Neues Jahr, neue Wahlen an der JGU

13.01.2023
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Anfang 2023 werden an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz die Räte, Fachbereichsräte und der Senat aufs Neue ausgewählt. Campus-Mainz.net beantwortet die W-Fragen.

Auf den 7. und 8. Februar 2023 angesetzt, finden erneut die Wahlen der Räte, Fachbereichsräte und des Senats statt. Berechtigt zur Wahl sind auch die Student:innen. Eine Beteiligung an der Wahl ist in diesem Jahr sowohl vor Ort, als auch per Brief möglich. Die Annahme von Wahlvorschlägen endet am 23. Januar 2023 um 18:00 Uhr. Die nachfolgenden Abschnitte liefern die wichtigsten Informationen rund um die Fragen "Wer? Was? Wie? Wann und wo?"

Vorstellungsrunde: Fachbereichsräte, Räte und Senat

Wie der Name bereits andeutet, sind Fachbereichsräte für Thematiken innerhalb der einzelnen Fachbereiche, z.B. im Rahmen des FB 03, zuständig. Hierbei werden u. a. Entscheidungen über Personal, finanzielle Fragen oder auch die Studienordnung gefällt. Der Fachbereichsrat wird von einem Dekan bzw. einer Dekanin geleitet, umfasst aber insgesamt nicht-wissenschaftliche und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, Dozent:innen und Student:innen.

Die Räte setzen sich aus dem Rat der Hochschule für Musik und dem Rat der Kunsthochschule Mainz zusammen.

Eine noch größere Verantwortung und Entscheidungsmacht ist dem Senat zuzuschreiben. Zentral sind hier Fragestellungen, die sich auf die Universität insgesamt beziehen. Dazu zählen beispielsweise die Ernennung des Präsidenten bzw. der Präsidentin der Universität oder Beschlüsse zur Aufnahme bzw. Auflösung von Studienfächern.

Alle relevanten Hintergrundinfos auf einen Blick

Es gibt vier Gruppen (Lehrer:innen der Hochschule, Student:innen bzw. Doktorand:innen, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter:innen), aus denen auserwählte Mitglieder entsandt werden, um die entsprechende Gruppe im jeweiligen Gremium zu repräsentieren.
Wichtig ist zu erwähnen, wer nicht zur Wahl steht: Dies sind Gastdozenten:innen, befristete Dozenten:innen, sowie nebenberuflich Beschäftigte der Universität, nicht mehr angestellte oder für eine Dauer über zwei Jahre hinaus beurlaubte Lehrer:innen der Hochschule.

Bei einer Zugehörigkeit zu mehr als einem Fachbereich erfolgt die Zuschreibung zunächst automatisch in den Fachbereich, dessen Ordnungsnummer höher ist; bei Student:innen gilt der zuerst genannte Fachbereich, wenn sie sich einschreiben oder zurückmelden. Jedoch kann dies bei Bedarf mit der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter des jeweiligen Fachbereichs abgesprochen und ggf. verändert werden.
Weiterhin ist wichtig zu erwähnen, dass obwohl eine gleichzeitige Zugehörigkeit von Individuen zu mehr als einer Gruppe möglich ist, z.B. Student:in und wissenschaftliche Mitarbeiter:in, die Wählbarkeit der Betroffenen sich nur auf eine der Gruppen erstreckt. Bei Bedarf kann ebenfalls mit der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter abgesprochen werden, in welcher Gruppe der bzw. die Betroffene sich zur Wahl stellen möchte.

Alle Kandidaten, die zur Wahl stehen und die wählen dürfen, sind im Wählerverzeichnis aufgezählt. Dieses kann zwischen dem 9. und dem 16. Januar 2023 eingesehen und berichtigt werden. Sowohl die Geschäftsstellen der Fachbereiche, als auch der Wahlorgane können dafür aufgesucht werden.

Nachdem das Wählerverzeichnis festliegt, ist das Eintragen von Wahlvorschlägen durch alle zur Wahl Berechtigten möglich. Je nach Gremium, muss sich dies an den Dekan bzw. an die Dekanin für den Fachbereichsrat, an den Rektor bzw. an die Rektorin für den Rat und an die Geschäftsstelle des Präsidenten für den Senat richten. Die Deadline ist hierbei der 23. Januar 2023 um 18:00 Uhr. 

