Im Januar werden wieder Kreuze gesetzt

07.12.2021
Campus-News
kn

Im Januar 2022 werden die Mitglieder des Universitätssenats und der Fachbereichsräte sowie die Abgeordneten des Studierendenparlaments gewählt – wieder ist eine Wahl nur per Brief möglich.

Das wichtigste zuerst: Um als Student:in bei der allgemeinen, freien, geheimen, gleichen und unmittelbaren Wahl des Studierendenparlaments (StuPa) die eigene Stimme abgeben zu können, müssen zuvor die entsprechenden Briefwahlunterlagen angefordert werden. Dies ist in diesem Jahr vom 1. bis zum 29. Dezember 2021, 18:00 Uhr, möglich. Der Online-Antrag für die Briefwahlunterlagen zur Wahl des Studierendenparlaments ist jedoch erst seit 3. Dezember online abrufbar. Folgte man zuvor dem Link der Universität, gelangte man auf eine Seite mit der Mitteilung „Der Antrag auf Briefwahlunterlagen ist noch nicht freigeschaltet. Wir bitten um Geduld.“

Bis wann die Kreuze tatsächlich gesetzt sein müssen

Die Wahl für den Senat sowie die Fachbereichsräte und den Studierendenrat erfolgt am 11. und 12. Januar des neuen Jahres, wobei die Wahlbriefumschläge bis spätestens 12. Januar um 16:00 Uhr in den Geschäftsstellen der Wahlorgane vorliegen müssen. Sowohl die Geschäftsstellen mit den entsprechenden Adressen als auch der Briefwahlantrag wurden hier bereits seit dem 1. Dezember von der Universität als Online-Dokument zur Verfügung gestellt und kann als Download heruntergeladen werden.

Die Stimmabgabe für die Wahl des Studierendenparlaments muss bis zum 13. Januar 2022 um 13:30 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein, damit die Stimme noch gültig ist. Die Adresse, an die die Wahlbriefe verschickt werden müssen, ist die folgende:

Wahlausschuss zum 72. Studierendenparlament der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

c/o AStA Universität Mainz

Staudingerweg 21

55128 Mainz

Wichtig ist hierbei natürlich, dass nur die offiziellen Stimmzettel zur Wahl verwendet werden dürfen und persönlich ausgefüllt sein müssen. Nur im Falle einer Behinderung ist Hilfestellung möglich.

Weitere Fristen

Zur gleichen Adresse wie die Wahlbriefe des StuPa werden auch die Wahlvorschläge für die Zentrallisten geschickt, deren Abgabe am Mittwoch, den 8. Dezember, und Donnerstag, den 9. Dezember, zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen muss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die schriftlichen Wahlvorschläge neben dem vollständigen Namen, dem Geburtsdatum, dem Fachbereich und der Unterschrift des:der Vorgeschlagenen auch noch weitere Informationen beinhalten müssen, z.B. die Bezeichnung der Wahl (für was wird die Person aufgestellt?) sowie der Gruppe (für wen tritt die Person an?).

Außerdem müssen diejenigen (mindestens zwei Personen), die den Vorschlag vorlegen, ihren vollständigen Namen sowie Geburtsdatum und Fachbereich angeben und den Vorschlag mit passendem Datum unterschreiben. Des Weiteren muss die Erklärung der vorgeschlagenen Person mit deren Einverständnis zur Nominierung beigefügt sein. Jeder darf nur einmal jemand anderen vorschlagen, eine Eigennominierung ist nicht möglich.

Genau eine Woche mehr Zeit bleibt noch bis zur Abgabe von Artikeln für die Wahlzeitung, die per E-Mail an den StuPa-Wahlausschuss (stupa-wahlausschuss(at)uni-mainz.de) bis Mittwoch, den 15. Dezember, um 15:00 Uhr versendet werden können.

Wer gilt als wahlberechtigt, wer kann gewählt werden?

Grundsätzlich gilt, dass alle Studierende der JGU Mainz sowohl wahlberechtigt als auch wählbar sind. Dafür gibt es das Wähler:innenverzeichnis, in dem noch einmal alle Studierenden und damit Wahlberechtigten aufgeführt sind. Besteht Interesse zur Einsicht, ist dies noch bis zum 6. Dezember bei der Geschäftsstelle des Präsidenten der JGU (während der Dienststunden) und in den Fachbereichen möglich.

Für die Fachbereichsräte gilt dabei, dass Studierende zu dem Fachbereich gehören, der an erster Stelle bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung genannt wird. Sollte Bedarf bestehen, kann dies auf Antrag geändert werden. Das aktive und passive Wahlrecht, also die Stimmabgabe und die Wählbarkeit, sind hierbei gekoppelt und gehören dem gleichen Fachbereich an.

Wen und was genau gilt es nun zu wählen?

Alle zur Wahl stehenden Organe und Institutionen der JGU werden jährlich und dementsprechend auch für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit für das kommende Jahr beginnt mit dem 1. April 2022.

Für den Senat stehen acht studentische Mitgliedsplätze zur Wahl, für die Fachbereichsräte jeweils vier mit Ausnahme des Rats der Kunsthochschule Mainz, der aus drei Studierenden besteht. Für den Fachbereich 01 (Katholische und Evangelische Theologie) gibt es eine weitere Einschränkung, wonach je zwei Mitglieder aus der katholisch-theologischen und zwei Mitglieder aus der evangelisch-theologischen Fakultät entstammen müssen. Die Aufgaben des Senats umfassen dabei Angelegenheiten, die die gesamte Universität und den universitären Ablauf betreffen, u.a. die Wahl der (Vize-)Präsidentin bzw. des (Vize-)Präsidenten, die Zustimmung zu Vorschlägen der Fachbereiche bezüglich der Neubesetzung von Professuren und die Änderung von Studiengängen.

Fachbereichsräte bestehen sowohl aus Studierenden, Dozent:innen als auch wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und repräsentieren die Anliegen der entsprechenden Fachbereiche: Deren Haushalte, Studien- und Prüfungsordnungen, sowie Personalfragen und Absegnungen von Dissertationen und Habilitationen.

Das StuPa hatte während der vergangenen Wahlperiode 35 Sitze, die auf fünf Hochschulgruppen verteilt wurden: Campusgrün nahm dabei mit einem Wahlergebnis von 333 der insgesamt 733 abgegebenen Stimmen und 16 gewonnenen Sitzen die meisten Plätze ein. Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem Auszählungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers: Hierbei wird die Anzahl der Zweitstimmen für die einzelnen Parteien durch einen gemeinsamen Divisor geteilt. Dieser Teiler wird dabei so bestimmt, dass die Summe der Sitze mit der Gesamtzahl der Mandate übereinstimmt. Die sich ergebenden Quotienten werden daraufhin zu Sitzzahlen auf- bzw. abgerundet.

Die Aufgaben des Studierendenparlaments beziehen sich auf wichtige Belange der Studierenden der JGU, wie etwa die Wahl der politischen Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), die Verabschiedung des Haushalts oder Belange der Arbeitskreise wie z.B. Digitalisierung.

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