Da es keine Meldepflicht für schwangere Studierende oder Studierende mit Kind gibt, fehlen verlässliche Zahlen, auf wie viele Student:innen dies zutrifft. Allerdings hat die 3. Diversitäts- Studierendenbefragung (2017) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ergeben, dass ca. 4,4 Prozent der Student:innen der JGU mindestens ein Kind haben. Die aktuellen Zahlen der Diversitätsbefragung (2024) liegen noch nicht vor.
Um diesen Studierenden mehr Unterstützung zu bieten, ist die JGU im Jahr 2016 der Charta „Familie und Hochschule“ beigetreten.
Seitdem werden von der JGU Ziele zur Weiterentwicklung von Maßnahmen verfolgt, welche Student:innen mit Familienaufgaben bestmöglich unterstützen können. Außerdem legt die JGU viel Wert darauf, dass alle Hochschulangehörigen zum Thema Vereinbarkeit von Studium beziehungsweise Beruf und Familie informiert und sensibilisiert sind. Zudem möchte die Universität Kinderbetreuung kompatibler mit dem Studienalltag machen.
Bei einem Studium mit Kind liegt die Herausforderung insbesondere darin, für alle Aufgaben und Verpflichtungen die benötigte Zeit zu finden. In manchen Fällen kommt neben der Kinderbetreuung und dem Studium auch noch ein Nebenjob dazu.
Das Familien-Servicebüro ist seit 2011 bei allen Fragen rund um das Thema Vereinbarkeit die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle der JGU. Dort wird eine Reihe an Unterstützungsmöglichkeiten für Student:innen geboten, die sich neben ihrem Studium um pflegebedürftige Angehörige oder Kinder kümmern müssen.
Auf der Internetseite des Büros findet man eine Liste mit unterschiedlichen Ansprechpartner*innen der Universität und der Stadt Mainz, sowie eine Übersicht über finanzielle und rechtliche Ansprüche bei Schwangerschaft oder Kinderbetreuung im Studium.
Wenn Hilfe benötigt wird, ist das Familien-Servicebüro telefonisch (06131/39-24027) oder per E-Mail erreichbar und für individuelle Beratung verfügbar. Es besteht zudem die Möglichkeit, die offene Sprechstunde (dienstags von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr) zu besuchen oder einen Beratungstermin zu vereinbaren. Weitere Informationen lassen sich der Webseite des Familienbüros entnehmen.
Zudem bietet das Familien-Servicebüro einige Veranstaltungen oder Workshops zu dem Thema „Familie und Vereinbarkeit“ an und stellt auch eine Sammlung von Erfahrungsberichten, Artikeln und Studien zu diesem Thema bereit. Außerdem klärt es über die drei möglichen Formen der Kinderbetreuung auf, welche in Anspruch genommen werden können: Die Kinderkrippe, die bereits ab wenigen Wochen bis zum zweiten Lebensjahr möglich ist, den Kindergarten ab zwei Jahren bis zur Einschulung, und schließlich den Hort für Kinder im Grundschulalter ab sechs Jahren. Zudem können Kinder auch in der Kita auf dem Campus betreut werden. Außerdem gibt es zusätzliche Einrichtungen für Kinder, die von Angestellten der Universitätsmedizin angeboten werden. Nähere Informationen zur Campus-Kita sind hier einsehbar, eine Liste zu den Einrichtungen der Uniklinik hier.
Zusätzlich stellt die Seite des Familien-Servicebüros Alternativen für die Kinderbetreuung in Mainz vor, die unabhängig von der Universität sind.
Laut dem Familien-Servicebüro wird das Angebot von den betroffenen Student:innen sehr geschätzt und gerne in Anspruch genommen, um sich einen Überblick zu verschaffen oder auch bei familienbezogenen Problemen einen Rat zu erhalten. Auffällig sei, dass auch zunehmend Studierende mit Kinderwunsch auf das Angebot eines Beratungsgesprächs zurückgreifen würden, um sich bereits vor der Schwangerschaft über die Vereinbarkeit von Kind und Studium zu informieren.
