Regierung beschließt BAföG-Reform

06.05.2022
Studium
em

Aufwendige Antragserstellung und niedrige Freibeträge haben das BAföG für viele unattraktiv gemacht. Die neue Ampelregierung will dies ändern und hat am 6. April 2022 eine Reform auf den Weg gebracht.

Seitdem die Anzahl der mit BAföG geförderten Studierenden in Deutschland 2012 ihren Höchststand mit mehr als 670 000 erreicht hatte, folgte ein Abwärtstrend, der immer noch anhält. Gerade einmal elf Prozent aller Studierenden haben derzeit Anspruch auf BAföG-Leistungen. „Den kontinuierlichen Rückgang der Gefördertenzahlen können wir so nicht hinnehmen“ erklärt Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark Watzinger.

Deswegen wurde am 6. April 2022 die 27. Gesetzesänderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes  verabschiedet, die vor allem darauf abzielt, mehr Menschen den Zugang zu BAföG zu ermöglichen. Die Freibeträge für die Einkommen der Eltern wurden um 20 Prozent auf 2 400 Euro im Monat angehoben. Ebenso wurde die Altersgrenze auf 45 und der Vermögensfreibetrag auf 45 000 Euro erhöht.

Der Grundbedarf steigt dafür nur um etwa fünf Prozent von 427 Euro monatlich auf 449 Euro. Zusammen mit der von 325 Euro auf 360 Euro erhöhten Unterkunftspauschale ergibt sich ein BAföG-Höchstbetrag von 931 Euro. Weiter wird auf die Schriftformerfordernis bei der Beantragung verzichtet, mit dem Ziel, die Antragserstellung bald komplett digital zu ermöglichen. Die Gesetzesänderung soll ab dem 1. August 2022 in Kraft treten.

„Mindestens zehn Prozent“/typo3/

Kritik an der Änderung bezieht sich vor allem auf die geringe Erhöhung des Grundbedarfs. „Die Inflation frisst diese Erhöhung gleich wieder auf“, meint Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks Matthias Anbuhl im Hinblick auf die seit Jahresbeginn steigende Inflationsrate. Allein im März betrug diese schon 7,3 Prozent, weswegen die Bedarfssätze um „mindestens zehn Prozent“ erhöht werden sollten. Gleicher Meinung war auch Lone Grotheer des Freien Zusammenschluss von Student:innenschaften. „Freie Studienplatzwahl ist so nicht mehr gegeben“ meint sie in Bezug auf die Höhe der Unterkunftspauschale. Gerade in Städten wie Köln, München, Hamburg und auch Mainz zahlen Studierende oftmals zwischen 400 und 450 Euro Miete.

Positiv wird die Erhöhung der Altersgrenze und des Vermögensfreibetrags bewertet, die als erste Schritte in Richtung eines „elternunabhängigen“ BAföGs gesehen werden. Die Regierung sieht mit dieser ersten Änderung schon den „Großteil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Modernisierungsvorhaben des BAföG“ erfüllt. Mit weiteren Reformen kann wohl erst mit dem 2023 erscheinendem Bericht zum BAföG gerechnet werden, der auch dieser Änderung vorrausging. Dieser Bericht wird von der Bundesregierung alle zwei Jahre verfasst, um Veränderungen in den Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.


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