Bund übernimmt Bafög

24.06.2014
Campus-News, Studium
lc

Bildungsausgaben waren lange Zeit ein strittiges Thema zwischen Bund und Ländern, jetzt gibt es eine Einigung. Ab 2015 übernimmt der Bund die Kosten für das Bafög komplett und plant zusätzlich eine Erhöhung der Ausbildungsförderung.

Ende Mai einigten sich die Spitzen von Union und SPD darauf, dass der Bund ab 2015 die Kosten für das Bafög vollständig trägt. Bislang zahlt der Bund 65% der Kosten, die restlichen 35% tragen die Länder. Die Übernahme des Bafögs durch den Bund entlastet die Länder um jährlich 1,17 Milliarden Euro. Für den Bund fallen zusätzliche Kosten von 625 Millionen Euro an. Eine weitere Einigung der Koalitionäre sieht vor, das Bafög zum Wintersemester 2016/2017 zu erhöhen. Zusätzliche 500 Millionen plant der Bund dafür ein, wie genau das Geld verteilt wird und wie viel mehr jeder einzelne Bafög-Empfänger bekommt, ist noch unklar.

Bund will Hochschulen direkt finanzieren

Zudem einigten sich Union und SPD darauf, dass der Bund sich künftig unter bestimmten Voraussetzungen an der Finanzierung von Hochschulen beteiligen soll. Hierfür muss allerdings das Grundgesetz geändert werden, denn im Jahr 2006 wurden im Zuge der Föderalismusreform I die Kompetenzen von Bund und Ländern neu geordnet. Das in dieser Reform enthaltene "Kooperationsverbot" untersagt es dem Bund, Bildungsprojekte auf Länderebene zu finanzieren. In Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: „Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von: Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen; Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen; Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten.“ Die Koalitionsspitzen schlagen vor, den Artikel so zu ändern, dass die „Förderung von Forschungsbauten einschließlich Großgeräten“ in Zukunft auch ohne die Zustimmung der Bundesländer erfolgen kann. Diese Formulierung ist jedoch nur ein Vorschlag, der auch noch vollständig verfassungsrechtlich geprüft werden muss. Zudem bedarf es für eine Grundgesetzänderung der Zustimmung zwei Drittel der Stimmen des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates.

Wie einfach ist die Grundgesetzänderung?

Univ.-Prof. Dr. Elke Gurlit, die an der JGU den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung und Europarecht inne hat, ist sich sicher, dass zwei Drittel der Stimmen des Bundestages leicht erreicht werden können, wenn es sich um eine gemeinsame Agenda der Regierungskoalition handelt. Spannender sei die Frage, ob auch zwei Drittel der Mitglieder des Bundesrates einer Änderung zustimmen würden. Es läge zwar in jedem Fall im Interesse der Länder, dass sich der Bund stärker finanziell beteiligt, da dies aber erkauft werden müsse mit einer Abgabe von bildungspolitischen Kompetenzen, könnte sich unter Umständen die Vertreter finanzstarker Länder dagegen wehren. Hinzu kommt, dass der Bundesrat politisch ganz anders zusammengesetzt ist als der Bundestag. Frau Dr. Gurlit vermutet daher, dass derzeit schon die Drähte zwischen der Ministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka, und den Ländern heiß laufen, um einen Kompromiss auszuhandeln, der von der großen Mehrheit der Länder getragen werden kann.

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