So erhält das Familien-Servicebüro innerhalb eines Semesters durchschnittlich ca. 187 Beratungsanfragen Dabei handelt es sich nicht nur um Anfragen von Student:innen mit Kind, sondern auch Student:innen mit pflegebedürftigen Angehörigen. Ein Tipp des Büros an Student:innen mit Kind ist: „Seien Sie nachsichtig mit sich selbst und überfordern Sie sich nicht! Es ist ganz normal, dass Sie mit einem Kind gegebenfalls ein paar Semester länger studieren als Ihre kinderlosen Kommiliton*innen. Und scheuen Sie sich nicht, Hilfs- und Unterstützungsangebote der Universität in Anspruch zu nehmen (dafür sind sie da!) und in Ihrem privaten Umfeld um Unterstützung (z.B. bei der Kinderbetreuung) zu bitten oder den Kontakt mit anderen studierenden Eltern zu suchen.“
Eine wichtige Information für Studierende in ihrer Schwangerschaft sind die neuen Regelungen zum Mutterschutz, welche ab dem 01.01.2018 wirksam sind: Seitdem gilt der Schutzbereich des Mutterschutzgesetzes auch während des Studiums, falls die Hochschule „Ort, Zeit und den Ablauf der Ausbildungsveranstaltungen als verpflichtend vorgibt“ (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG).
Hierbei fallen frei bestimmbare Tätigkeiten (z.B. Bibliotheksbesuche, freiwillige Praktika oder freiwillige Veranstaltungsbesuche) nicht in den Schutzbereich des Mutterschutzgesetztes.
Diese Regelungen gelten für Schwangere und Stillende bis zu 12 Monate nach der Geburt. Während der Mutterschutzfrist (i.d.R. sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) erfolgt eine Freistellung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Bei der Zentralen Anlaufstelle Studentischer Mutterschutz (ZASM) im Studierenden Service Center sind weitere Informationen zu diesem Thema verfügbar.
Die Wohnungssuche als Student:in mit eigener Familie kann in Mainz oftmals sehr zeitaufwändig und anstrengend sein.
Aus diesem Grund informiert das Familien-Servicebüro über geeignete und bezahlbare Familienwohnungen für Studierende, welche sich in Campusnähe befinden.
Eine mögliche Option stellen zum Beispiel die Familienwohnungen im Wohnheim Inter II des Studierendenwerks dar. Das Wohnheim befindet sich auf dem Campus und bietet für Familien eine frisch sanierte 2,5 Zimmerwohnung mit Kochnische, Bad und Kinderzimmer. Eine weitere Möglichkeit wird vom Evangelischen Studentenzentrum (ESZ) angeboten. Hier befinden sich die Familienwohnungen in Campusnähe und bieten mit 60 m2 Platz für Eltern und maximal zwei Kinder.
Außerdem ist für Student:innen mit Kind wichtig zu wissen, dass sie eventuell Anrecht auf Wohngeld haben. Dieses kann in manchen Fällen sogar bereits in der Schwangerschaft ausgezahlt werden. Um herauszufinden, wie viel Wohngeld erwarten werden kann, gibt es Wohngeld-Rechner im Internet, welche Faktoren wie Bundesland, Stadt, Miethöhe oder Einkommen berücksichtigen.
Der Mietzuschuss sollte zudem frühzeitig beim Amt für soziale Leistungen in Mainz beantragt werden, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann und erst ab dem Antragsmonat und nicht rückwirkend ausgezahlt wird.
Auf dem Campus der JGU sollen sich auch die Kinder wohlfühlen. Neben dem Botanischen Garten, welcher sich für gemeinsame Spaziergänge eignet, gibt es unterschiedliche Spielecken, welche genutzt werden können.
Zudem gibt es einige Wickel- und Stillmöglichkeiten, in denen Eltern mit ihren Kindern ungestört sein können. Mehr Informationen finden sich hier. Darüber hinaus gibt es einen Eltern-Kind-Raum im Kreuzbau sowie im Philosophicum. Neben Wickel- und Stillmöglichkeiten können die Räume auch zum Spielen, Entspannen und Arbeiten genutzt werden. In der GFG-Bibliothek steht ebenfalls ein Raum zur Verfügung, der für Eltern mit Kind gedacht ist. Vor dem Eingang der Bereichsbibliothek des Philosophicums ist eine kleine Kinderbibliothek aufgebaut.
Zum Toben gibt es vor dem Forum Universitatis und vor dem Studierendenhaus ein Wipptier. Im Innenhof des Wohnheims Inter II gibt es außerdem noch einen Kinderspielplatz, der genutzt werden kann.
Hier kann ein kinderfreundlicher Lageplan des Unicampus eingesehen werden, in dem alle wichtigen Plätze eingetragen sind.
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