Rahmenvertrag mit VG Wort: Landtagsauschuss befürwortet Kompromissfindung

23.01.2017
Studium, Campus-News
fs

Die erneuten Verhandlungen zwischen der VG Wort und den Hochschulen über die Bereitstellung und Abrechnung von digitalen Texten werden von den Landtagsabgeordneten über Parteigrenzen hinweg begrüßt.

Die Mitglieder des Ausschusses für Wissenschaft, Kultur und Weiterbildung im Landtag haben in einer öffentlichen Sitzung am 17. Januar 2017 übereinstimmend betont, wie wichtig eine Einigung zwischen den Hochschulen und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) insbesondere für die Studierenden sei.

 

Strukturwandel an Hochschulen: Zentrale Bedeutung digitaler Texte

Der SPD-Abgeordnete Johannes Klomann wies darauf hin, dass an den Hochschulen im Zuge der Digitalisierung ein Strukturwandel stattgefunden habe. Es werde immer mehr mit Texten gearbeitet, die online verfügbar sind. In diesem Zusammenhang sprach er auch von mangelndem Verständnis vieler Leute, welch ein großer Verlust und welche Katastrophe es bedeutet hätte, wenn die Texte nicht länger online hätten bereitgestellt werden können. Auch Dorothea Schäfer von der CDU nannte es den "richtigen Weg", dass die Vertragspartner sich nun auf einen Kompromiss einigen möchten. 

Der Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Weiterbildung, Salvatore Barbaro, deutet überdies an, wenn es im Zuge der Verhandlungen nicht zu einer Verständigung komme, müsse womöglich der Bundesjustizminister gesetzlich eingreifen und das Urheberrecht ändern. Ob dies bis zum September 2017, wenn die Übergangslösung zwischen Hochschulen und VG Wort erneut ausläuft, möglich ist, sei jedoch fraglich.

"Keine schöne Situation, aber ein Zeitgewinn" 

Nachdem am 23. Dezember 2016 beschlossen wurde, dass die Hochschulen bis September 2017 der VG Wort wie bisher einen Pauschalbetrag zahlen, für die Bereitstellung von Texten im Internet, arbeitet nun eine Arbeitsgemeinschaft aus Hochschulrektorenkonferenz (HRK), VG Wort und Kultusministerkonferenz (KMK) an einem neuen Vertrag, der am 1. Oktober 2017 in Kraft treten soll. Hintergrund ist die Frage, wie Urheber von Texten, die online zur Verfügung gestellt werden, angemessen vergütet werden können.

Das sei keine schöne Situation, gab Staatssekretär Barbaro zu, aber zumindest habe man jetzt einen Zeitgewinn, auch wenn es bislang noch keine Lösung gebe. Das Ganze werde den Ausschuss vermutlich noch öfter beschäftigen: "Ich vermute, wir haben nicht zum letzten mal über das Thema gesprochen." 

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