Readerplus darf weitermachen

01.12.2012
Campus-News
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Urheberrechtsregelung um zwei Jahre verlängert. Seit dem Jahr 2003 evaluiert der Bundestag die Urheberrechtsregelung in § 52a UrhG, nach welcher unter bestimmten Voraussetzungen einem abgegrenzten Personenkreis für Unterrichts- und Forschungszweckeiche urheberrechtlich geschützte Werke zugänglich gemacht werden.

An der Universität Mainz geschieht dies zum Beispiel, indem sie Mitgliedern der Uni Mainz im Rahmen von Readerplus, Ilias oder ähnlichen E-Learning-Systemen bereitgestellt werden.

In der Sitzung vom 29. November hat der Bundestag eine Verlängerung der Sonderregelung bis Ende 2014 beschlossen, die sonst am 31.12.2012 ausgelaufen wäre. Die endgültige Evaluierung der Auswirkungen dieser Regelung für die Verwertungsgesellschaften, an die ein für die Nutzung eine Vergütung gezahlt werden muss, sei noch nicht möglich.

Die SPD hatte die weitere Befristung der Nutzung für Lehr- und Forschungszwecke abgelehnt und einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der jedoch nur die Stimmen der Opposition erhielt. Nach der jetzt von der Koalition beschlossenen Änderung soll in den kommenden zwei Jahren eine endgültige, unbefristete Lösung gefunden werden und spätestens bis Mitte 2014 ein entsprechender Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden.

Die erneute Verlängerung der Sonderregelung macht den Weg frei für eine weitere Nutzung der E-Learning-Plattformen an der JGU und die Einstellung von entsprechenden Semesterapparaten.

  • Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (17/11317)
  • Empfehlung des Rechtsausschusses (17/11699)
  • Gesetzentwurf der SPD zu Paragraf 52a UrhG (17/10087)

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