Wer hat die Berechtigung zur Wahl und wie läuft diese ab?

Die endgültige und neue Zusammensetzung der Gremien entscheidet sich bei den Wahlen, die vom 7. bis zum 8. Februar 2023 stattfinden. Für die Durchführung werden verschiedene Wahllokale eingerichtet, die online einsehbar sind. An beiden Tagen können diese zwischen 9 und 16 Uhr aufgesucht werden.

Die Berechtigung zur Wahl haben neben den Student:innen auch verschiedene Beschäftigte an der Universität. Genauere Informationen zu diesen Regelungen finden sich hier.

Das Ausfüllen der Stimmzettel kann vor Ort erfolgen, wobei jeder Wahlberechtigte persönlich anwesend sein und sich mit Führerschein oder Ausweis identifizieren muss. Alternativ kann die Abgabe der Stimme auch per Brief erfolgen. Der entsprechende Antrag muss bis zum 31. Januar 2023 um 17 Uhr gestellt werden.

Wer wird schlussendlich gewählt und für wie lange?

Beim Senat werden zwei Personen zugehörig zur Gruppe der Dozent:innen aus dem Fachbereich 04 (Unimedizin) gewählt, wobei davon eine Person für die Versorgung von Kranken zuständig sein sollte. Darüber hinaus werden jeweils eine Person zugehörig zur Gruppe der Dozent:innen aus den Fachbereichen 02, 03, 05, 06, 07, 08, 09 und 10 gewählt, sowie jeweils eine Person zugehörig zur Gruppe der Dozent:innen der Evangelisch-Theologischen Fakultät, Katholisch-Theologischen Fakultät, der Kunsthochschule und der Hochschule für Musik.

Außerdem werden acht Personen zugehörig zur Gruppe der Mitarbeiter:innen in der Wissenschaft, vier Personen zugehörig zur Gruppe der nicht akademischen Mitarbeiter:innen und acht Personen zugehörig zur Gruppe der Student:innen ausgewählt.

 

Bei den Fachbereichsräten und dem Rat der Hochschule für Musik werden vier Personen zugehörig zur Gruppe der Student:innen, drei Personen zugehörig zur Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und zwei zugehörig zur Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, sowie dreizehn Personen zugehörig zur Gruppe der Dozent:innen gewählt.

Besonderheiten in der Zusammensetzung ergeben sich bei den Fachbereichen 01 und 04, sowie dem Rat der Kunsthochschule Mainz.

Im Fachbereich 01 (Katholisch-Theologische Fakultät und Evangelisch-Theologische Fakultät) werden vier Personen zugehörig zur Gruppe der Student:innen, vier Personen zugehörig zur Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und zwei zugehörig zur Gruppe der nicht akademischen Mitarbeiter:innen, sowie vierzehn Personen zugehörig zur Gruppe der Dozent:innen gewählt. Dabei muss beachtet werden, dass bei beiden Teilfachbereichen, der Katholisch-Theologischen Fakultät und der Evangelisch-Theologischen Fakultät, eine gleich große Personenanzahl vertreten ist.

Im Fachbereich 04 (Universitätsmedizin) werden vier Personen zugehörig zur Gruppe der Student:innen, drei Personen zugehörig zur Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und zwei zugehörig zur Gruppe der nicht akademischen Mitarbeiter:innen, sowie zwölf Personen zugehörig zur Gruppe der Dozent:innen gewählt. Hiervon müssen zumindest 50 Prozent aus Mitgliedern bestehen, welche für die Versorgung von Kranken zuständig sind.

Für den Rat der Kunsthochschule Mainz werden drei Personen zugehörig zur Gruppe der Student:innen, zwei Personen zugehörig zur Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und zwei zugehörig zur Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, sowie elf Personen zugehörig zur Gruppe der Dozent:innen gewählt.

In allen Gruppen, mit Ausnahme der Student:innen, werden die Mitglieder für drei Jahre gewählt. Bei den Student:innen beläuft sich die Amtszeit auf ein Jahr. Der Beginn der Amtszeit ist für den 1. April 2023 angesetzt.

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