Energiekrise und Entlastungspakete für Studierende

03.10.2022
Campus-News, Studium...
mk

Steigende Strompreise, Heiz- und Lebensmittelkosten: Viele Studis sorgen sich um ihre finanzielle Situation im Winter. Doch welche Entlastungen soll es geben und wie wirkt sich die Energiekrise auf Studierende aus?

Die zunehmenden Kosten in diesem Winter wirken sich nicht erst durch den Angriffskrieg Russlands in der Ukraine sowie durch die Folgen des Klimawandels auf uns aus. Die Perspektive der sozialen Notlage, vor der nun besonders viele Studierende stehen, ist vielmehr das Ergebnis jahrelanger Entwicklungen. 

Viele Studierende stellen sich die Frage, wie Strom, Gas, Miete und Lebensmittel im Winter zu bezahlen sein sollen. Dafür gibt es zusätzlich zum Heizkostenzuschuss und der Energiepreispauschale ein Entlastungspaket für alle Studierenden im Entlastungspaket drei der Bundesregierung. Was es mit diesen Entlastungen auf sich hat, wie die Studierendenwerke dazu stehen und wie damit im Studikontext in Mainz umgegangen wird, lest ihr hier.

Studierende im Entlastungspaket drei

Das dritte Entlastungspaket der SPD-Fraktion der Bundesregierung wurde am 04. September 2022 öffentlich vorgestellt. Darin findet sich auch ein Abschnitt für alle Studierenden – ohne Einschränkungen. Konkret beinhaltet dieser eine einmalige Entlastungszahlung von 200 Euro an alle Studierenden. Die Bundesregierung berät derzeit mit den einzelnen Landesregierungen, wie dieses Geld möglichst schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden kann. 

Das dritte Entlastungspaket soll mit insgesamt 65 Milliarden Euro eine Entlastung für die Bürger:innen im Winter darstellen. Die Entlastung von 200 Euro für Studierende wird von den Studierendenwerken stark begrüßt, das Geld müsse jetzt allerdings schnell bei den Betroffenen ankommen. Besonders für die über 60% der Studierenden, die auf dem freien Wohnungsmarkt wohnen, wäre dies wichtig. Das deutsche Studierendenwerk fordert hierbei auch eine Anpassung des BAföG-Betrages an die Inflation nach dem Vorbild Österreichs. Dieser Inflationsausgleich solle ab dem nächsten Sommersemester im BAföG verankert werden. Weitere Entlastung sollen die Maßnahmen auf dem Energiemarkt bieten, wie z.B. die Strompreisbremse mit Obergrenze für den Basisverbrauch, die Dämpfung der steigenden Netzentgelte oder die Entlastung des CO2-Preises. Darüber hinaus können die Preisdämpfungen für Gasverbraucher auch Studierende unterstützen, wenn mit Gas gekocht oder geheizt wird.

Entlastungen für spezielle Studierendengruppen

Abgesehen von der Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für alle Studierenden gibt/gab es weitere Auszahlungen für spezielle Gruppen: 

Etwa 68% aller Studierenden in Deutschland sind erwerbstätig und haben damit einen Anspruch auf die Energiepauschale von 300 Euro. Diese Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber. Von der Anhebung des Mindestlohns profitieren Studierende in Jobs ebenso wie Studierende in Midi-Jobs (mit einem Gehalt von mehr als 450 Euro, aber weniger als 1.300 Euro im Monat): Der steuerliche Grundfreibetrag wird von 9.984 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend seit Jahresbeginn 2022 erhöht. Im Minijob gibt es auch eine Neuerung – die Erwerbsgrenze wird von 450 Euro auf 520 Euro erhöht.

Indirekt werden Studierende ab 2023 auch durch die Erhöhung des Kindergelds um 18 Euro pro Monat unterstützt.

Für alle Studierenden, die BAföG erhalten ist zusätzlich relevant, dass das BAföG-Geld im Herbst 2022 erhöht werden soll. Dies betrifft etwa 11,3 % der Studierendenschaft.

Energiepreispauschale und Heizkostenzuschuss

Nicht im Entlastungspaket drei enthalten, jedoch schon vorher beschlossen oder sogar schon ausgezahlt, ist die Energiepreispauschale von 300 Euro, die bereits erwähnt wurde. Diese Entlastung gilt für alle Berufstätigen, auch für Minijobber:innen und studentische Hilfskräfte, und wird über den Arbeitgeber seit dem 01. September ausgezahlt. 

Der Heizkostenzuschuss beträgt insgesamt einmalig 230 Euro und kommt Studierenden zugute, die zwischen dem 31.03.2021 und dem 01.10.2021 mindestens einen Monat lang BAföG bezogen und nicht bei den Eltern gewohnt haben. Dieses Geld wird über das BAföG-Amt direkt ausgezahlt.

Steigende Wohnheimpreise in Mainz

Mit steigenden Energie-, Strom- und Heizkosten steigen auch die ohnehin schon sehr hohen Preise für Wohnheimzimmer in Mainz. Die Krise bleibt nicht auf den freien Wohnungsmarkt beschränkt. Die Studierendenwerke brauchen finanzielle Unterstützung, um den bevorstehenden Anstieg der Wohnheimmieten, sowie die Preise in Mensen etc. möglichst begrenzen zu können. 

In Mainz kommt es schon im September zu Mietpreiserhöhungen. Grund seien laut Betreiber hauptsächlich die steigenden Energiepreise. Pro Bett steigt die monatliche Miete um etwa 14 Euro. Der Betreiber will den dort Wohnenden Tipps zu energiesparendem Heizen und Lüften geben und Heizungsanlagen optimal einstellen. Auch auf dem freien Wohnungsmarkt steigen die Preise immer weiter. Laut einer Umfrage von campus-mainz.net auf Instagram sind Mieten für WG-Zimmer in Höhe von bis zu 580 Euro möglich, teils sogar zuzüglich Strom und Internet. Für 13 Quadratmeter werden Mieten bis zu 485 Euro genannt.

Lösungsansätze und weitere Vorschläge

Die Entlastungspakete stellen also für Studierende eine wichtige Hilfe dar, es ist aber beispielsweise noch nicht ausdiskutiert, wie die Einmalzahlung von 200 Euro alle Studierenden erreichen soll. Außerdem fordert das deutsche Studierendenwerk eine stärkere finanzielle Unterstützung und eine Anpassung des BAföG-Satzes an die Inflation. Eine weitere Frage, die sich im Universitätskontext stellt, ist, wie speziell die Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Winter Energie sparen will. Dieser Frage geht ein folgender Artikel nach. 

Campus Mainz e.V. unterstützen!

Campus Mainz e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und die meiste Arbeit ist ehrenamtlich. Hilf uns dabei auch in Zukunft tolle Dienste für alle kostenlos anzubieten. Unterstütze uns jetzt!