Nur eine Stimme entscheidet Studierendenparlamentswahlen

07.06.2014
Campus-News, Freizeit...
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In der Nacht vom 6. zum 7. Juni 2014 hat der Wahlausschuss das vorläufige Ergebnis der Wahlen zum Studierendenparlament (StuPa) bekanntgegeben und zählt am Dienstag gleich nochmal aus.

Wenn nur eine Stimme Unterschied ausschlaggebend für die Sitzverteilung im Studierendenparlament ist, dann liegt es auf der Hand, dass der Wahlausschuss absolut sicher gehen möchte, dass ihm kein Fehler bei der Auszählung unterlaufen ist. Deswegen werden am kommenden Dienstag um 18 Uhr wohl alle Stimmen noch einmal ausgezählt.

Auszählfehler im Promillebereich

"Das Ergebnis ist sehr mit Vorsicht zu genießen. Auszählfehler im Promillebereich und die noch zu klärende Frage von der Wahlberechtigung abgegebener Stimmen können das Ergebnis nach Sitzen signifikant beeinflussen", erklärte der Wahlleiter Daniel Krause noch in der Nacht der Auszählung.

Die Juso-Hochschulgruppe kommt nach dem vorläufigen Ergebnis auf 1206 Stimmen und damit genau eine Stimme mehr als Campusgrün mit 1205 Stimmen. Die Jusos würden somit 11 und Campusgrün 10 Abgeordnete ins Studierendenparlament schicken.

Wer kommt ins StuPa?

Wenn das um 2:15 Uhr am Samstagmorgen bekanntgegebene Ergebnis Bestand hat, dann reicht es für die Jurastudentin Anna Keller von den Jusos für einen Sitz im StuPa. Sollte sich das Ergebnis noch in Richtung Campusgrün verschieben, dürfte sich die ehemalige AStA Vorsitzende Jessica Hamed über den Sitz freuen.

LHG bang um dritten Sitz

Auch die Liberale Hochschulgruppe (LHG) muss noch um ihren dritten Sitz bangen. Eine minimale Stimmenverschiebung könnte den Verlust des Mandats bedeuten.

 

ListeStimmen
Juso-Hochschulgruppe1206
RCDS894
Campusgrün1205
SDS45
kritische linke157
Piraten155
Liberale Hochschulgruppe290
Rosa Liste133

Stimmen der politischen Hochschulgruppen zum Ergebnis folgen.

(Berichtigung: Der infrage stehende Sitz ist nicht wie irrtümlich angegeben der zwölfte Sitz zwischen Jusos und Campusgrün, sondern der elfte. Deswegen sind auch andere Personen betroffen. Wir haben den Artikel deswegen angepasst.)

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