JGU schafft neue (Haus-)Ordnung

15.12.2021
Campus-News, Studium
cah

Seit dem 1. Oktober 2021 hat die JGU eine neue Hausordnung. Wir haben einmal einen Blick darauf geworfen und uns mit der Bedeutung für Campus und Studierende befasst. Klingt boring? – Wait for it…

Liebe Studierende, eine wichtige Durchsage: die JGU hat eine neue Hausordnung erlassen! Wir, als gute Journalist:innen, können uns kaum halten und befolgen mit Freude unseren Bildungs- und Informationsauftrag. Hier die wichtigsten Punkte in studierendengerechter Sprache. Hinweis: Dies ist als ironische Aufbereitung von Informationen zu verstehen. Für eine vollständige und korrekte Version verweisen wir auf die offizielle Hausordnung in ihrer Gänze.

Zu § 3 aka Sicherheit und Ordnung ist das halbe Leben

Kann man es denn schöner ausdrücken? Sicherheit und Ordnung – vermutlich beschreibt dieser Paragraf das Lebensmotto unser aller. So ist die JGU ein Ort, an dem "das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" gilt. Hier schaut jede:r, dass die "Sicherheit und Ordnung einschließlich der Sauberkeit und Ruhe" aufrechterhalten wird. Keiner hinterlässt Müll an Orten, wo er nicht hingehört, sondern sortiert diesen in eigens "dafür aufgestellte Abfallbehälter" ein. 

Das Licht wird nach jeder Lehrveranstaltung gelöscht und beim Händewaschen wird die Zeit gestoppt. Dem Rauchen im Gebäude haben wir ohnehin abgeschworen. Deswegen rauchen wir nur noch vor der Tür. Neben dem Studium geben wir unser Bestes, "Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Sachbeschädigung" den Kampf anzusagen – natürlich gewaltfrei, versteht sich. Fahren wir fort…

Zu § 4 aka Cowboy spielen ist nicht mehr 

Cowboy spielen ist nicht mehr – auch, wenn wir in der Fastnacht-Hochburg Mainz sind. "Das Führen von Waffen und Gegenständen im Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG ist nämlich in von der JGU genutzten Gebäuden und auf den Freiflächen verboten". Punkt. Jetzt denken sich vielleicht ein paar Personen, aber was ist denn, wenn ich direkt nach der Vorlesung zur Jagd muss und es vorher einfach nicht mehr schaffe, zu Hause vorbeizufahren, um das Gewehr zu holen. Auch dann nicht, liebe Jäger:innen. 

Auch die Physiker:innen und Chemiker:innen müssen ihre "Munition, Feuerwerkskörper und gefährlichen Chemikalien" zu Hause lassen. Da können wir bei euch leider keine Ausnahme machen. Die "behördliche Genehmigung in Form von Jagd- oder Waffenschein" kann somit nicht berücksichtigt werden, sorry! 

Zu § 5 aka Immer erst fragen

Es ist doch wie überall im Leben, ohne "Genehmigungspflicht" wird‘s schwierig. Gleiches gilt für die JGU. So können zum Beispiel "Tiere mit dienstlicher Notwendigkeit", wie etwa Blindenhunde, eine Genehmigung erhalten, den Campus zu betreten, um Besitzer:innen zu begleiten. Bei der Wüstenrennmaus als Begleitung wird es dann allerdings eng. Wir hoffen, das Prinzip des "Mitführens von Tieren" ist nun verstanden. 

"Veranstaltungen, die in Räumen der JGU stattfinden sollen, die über das Maß der im rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz der JGU aufgetragenen Forschungs-, Lehr- und Verwaltungstätigkeiten hinausgehen", brauchen erst ein OK. Bevor die nächste Geburtstagsparty also wieder im Philo steigen soll, vielleicht vorher kurz checken lassen, ob das auch klar geht. 

Jetzt zu den absoluten No-Gos: Campus-Camping wird überhaupt nicht gerne gesehen. "Wenn es nicht dienstlichen Zwecken dient", gilt: Geschlafen, wird im eigenen Bett! Ebenso wenig haben Fremde etwas auf den campuseigenen Sanitäranlagen verloren. Da versteht die JGU absolut keinen Spaß mehr! 

Graffitis entsprechen nicht ganz den ästhetischen Ansprüchen der JGU, weswegen diese untersagt sind. Und jetzt noch eine niederschmetternde Nachricht an alle Millennials: "das Fahren mit Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards, Kickboards u. ä. ist in den Gebäuden der JGU" ein Tabu – sad but true!

Zu § 6 aka Verkehr, Parken, Abschleppen 

Auf dem Campus beträgt die zulässige "Höchstgeschwindigkeit 30 km/h". Das gilt auch für euch, liebe Zu-Spät-Kommer:innen. Des Weiteren wird auch nicht jede:r reingelassen. Parken dürfen auf unserem Campus nur diejenigen, die auch eine entsprechende Erlaubnis dafür haben. Andernfalls macht man sich "gemäß §123 des StGB strafbar". Und das ist noch nicht alles. 

Auch Fahrradfahrer:innen müssen sich von nun an etwas zügeln: "Die Benutzung von Fahrrädern im Gebäude ist nicht gestattet." Und nein, sie dürfen dort auch nicht bei Regen geparkt werden. Hier noch ein liebgemeinter Ra(d)schlag: Achtet auf die Verfassung eurer Drahtesel! Fahrräder, die "offensichtlich nach Abfall" aussehen und falsch geparkt wurden, könnten kostenpflichtig entfernt werden…no joke!

Zu § 7 aka Rote Karte – Platzverweis

"Bei Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung kann ein Hausverbot oder ein Platzverweis erteilt werden. Die Ahndung von Verstößen gegen ein Hausverbot erfolgt nach allgemeinen rechtlichen Bestimmungen". No more words needed!

So liebe Studierende, wir hoffen, wir konnten alle wichtigen Punkte der Hausordnung gut wiedergeben. In diesem Sinne wünschen wir euch allen noch ein schönes Semester und an alle Erstis: Nochmals ein ganz herzliches Willkommen an der JGU, ein Ort, wo Ordnung herrscht! Over and out!

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