Eine Vollversammlung schafft sich ab?!

28.05.2015
Campus-News
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Auf der anstehenden Vollversammlung aller Studierenden (VV) soll über einen Antrag entschieden werden, der die Zukunft dieses Gremiums besiegeln könnte. Die Antragstellerin wirft die Frage nach Sinn und Unsinn dieser Veranstaltung auf. Die politische Beteiligung der Studierenden der Uni Mainz steckt schon seit Jahren in einer Krise.

In der Begründung zum Antrag, der samt der Einladung zur Vollversammlung per Mail an alle Studis verschickt wurde, heißt es, dass die VV wie ein "Relikt aus alten Tagen" wirke, das sie "einfach nicht sinnvoll und zeitgemäß" erscheine.

„So wie die Vollversammlung jetzt ist, hat sie keinen Sinn.“

Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der Verfassten Studierendenschaft, bei dem jeder Studi die Möglichkeit hat mit Rede- und Stimmrecht teilzunehmen. Aufgaben und Ablauf der VV werden über die Satzung der Verfassten Studierendenschaft geregelt. Die einzelnen Gruppen, die den Studierenden Rechenschaft schuldig sind, also hauptsächlich der AStA, aber auch Studierendenparlament (StuPa) und Senat, legen hier die Berichte ihrer Arbeit vor. Darüber hinaus sieht die Satzung prinzipiell vor, dass auf der VV Anträge zur Vorlage beim Stupa beschlossen werden können.
Carina Lang hat den Antrag auf Abschaffung der regelmäßigen Einberufung der VV gestellt. Schwer gefallen sei es ihr nicht; sie wolle die Probleme der VV in der jetzigen Form aufzeigen. "Der Antrag zur Abschaffung ist für mich zunächst einmal das härteste Mittel, die Leute dazu zu bringen sich Gedanken darüber zu machen und das Problem zu diskutieren."

Berichte vor leeren Reihen

Beschlussfähig ist eine VV ab einer Teilnehmerzahl von 35 Studis. Wie ein exemplarischer Bericht von Campus Mainz aus dem letzten Sommersemester zeigt, stellt aber selbst dieser Fall die Ausnahme dar. So schreibt Carina dann auch in der Begründung zu ihrem Antrag: "Trotz der lächerlich geringen Hürde von 35 Studierenden zur Beschlussfähigkeit, wird diese Hürde selten bis nie erreicht."
Um die Kontrollfunktionen der VV zu erhalten und so für Transparenz zu sorgen, fordert der Antrag alternativ regelmäßig Berichte über die Arbeit von AStA & Co. frei zugänglich auf der Webseite des Stupas digital zur Verfügung zu stellen. "Und die bereits bestehende aktuelle Fragestunde an den AStA im StuPa könnte breiter beworben werden." Ganz abgeschafft werden soll die VV nicht: "Die anderen Einberufungsmöglichkeiten sollen erhalten bleiben."

Beteiligungsdilemma an der JGU

Auch andere Institutionen der studentischen Selbstverwaltung an der JGU stecken in der Dauerkrise. Allen voran die Senats- und StuPa-Wahlen, hier ist die Wahlbeteiligung traditionell auffallend gering. Auch die Fachschaften haben bei ihren Vollversammlungen immer wieder mit leeren Hörsälen zu kämpfen.
Falls der Antrag in der Vollversammlung am 3. Juni angenommen wird, ist aber noch längst nicht alles entschieden. Beschlüsse der Vollversammlung werden an das StuPa weitergereicht, welches den Antrag auf der nächsten Sitzung behandeln muss. Die Abschaffung der Vollversammlung funktioniert nur über eine Satzungsänderung. In der "Studi-Verfassung" ist in Artikel 53 (2)a festgelegt, dass eine Vollversammlung jedes Semester einzuberufen ist. Die Streichung dieser Bestimmung kann vom StuPa mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden.

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