Mehr Kooperation in der Hochschulfinanzierung?

21.07.2014
Campus-News, Studium
Jens Jungblut

Den Beschluss des Bundeskabinetts, das Kooperationsverbot in der Hochschulfinanzierung abzuschaffen, ordnet Jens Jungblut auch aus Sicht der Studierenden ein.

Die Hochschulen in Deutschland sind finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet, ein Problem, das auch Mainzer Studierende regelmäßig zu spüren bekommen. Ein Grund für die nicht ausreichenden öffentlichen Ausgaben liegt in dem seit der Föderalismusreform 2006 bestehenden Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Hochschulbereich. Die inzwischen von nahezu allen Parteien als Fehler angesehene Änderung des Grundgesetzes hatte zum Ziel, den Bundesländern mehr Handlungsfreiheit zu geben, führte jedoch zu einer relativen Verschlechterung der finanziellen Situation der Hochschulen. Dies war vor allem der Haushaltskonsolidierung im Angesicht der Schuldenbremse und dem daraus folgenden geringeren finanziellen Spielraum der Bundesländer geschuldet. Der Bund darf in Zusammenarbeit mit Bundesländern seit der Grundgesetzänderung 2006 nur noch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen langfristig institutionell fördern, und mit einzelnen temporären Programmen, wie der Exzellenzinitiative oder dem Hochschulpakt, den Bundesländern in der Hochschulfinanzierung unter die Arme greifen. Diese Situation wurde von nahezu allen im Hochschulsystem tätigen Gruppen als unbefriedigend und problematisch gesehen, vor allem da mittelfristig keine Verbesserung des finanziellen Handlungsspielraums der Bundesländer zu erwarten ist.

Förderung bei überregionaler Bedeutung

Zur Lösung dieses Problems hat nun das Kabinett der Bundesregierung beschlossen, eine Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen. Der Änderungsvorschlag für die Neuformulierung des Artikel 91b des Grundgesetzes sieht vor, dass Bund und Länder „auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken“ können. Vereinbarungen, die die Hochschulen betreffen, sollen der Zustimmung aller Länder bedürfen.

Exzellenzleuchttürme statt Grundfinanzierung

Somit betrifft die Aufhebung des Kooperationsverbots nur den Hochschul- und Wissenschaftsbereich und nicht, wie von Teilen der SPD und Grünen gefordert, auch den Schulbereich. An dieser Einschränkung könnte die angestrebte Grundgesetzänderung auch noch scheitern, da vor allem die Zweidrittelmehrheit im Bundesrat von der Zustimmung anderer Parteien abhängt. Weitere Kritik an der geplanten Änderung kommt aus dem Wissenschaftsbereich, wo zum Beispiel die Deutsche Forschungsgemeinschaft die Zustimmungspflicht aller Länder zur Hochschulförderung kritisiert, da sie befürchtet, dass einzelne Länder ihre Zustimmung von „sachfremden Fragen“ abhängig machen könnten und es somit zu mehr „Geschachere“ zwischen den Ländern käme. Auch von studentischer Seite gibt es Kritik. Das Bündnis „Bildung braucht…“, das auch vom AStA der Uni Mainz sowie der Landes-Asten Konferenz Rheinland-Pfalz unterstützt wird, kritisiert, dass der Bund durch die Konzentration auf die Förderung überregional wichtiger Institutionen nicht die Grundfinanzierung aller Hochschulen unterstützt, sondern sich auf „überregionale Exzellenzleuchttürme“ fixiert.

Wanka: BaFöG-Finanzierung hängt an Grundgesetzänderung

Bundesbildungsministerin Wanka macht jedoch auch Druck auf die Länder. Sie will, dass die angekündigte Reform der BaFöG-Finanzierung, bei der der Bund die anteiligen Kosten der Länder übernimmt, um diesen somit mehr Finanzierungsmöglichkeiten im Bildungsbereich zu geben, nur dann umgesetzt wird, wenn auch die Grundgesetzänderung bis zum Ende des Jahres vollzogen wird.

Es bleibt also abzuwarten, ob die gewünschte Änderung von Artikel 91b zustande kommt und wenn ja, wie sich diese im Detail auf die finanzielle Situation der Hochschulen auswirken wird. Vor allem vor dem Hintergrund der in der vergangenen Woche veröffentlichten Empfehlung des Wissenschaftsrats zur Förderung von Dauerstellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs, in der unter anderem 7500 neue Professorinnen- und Professorenstellen gefordert werden, ist eher früher denn später eine Verbesserung der finanziellen Situation der Hochschulen nötig.

Jens Jungblut promoviert derzeit an der Universität Oslo und ist Mitglied der Forschungsgruppe "Higher Education: Institutional dynamics and Knowledge Cultures (HEIK)". Außerdem ist er Mitglied bei Campus Mainz e.V.

 

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