die studentische Selbstverwaltung. Das heißt, Studis organisieren sich in verschiedenen Organen, um sich um ihre Belange und Interessen selbst zu kümmern. Jeder Studi der Uni Mainz hat einmal im Jahr im Mai oder Juni die Möglichkeit, seine Vertreterinnen und Vertreter in  das Studierendenparlament (StuPa) zu wählen. Im StuPa sitzen insgesamt 35 Abgeordnete, die Entscheidungen treffen, die direkte Auswirkungen auf unseren Studi-Alltag haben. So verabschiedet das StuPa beispielsweise den  Haushalt der Studierendenschaft. Außerdem wählen die StuPa-Abgeordneten den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und kontrollieren ihn. Der AStA ist unter anderem dafür verantwortlich, die Studierenden gegenüber der Hochschulleitung zu vertreten.

Fachschaftsräte und der Zentrale Fachschaftsrat

Die Fachschaftsräte sind die Vertretungen aller Studierenden eines Studienfaches. Umgangssprachlich werden sie meist als Fachschaften bezeichnet und sind beispielsweise für verschiedene Programmpunkte in der Ersti-Woche verantwortlich. Außerdem sind sie Anlaufpunkt bei Problemen oder Fragen im Studium. Gewählt wird der Fachschaftsrat in einer Vollversammlung.
Aus jedem Fachschaftsrat wird ein Mitglied in den Zentralen Fachschaftenrat (ZeFaR) entsendet. Dieser trifft sich einmal pro Woche und koordiniert und unterstützt die Arbeit der einzelnen Fachschaftsräte ideell und finanziell.

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