Mindestlohn auch bei Praktika

24.02.2015
Campus-News, Studium...
sw

Auch Praktika müssen jetzt nach Mindestlohn bezahlt werden. Das kann dazu führen, dass künftig weniger Praktikumsplätze angeboten werden. Doch Pflichtpraktika sind ausgenommen.

 

Seit dem 1.Januar gilt der Mindestlohn. Dabei müssen auch alle Praktika, die länger als drei Monate dauern, mit dem Mindestlohn vergütet werden. Ausgenommen sind Pflichtpraktika. Das klingt im ersten Moment gut, denn so können Studierende sicher sein, dass sie bei einem längeren Praktikum nicht ausgenutzt werden und etwas verdienen. Allerdings kann die Einführung des Mindestlohns für Studierende auch Nachteile haben. Marita Beermann, Leiterin des Career Service an der HHL Leipzig Graduate School of Management, vermutet, „dass es zukünftig für diejenigen, die sich über ein Praktikum weiterqualifizieren möchten, Engpässe gibt“. Denn hat ein Unternehmen durch die Einführung des Mindestlohns höhere Ausgaben für Praktikanten, liegt die Vermutung nahe, dass in Zukunft weniger Praktikumsplätze angeboten werden. 

Keine Veränderungen bei großen Mainzer Betrieben

Auf unsere Nachfrage erklärte das ZDF sowie Böhringer Ingelheim, dass es durch den Mindestlohn keine Änderungen in den Betrieben geben wird, und weiterhin Praktika über drei Monate angeboten werden.

Nachvollziehbarkeit gering

Als Bewerber lässt sich im Nachhinein wohl nur schwer nachvollziehen, ob man abgelehnt wurde, weil es weniger Praktikumsplätze gibt, oder aus einem anderen Grund. 

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