Frankfurter AStA verliert Klage gegen Hochschulleitung

05.04.2021
Campus-News
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Der AStA der Goethe-Universität Frankfurt hat gegen die eigene Hochschulleitung vor Gericht verloren: Nach einer Rüge des Präsidiums soll er Stellungnahmen zu allgemeinpolitischen Themen unterlassen.

Am 23. Februar 2021 hat das Frankfurter Verwaltungsgericht beschlossen, dass die allgemeinpolitischen Aussagen des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Goethe-Universität Frankfurt unzulässig sind. Laut dem hessischen Landeshochschulgesetz hat die Studierendenschaft die Aufgabe, die hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen (§77 Abs. 2), allgemeinpolitische Äußerungen ohne hochschulpolitischen Bezug sind jedoch nicht vorgesehen. Der AStA hatte sich beispielsweise zu Themen wie den Students for Future, der Klimastreikwoche, sexistischen Aussagen sogenannter "Pick-Up-Artists" und israelbezogenem Antisemitismus geäußert. Die Studierendenvertretung tritt seit Jahren grün und antirassistisch auf.

Trennung von Hochschul- und Allgemeinpolitik kontrovers

Schon länger fordert der AStA u. a. für diese Ansichten ein offizielles allgemeinpolitisches Mandat, um "die rechtlichen Rahmenbedingungen der politischen Realität von Studierenden" anzupassen, so heißt es in einer Resolution des AStA. Dies würde dem AStA erlauben, sich zu hochschulunabhängigen Themen zu äußern.

Momentan gibt es laut dem Frankfurter AStA nur ein hochschulpolitisches Mandat. Darunter fallen Aussagen zu Themen wie Hochschulsport, Mensaessen und Hochschul-Veranstaltungen. Der AStA dürfe jedoch allgemeinpolitische Themen ansprechen, wenn diese hochschulpolitischen Bezug haben. Dieser sei nach Ansicht des AStA bei Themen wie den Students for Future gegeben, denn die Organisation trage den Studienbezug bereits im Namen.

Die Hochschulleitung wirft dem AStA hingegen vor, sein hochschulpolitisches Mandat mehrfach übertreten zu haben. Sie verlangt mehr Studienbezug sowie mehr politische Neutralität. Dadurch sei "ein Eingreifen der präsidialen Rechtsaufsicht geboten" gewesen, so Olaf Kaltenborn, Sprecher der Goethe-Universität, was schließlich zu der Rüge führte.

Die Referent:innen des Frankfurter AStA widersprechen diesem Vorwurf: "Die Lebensrealität von Studierenden lässt sich nicht in Hochschul- und Allgemeinpolitik aufspalten", erklärt Pia Troßbach, Referentin für Hochschulpolitik des AStA Frankfurt. Die Studierendenvertretung kritisiert das Verhalten der Hochschulleitung: "Was eine Übertretung des hochschulpolitischen Mandats darstellt und was nicht, ist den wechselnden Launen des Uni-Präsidiums überlassen. Dem AStA fehlt hier jegliche Rechtssicherheit", beklagt der AStA-Vorsitzende Mathias Ochs.

AStA der JGU Mainz zeigt Solidarität

Der AStA der JGU Mainz kritisiert das Verhalten der Frankfurter Hochschulleitung: "Einige der dringendsten Probleme, wie der Kampf gegen den Klimawandel, eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik und der Kampf gegen Faschismus können nicht auf Hochschulebene gelöst werden, sondern sind abhängig von gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen und allgemeinpolitischen Entscheidungen", betont der AStA auf seiner Instagram-Seite. Die Liberale Hochschulgruppe der JGU, die im Studierendenparlament Teil der Opposition ist, greift den AStA wiederum für seine Solidarisierung an: Sie beharrt auf dem Verbot des allgemeinpolitischen Mandats, "um eine neutrale Perspektive der Verfassten Studierendenschaft gegenüber der Öffentlichkeit zu garantieren".

Präsidium der JGU sieht keinen Rügebedarf

Auch an der JGU darf sich der AStA offiziell nur zu hochschulpolitischen Themen äußern (campus-mainz.net berichtete). Der AStA fordert deshalb ebenso ein allgemeinpolitisches Mandat für die eigene Arbeit an der JGU. Er will nicht nur die Diskussion zu allgemeinpolitischen Fragen ermöglichen, sondern auch aktiv daran teilnehmen dürfen – hierfür sei eine Ergänzung des Gesetzestextes nötig (campus-mainz.net berichtete).

Der Paragraf 108 des Hochschulgesetzes sieht u. a. bereits vor, dass die Studierendenschaft, also auch der AStA, die Meinungsbildung unter Studierenden ermöglicht und Toleranz fördert. Zugleich dürfe sie sich zu Belangen äußern, die sich "mit der gesellschaftlichen Aufgabenstellung der Hochschulen sowie mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Abschätzung ihrer Folgen für die Gesellschaft und die Natur beschäftigen".

Auf Anfrage erklärt Petra Giegerich, die Leiterin der Stabsstelle Kommunikation der JGU, diese Formulierungen des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes seien "vergleichsweise offen gefasst". Der Studierendenschaft werden damit der JGU zufolge "auch öffentliche Stellungnahmen jenseits des engeren Aufgabenbereichs der (eigenen) Hochschule" erlaubt. Rügebedarf gegen den Mainzer AStA sah das Präsidium der JGU daher bisher nicht.

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