Bundesbildungsministerium bewilligt zinslose Kredite und Nothilfefonds

07.05.2020
Campus-News
fw

Das Bundesbildungsministerium will mit zinslosen KfW-Krediten und einem Nothilfefonds eine Überbrückungshilfe für Studierende schaffen, die sich wegen der Corona-Pandemie in finanzieller Not befinden.

Viele Studierende sind neben dem Studium erwerbstätig und haben aufgrund der Corona-Pandemie ihre Jobs verloren. Besonders prekär ist die aktuelle Situation vor allem für diejenigen, die darüber hinaus keine finanzielle Unterstützung, wie BAföG oder Stipendien, bekommen. Um zu verhindern, dass sie ihr Studium wegen dieser finanziellen Notlage abbrechen müssen, sollen nun zinslose Kredite oder Nothilfefonds als Überbrückungsgelder des Bundes aushelfen.

Zinsloses Darlehen von bis zu 650 Euro im Monat

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation am 30. April 2020 mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beschlossen, dass die Studienkredite, die die KfW seit 2006 bereitstellt, nun vorübergehend zinsfrei und auch für ausländische Studierende verfügbar sein sollen. Das zinslose Darlehen hat eine Höhe von 100 bis zu 650 Euro im Monat und kann online beantragt werden. Insgesamt werde ein Darlehensvolumen bis zu einer Milliarde Euro bereitgestellt, so das BMBF.

Diesen zinslosen Kredit können laut dem BMBF ab dem 8. Mai 2020 zunächst die Studierenden beantragen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, sowie die Studierenden aus dem EU-Ausland, die seit mindestens drei Jahren in Deutschland gemeldet sind. Mit dem neuen Beschluss haben aber auch ausländische Studierende, die noch nicht so lange in Deutschland gemeldet sind, ab dem 1. Juni 2020 die Möglichkeit, das zinslose Darlehen zu beantragen. Sie erhalten diese Fördergelder dann ab dem 1. Juli 2020. Um das Darlehen zu erhalten, sei kein nachweisbares Einkommen nötig, so die KfW.

Vom Erlass der Zinsen bis zum 31. März profitieren sowohl neue Antragssteller:innen als auch Studierende, die bereits einen Kredit bei der KfW haben. Diese Gebühren werden stattdessen solange vom BMBF übernommen. Danach gelten die üblichen Konditionen der KfW mit einem individuellen Zinssatz, der jeweils für sechs Monate festgelegt wird. Laut der KfW wird dieser Zinssatz auch nach der letzten Auszahlung in der Regel noch für anderthalb Jahre fällig, bevor die Rückzahlung beginnt. Die Rückzahlungsmodalitäten sind dabei abhängig von den individuell gewährten Darlehen und können online eingesehen werden.

Deutsches Studentenwerk erhält 100 Millionen Euro

Neben dem KfW-Krediten werden dem Deutschen Studentenwerk vom BMBF Nothilfefonds mit einem Volumen von 100 Millionen Euro bereitgestellt. Die Gelder aus diesen Fonds werden an Studierendenwerke in ganz Deutschland verteilt. Anspruch auf die Hilfsmittel aus den Fonds haben dann ebenfalls Studierende aus dem In- und Ausland, deren Erwerbstätigkeit aufgrund der Corona-Pandemie weggebrochen ist. Entscheidend seien die akute Notlage und die dringende Bedürftigkeit der Studierenden. Diese Unterstützung dient als überbrückende Soforthilfe, bis diese Studierenden eine neue Erwerbstätigkeit gefunden haben. Nach Angaben des Deutschen Studentenwerks muss sie nicht zurückgezahlt werden. Studierende, die BAföG, ein Stipendium oder andere regelmäßige staatliche Zuschüsse (z.B. Begabtenförderung, Erasmus+) erhalten, können laut BMBF jedoch nicht vom KfW-Darlehen oder dem Nothilfefonds profitieren.

Kritik an fehlender BAföG-Öffnung

Neben zinslosen Krediten hatten die Länder auch einen leichteren Zugang zu BAföG gefordert, um Studierenden in finanzieller Not kurzfristig auszuhelfen. Prof. Dr. Konrad Wolf, der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister und Koordinator der SPD-Länder in der Wissenschaftspolitik, bedauert, dass die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek nicht dazu bereit war. Er kritisiert, dass die Öffnung des BAföG ein wichtiger Schritt gewesen wäre, um nachhaltige Möglichkeiten zu schaffen, in akuten finanziellen Notlagen Unterstützung bieten zu können. "Das BAföG ist das entscheidende Instrument, die finanzielle Situation der Studierenden zu sichern und den Zugang zu Bildung ohne finanzielle Hürden zu ermöglichen. Hier hätten wir uns mehr Entgegenkommen von Bundesministerin Karliczek gewünscht", so Prof. Dr. Wolf.

Auch der AStA der Uni Mainz übt Kritik an den zinslosen Krediten anstelle der BAföG-Öffnung: Auf Facebook teilte er am 30. April eine Stellungnahme der Landes-ASten-Konferenz (LAK) Rheinland-Pfalz, in der sie u.a. bemängelt, dass das überschüssige BAföG-Budget von 900 Millionen Euro im Bundeshaushalt nicht für mehr Studierende freigegeben werde. "Studierende werden auch in den kommenden Monaten vor Finanzierungsprobleme stehen", fürchtet die LAK Rheinland-Pfalz.

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