Corona-Maßnahmen in der Universitätsbibliothek

22.02.2021
Studium
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Derzeit sind alle Bibliotheksstandorte der JGU Mainz nur für die Ausleihe und Rückgabe von Literatur geöffnet. Gleichzeitig wird auf manche etablierten Schutzmaßnahmen im Notbetrieb verzichtet.

Derzeit stehen alle Universitätsbibliotheken der JGU Mainz nur für Studierende offen, die Bücher ausleihen oder zurückgeben oder die Drucker, Kopierer und Scanner nutzen möchten. Vor Ort zu arbeiten, ist allerdings wegen des Notbetriebs vorerst nicht mehr möglich.

Innerhalb der Universitätsbibliotheken werden laut der JGU derzeit diverse Maßnahmen umgesetzt, um den Infektionsschutz gewährleisten zu können. An den Eingängen aller Universitätsbibliotheken würden sich Desinfektionsmittelspender befinden, um die Handdesinfektion der Besucher:innen gewährleisten zu können. Zudem würden Kontaktflächen wie etwa Tische oder Selbstverbucher nach dem Benutzen durch zusätzlich platzierte Desinfektionstücher gereinigt.

Auf die derzeit geltenden Abstandsregelungen werde innerhalb der Universitätsbibliotheken verstärkt hingewiesen. Die Selbstverbucher, Rückgabeautomaten sowie Multifunktionsdrucker seien reduziert und in Abstand voneinander versetzt platziert worden.

In allen Universitätsbibliotheken herrsche nach den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz eine medizinische Maskenpflicht. Auch das dortige Personal könne seit März 2020 in einigen Bereichen aus dem Homeoffice arbeiten. In den Bereichen, in denen Personal vor Ort arbeiten müsse, würden abwechselnde Teams eingesetzt, die untereinander jedoch kaum in Kontakt treten würden.

Keine QR-Code-Kontaktnachverfolgung                                         

Als die Arbeitsplätze der Universitätsbibliothek noch genutzt werden konnten, wurde dafür durch ein Reservierungssystem die Kontaktnachverfolgung gesichert. Dabei hat jede:r Benutzer:in eine feste Platznummer erhalten. Derzeit gibt es in den Bibliotheken keine QR-Code-Kontaktnachverfolgung, wie sie beispielsweise für Lehrveranstaltungen eingeführt wurde (campus-mainz.net berichtete). Begründet wird dies von der JGU auf Anfrage damit, dass der Besuch "nur von kurzer Dauer" sei und man hier analog zu Supermärkten vorgehe.

Die Personenbegrenzung innerhalb öffentlicher Einrichtungen wie der Bibliotheken wird im ersten Teil der 15. Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz geregelt. Je nach Bibliotheksstandort gilt hierbei eine Begrenzung von einer Person auf zehn bzw. 20 Quadratmetern, wenn die Gesamtfläche 800 Quadratmeter unter- bzw. übersteigt.

Aufgrund des aktuellen Abstandsgebotes und den Belüftungseinschränkungen innerhalb der Bibliotheken würden die Bibliotheken der JGU zufolge deutlich unter der maximal zulässigen Belegung bleiben. Die kurzzeitige Nutzung der Bibliotheken in Form von Ausleihen und Rückgaben von Büchern wird durch entsprechend reduzierte Laufkarten verwaltet. Ist das Kontingent an Karten aufgebraucht, müssen Besuchende warten, bis ihre Vorgänger:innen die Bibliothek verlassen und dabei die Karte zurückgebracht haben. Laut der JGU sind keine weiteren Maßnahmen für die nähere Zukunft geplant.

Infiziert mit Corona, was dann?

Falls sich Besuchende der Universitätsbibliotheken nachweislich mit dem Coronavirus infizieren, sollen sie die Infektionen an das zuständige Gesundheitsamt melden. Falls die infizierte Person in den Bibliotheken einen Arbeitsplatz genutzt haben sollte, können die Universitätsbibliotheken auf Veranlassung des Gesundheitsamtes eine Kontaktliste aus dem Reservierungssystem anfordern. Für den kurzzeitigen Besuch der Universitätsbibliotheken wird keine Kontakterfassung durchgeführt.

"Alternativlos"

Anna und Marie (Namen von Redaktion geändert) studieren an der JGU und nutzen dabei auch die Angebote der Universitätsbibliothek. Für beide steht klar fest, dass die Maßnahmen "alternativlos" sind. Sie seien für Anna und Marie außerdem kaum spürbar, da die derzeit geltenden Maßnahmen überall in der Stadt seit langem in Kraft sind.

Auch die Maskenpflicht in den Universitätsbibliotheken halten beide für wichtig, ziehen daraus allerdings auch persönliche Konsequenzen: Als es noch möglich war, an den Arbeitsplätzen in den Bibliotheken zu arbeiten, galt dort noch eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Aufgrund dessen haben sie lieber an ihrem Schreibtisch zu Hause gearbeitet. Beide sind sich bewusst, dass sie sich in einer privilegierten Position befinden. Beide berichten von einem passenden Arbeitsumfeld zu Hause und hätten kein Problem damit, auch von dort aus zu arbeiten.

Explizit nach der fehlenden Kontaktnachverfolgung innerhalb der Universitätsbibliotheken befragte Studierenden ist dies nicht negativ ausgefallen. Denn laut den Studierenden waren die Universitätsbibliotheken während ihrer Besuche nie überfüllt gewesen und "man könne sich gut aus dem Weg gehen".

Doch viele trifft es in dieser Zeit besonders hart: Wer etwa in engen Wohnverhältnissen lebt oder sich keinen neuen Laptop für die Arbeit zu Hause leisten kann, darf nun nicht mehr auf die Arbeitsplätze vor Ort zurückgreifen. Bereits 2020 hat die JGU daher auf die Stabsstelle Diversität hingewiesen, die u. a. bei fehlender IT-Ausstattung unterstützen könne. Auch der AStA kann betroffenen Studierenden über Darlehen und Zuschüsse finanziell aushelfen.

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