Das Ende der Überbrückungshilfe

03.11.2021
Studium
dv

Die Überbrückungshilfe für Studierende wurde zum 30. September 2021 beendet. Wie sah sie aus? Wie viele Studierende nutzten sie und welche Alternativen zur finanziellen Unterstützung bleiben nun?

Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung angebotene Überbrückungshilfe für Studierende ist seit dem 30. September 2021 offiziell beendet. Nur noch bis dahin eingegangene Anträge für den Monat September wurden weiterhin von den verantwortlichen Studierendenwerken berücksichtigt.

Inanspruchnahme der Geldspritze

Von über 600.000 eingegangenen Anträgen auf Überbrückungshilfe, davon etwa ein Drittel von ausländischen Studierenden, wurden über 415.000 bewilligt. Somit erhielten mehr als 108.000 Studierende mit insgesamt rund 187 Millionen Euro eine finanzielle Unterstützung, weil sie sich in einer pandemiebedingten Notlage befanden. Das sind rund 3 % aller Studierenden in Deutschland (Stand 1. September 2021).

In einer pandemiebedingten Notlage befanden sich Studierende, wenn aufgrund der Corona-Pandemie Nebenjobs weggefallen sind, Bewerbungen erfolglos blieben oder sie nicht bzw. nicht ausreichend von ihren Eltern unterstützt werden konnten. Der finanzielle Zuschuss betrug maximal 500 Euro im Monat, berechtigt waren Studierende, die in Deutschland wohnen und an einer staatlichen sowie staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind. 

Um Anspruch auf einen Zuschuss zu erhalten, durften außerdem zum Zeitpunkt des Antrags höchstens 500 Euro auf dem Konto zu verzeichnen sein (campus-mainz.net berichtete).

Welche Alternativen bleiben?

Mithilfe des KfW-Studienkredits erhielten seit Mai 2020 ebenfalls über 49.000 Studierende eine zusätzliche Unterstützung bei der Finanzierung ihres Studiums. Für diesen Kredit sind grundsätzlich alle Studierende von staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren berechtigt. Er wird noch bis Ende 2021 zinsfrei gestellt und bietet eine Förderung von bis zu 650 Euro monatlich an. Im Gegensatz zum BAföG muss der KfW-Kredit jedoch vollständig zurückgezahlt werden.  

Ähnlich dem Studienkredit ist das Studienbeitragsdarlehen. Es unterscheidet sich lediglich darin, dass es nicht monatlich, sondern einmal im Semester ausgezahlt wird und nur die Studiengebühren, nicht aber die Lebenshaltungskosten deckt. Die Beantragung eines KfW-Studienkredits oder eines Studienbeitragsdarlehens können bei der KfW Förderbank oder über ein Online-Formular getätigt werden.

BAföG-Geförderte müssen ihr Darlehen nur zur Hälfte und zinsfrei tilgen. Die monatliche Auszahlung wird von den persönlichen Lebensumständen abhängig gemacht, außerdem spielen das Einkommen der Eltern oder das eigene Vermögen eine Rolle bei der Festlegung des Betrags. Maximal werden 735 Euro monatlich ausgezahlt. Diese Bedarfssätze sind pauschalisierte Beträge, die den Lebensunterhalt sowie Ausbildungskosten und Fahrtkosten berücksichtigen. Berechtigt sind Studierende an Hochschulen und auch Berufsakademien, solange deren Abschlüsse gleichgestellt sind. Private Hochschulen sowie private Berufsakademien sind ebenfalls eingeschlossen. Der Antrag erfolgt über ein Formular, das im entsprechenden Studierendenwerk oder BAföG-Amt zu erhalten ist.  

Für die fortgeschrittene Phase des Haupt- oder Masterstudiums soll der sogenannte Bildungskredit sinnvoll sein. Die monatliche Auszahlung erfolgt über die KfW Bank und kann zwischen 100 Euro und 300 Euro variieren. 

Er unterscheidet sich insofern vom klassischen KfW-Studienkredit, als dass er vorzugsweise zur Finanzierung von Praktika oder Auslandsaufenthalten in Anspruch genommen wird. Außerdem wird er häufig während der Ausbildung, für die berufliche Fortbildung oder auch als BAföG-Bankdarlehen für Studierende, die kein BAföG mehr erhalten, ausgezahlt.

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