Finanzministerium: "Studierende haben ein breites Wohnheimangebot"

09.01.2020
Campus-News, Wohnen
chh

Nach der AStA-Wohnraumdemonstration am 6. November äußerte sich das Finanzministerium Rheinland-Pfalz und das Wohnheimparlament in Pressemitteilungen zur Situation des studentischen Wohnens in Mainz.

Bereits am gleichen Tag äußerte sich das Ministerium für Finanzen in Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung zum Studentischen Wohnen und dessen Förderung in Mainz. In der Mitteilung heißt es, Mainz habe mit 4194 Wohnheimplätzen eine Unterbringungsquote von 14,5 Prozent und liege so deutlich über dem Bundesvergleich. Die Stadt biete den Studierenden, wie es in der Mitteilung heißt, "ein breites und qualitativ hochwertiges Wohnheimangebot".

Die Landesregierung stehe mit dem Studierendenwerk in ständigem Austausch, sodass weitere Möglichkeiten, dem Bedarf an Studierendenwohnheimen langfristig nachzukommen, verwirklicht werden können. 

Gemeinsame Anstrengungen für eine entspannte Wohnungssituation

Zur Förderung von Studierendenwohnheimen sagt Finanzstaatssekretär Stephan Weinberg: "Die Studierendenwerke bzw. Investoren bekommen einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, sowie ein Darlehen, für das zehn Jahre lang keine Zinsen gezahlt werden."

Weiterhin seien die Konditionen zum 1. Mai 2019 laut Pressemitteilung durch eine Erhöhung des Grunddarlehens auf bis zu 2.150 Euro pro Quadratmeter verbessert worden. Die Förderung für den Bau von Studierendenwohnheimen durch die Landesregierung bestehe bereits. "Insgesamt bietet das Land somit attraktive Förderbedingungen sowohl für den Neubau als auch für die Modernisierung von Studierendenwohnheimen an. Mit diesem Förderangebot kann für Studierende bezahlbarer Wohnraum mit Mieten unterhalb des BAföG-Betrages für das Wohnen geschaffen werden" äußert sich Weinberg weiter.

Laut Finanzministerium arbeite man mit der Stadt Mainz an der Entspannung der Wohnungssituation insgesamt, was "ganz unabhängig von Wohnheimplätzen den Studierenden zu Gute" komme. 

Keine Antworten auf gestellte Fragen

Als Antwort auf die Pressemitteilung des Finanzministeriums veröffentlichte die Arbeitsgruppe Mieten des Wohnheimparlaments Mainz am 9. Dezember 2019 eine eigene Pressemitteilung. Darin stimmen sie zu, dass durch die Implementierung der Förderprogramme in die soziale Wohnraumförderung ein geeignetes Mittel gewählt worden sei, jedoch entfalte dies in der aktuellen Situation keine Wirkung.

Der Grund dafür sei, dass der neue Wohnraum einer Mietpreisbindung unterliege, die höhere Mieten als 290 Euro nicht zuließe: "Was auf den ersten Blick wünschenswert erscheint, stellt doch in der Praxis eine erhebliche Hürde da." 

Mit einer durchschnittlichen Miete von 350 Euro sei es nicht möglich, die Förderung in Anspruch zu nehmen. Laut Wohnheimparlament übersteigen die Kosten für die Kreditrückzahlungen von 190 Euro zusammen mit den tatsächlichen Kosten für den Betrieb der Wohnheime des Studierendenwerks mit 160 Euro die zulässige Höchstmiete: "Daraus lässt sich ohne weiteres schlussfolgern, dass eine Inanspruchnahme der Förderung des Landes für das Studierendenwerk Mainz nicht möglich ist, da sonst die Schulden des Studierendenwerkes nicht mehr bezahlt werden könnten." 

Die Arbeitsgruppe Mieten kritisiert die "Vorgänge und Entscheidungen", die zu den hohen Kosten geführt haben können. Diese könne man "nur bruchstückhaft nachvollziehen". Auf die Fragen, warum erst nach der Einstellung der Förderung von studentischem Wohnraum Mitte der 2000er entschieden wurde, die Wohnheime zu sanieren, oder wie es zur Kostenexplosion bei der Errichtung der Wohnanlage K3 kommen konnte, habe das Wohnheimparlament bisher noch keine Antwort bekommen, obwohl diese "bereits vor Wochen der Landesregierung übermittelt" worden seien.

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