Der neue Rundfunkbeitrag ist ein zeitgemäßer Schritt, denn zwischen Gerätearten zu unterscheiden, wird immer schwieriger: Wer Informationen oder Unterhaltung sucht, kann Fernsehen auf dem PC schauen oder Radio mit dem Smartphone hören. Der neue Rundfunkbeitrag deckt die Programm- und Gerätevielfalt ab – er umfasst Programmangebote per TV, Radio, Computer und Smartphone. Dank des neuen Finanzierungsmodells kann in Zukunft darauf verzichtet werden zu bestimmen, was als Empfangsgerät gilt. Außerdem spielt es keine Rolle mehr, wie viele Geräte vorhanden sind.
Für Bürgerinnen und Bürger gilt seit dem 1. Januar 2013 die einfache Regel: „Eine Wohnung – ein Beitrag” Bei jeder Wohnung im Sinne des Melderechts, ist hierfür ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt werden die Adressdaten automatisch erfasst und an die Beitragszentrale in Köln weiter geleitet. Wohnen mehrere Personen gemeinsam in einem Zimmer, reicht es jedoch aus, wenn einer der Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlt.
Die Höhe des Beitrags wird von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagen und von den Ländern gesetzlich festgelegt. Der neue Rundfunkbeitrag bleibt stabil bei monatlich 17,98 Euro. Damit änderte sich für über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger finanziell nichts: Sie zahlen seit dem 1. Januar 2013 genauso viel oder sogar weniger als vorher.
Die Abgrenzung zwischen Gemeinschaftsunterkunft und Wohnung erfolgt anhand der persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten, die der Bewohner hat. Nicht entscheidend ist, ob Küche und / oder sanitäre Anlagen mit Anderen geteilt werden. Gemeinschaftsunterkünfte zeichnen sich dadurch aus, dass die Bewohner gewissen Restriktionen unterliegen. Beispielsweise können Besuchs- und Ausgehzeiten reglementiert und Regelungen für die Einrichtung / Dekoration der Unterkünfte vorgegeben werden. Dies betrifft in erster Linie Kasernen und Internate, wo die Bewohner auch in ihren privaten Räumen bestimmten Regeln unterliegen. Derartige Umstände sind für die Räumlichkeiten in Studentenwohnheimen nicht gegeben.
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