Finanzielle Unterstützung des StudiWerks

05.04.2014
Beratung, Internationales

Barbeihilfefonds, Freitische, Darlehenskassen und einen Nothilfefonds für ausländische Studierende können über das Studierendenwerk in Anspruch genommen werden.

Barbeihilfefonds

Der Barbeihilfefond hat sich die Unterstützung von hilfsbedürftigen und in Not geratenen Studierenden der JGU, der Fachhochschule Mainz, Standort Holzstraße und der Fachhochschule Bingen zum Ziel gesetzt.

Ansprechpartnerin: Frau Dignaß
Sprechstunden: Mo., Di., Mi.: 09:30-12:00 Uhr u.n.V.
Kontakt: Studierendenhaus, Eingang C
Tel.: 06131 39-24922
E-Mail: dignass(at)studierendenwerk-mainz.de

Freitische

Studierende können Freitische für die Zentralmensa oder die Mensen der Fachhochschule beantragen. Bei den Freitischen handelt es sich um Gutscheine (i.d.R. in Höhe von 50,00 Euro) für die oben genannten Verpflegungseinrichtungen. In der Regel wird der Freitisch nur einmal im Semester gewährt. Über die Gewährung der Freitische entscheidet ein Ausschuss.

Ansprechpartnerin: Frau Dignaß
Sprechstunden: Mo., Di., Mi.: 09:30-12:00 Uhr u.n.V.
Kontakt: Studierendenhaus, Eingang C
Tel.: 06131 39-24922
E-Mail: dignass(at)studierendenwerk-mainz.de

Darlehenskasse Stiftung Notgemeinschaft Studiendank

Die Stiftung Notgemeinschaft Studiendank ist eine Darlehenskasse, die für die Vergabe kurzfristiger zinsloser Darlehen zur Verfügung steht. Zielsetzung ist es, Studierenden der vom Studierendenwerk Mainz betreuten Hochschulen, denen unverschuldet keine oder zeitweilig nicht ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, Darlehen bis maximal 5100,00 Euro zu gewähren. Dieses Darlehen wird Studierenden gewährt, die ohne eigenes Verschulden in eine soziale Notlage geraten sind und dadurch der ordnungsgemäße Abschluss des Studiums gefährdet ist. Über die Vergabe des Darlehens entscheidet ein Ausschuss.

Ansprechpartnerin: Frau Junga
Sprechstunden: Mo., Di., Mi. von 09:30-12:00 Uhr u.n.V.
Kontakt: Studierendenhaus, Eingang C
Tel.: 06131 39-24927
E-Mail: dunga(at)studierendenwerk-mainz.de

Darlehenskasse für Studierende in Rheinland-Pfalz

Die Darlehenskasse dient ausschließlich zur Finanzierung der mit dem Studienabschluss unmittelbar zusammenhängenden Ausgaben der Darlehnsnehmerin / des Darlehensnehmers, zu denen auch die Kosten der Lebenshaltung gehören. Die Höchstsumme für ein Examensabschlussdarlehen beträgt 1800,00 Euro.

Ansprechpartnerin: Frau Junga
Sprechstunden: Mo., Di., Mi. von 09:30-12:00 Uhr u.n.V.
Kontakt: Studierendenhaus, Eingang C
Tel.: 06131 39-24927
E-Mail: dunga(at)studierendenwerk-mainz.de

Darlehenskasse des Studierendenwerks Mainz

Dieses Darlehen wird Studierenden gewährt, die ohne eigenes Verschulden in eine soziale Notlagegeraten sind und dadurch der ordnungsgemäße Abschluss des Studiums gefährdet ist. Über die Vergabe des Darlehens entscheidet ein Ausschuss.

Ansprechpartnerin: Frau Junga
Sprechstunden: Mo., Di., Mi. von 09:30-12:00 Uhr u.n.V.
Kontakt: Studierendenhaus, Eingang C
Tel.: 06131 39-24927
E-Mail: dunga(at)studierendenwerk-mainz.de

Nothilfefonds für ausländische Studierende

Aus diesem Fond werden Studierende unterstützt, die aufgrund politischer Ereignisse in ihrem Heimatland oder durch von ihnen nicht zu vertretende politische Umstände in Not geraten sind und bei denen dadurch der Abschluss ihres Studiums gefährdet ist. Die Höhe der Nothilfe richtet sich nach den vorhanden Mitteln (i.d.R 900,00 Euro und mit Kind 1200,00 Euro). Die Nothilfe wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Über die Gewährleistung der Nothilfe entscheidet ein Ausschuss.

Ansprechpartnerin: Frau Dignaß
Sprechstunden: Mo., Di., Mi.: 9:30-12:00 Uhr u.n.V.
Kontakt: Studierendenhaus, Eingang C
Tel.: 06131 39-24922
E-Mail: dignass(at)studierendenwerk-mainz.de

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