BAföG und die Abhängigkeit von den Eltern

01.09.2018
Studium
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Das BAföG soll jungen Menschen ermöglichen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, eine qualifizierte Ausbildung absolvieren zu können. Doch fördert es tatsächlich die Bildungsgerechtigkeit?

Wenn das Einkommen der Eltern zu niedrig ist, stellt das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für viele junge Menschen die einzige Möglichkeit dar, sich das Traumstudium zu finanzieren. Aber nicht alle Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten den Höchstsatz von derzeit 735 Euro. Wichtige Voraussetzungen, um überhaupt Anspruch auf Leistungen zu haben, sind die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein aufenthaltsrechtlicher Status, die generelle Eignung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze, d. h. die Antragstellung vor Vollendung des 30. Lebensjahres. Die Förderungsdauer richtet sich dann nach der jeweiligen Regelstudienzeit der gewählten Fachrichtung.

Besondere Umstände, hohe Lebenshaltungskosten und Mieten führen jedoch oft dazu, dass sich viele Studis zusätzlich einen oder gar mehrere Nebenjobs neben dem Studium suchen müssen. Und da beginnt für viele ein Teufelskreis: Die Arbeit nimmt zu viel Zeit ein, um sich in Vollzeit dem Studium widmen zu können. Dadurch ist man nicht mehr in der Lage, die Regelstudienzeit einzuhalten und erhält spätestens nach dem sechsten Semester keine Förderung mehr. Ohne BAföG ist man gezwungen noch mehr arbeiten zu gehen und so kann im schlimmsten Fall das gesamte Studium auf der Kippe stehen.

Bildungsgerechtigkeit im Alltag?

Das BAföG wurde im Jahr 1971 eingerichtet, um einen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit im Land zu leisten. Dank der staatlichen Förderung hatten schon viele junge Menschen die Möglichkeit, trotz ihres niedrigeren sozio-ökonomischen Status eine qualifizierte Ausbildung zu absolvieren. Doch in den letzten Jahren ist die Zahl der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger immer weiter gesunken. Das belegen Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Im Jahr 2017 erhielten demnach rund 782.000 Personen in Deutschland eine Förderung nach dem BAföG. Etwa zwei Drittel der ausgezahlten Leistungen entfielen dabei auf Studierende, ein Drittel auf Schüler. Im Vergleich zum Vorjahr stellt das einen Rückgang von fünf Prozent dar, 2016 gab es nämlich bundesweit noch 823.000 Geförderte. Zuletzt gestiegen ist die Anzahl der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger im Jahr 2012, damals erhielten noch 979.000 Personen die Förderung vom Bund.

Angesichts dieser Zahlen forderte das Deutsche Studentenwerk (DSW) die Bundesregierung Anfang August auf, schnell zu handeln. Nicht nur die Menge der Empfängerinnen und Empfänger sei gesunken, auch die Anzahl potentiell empfangsberechtigter Studierender sei zwischen zwei 2006 und 2016 weiter zurückgegangen. Aus Sicht des DSW müsse nicht nur eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht werden, auch die Förderungshöchstdauer müsse verlängert und die Bürokratie weiter abgebaut werden. Laut Statistischem Bundesamt erhielt etwa die Hälfte der geförderten Personen im Jahr 2017 eine Vollförderung, die andere Hälfte nur eine Teilförderung. Wie viel Geld einem im Monat schlussendlich zusteht, hängt von mehreren Faktoren ab: Der jeweiligen Ausbildung, den persönlichen Lebensumständen und sowohl der eigenen als auch der familiären finanziellen Lage.

Anpassung der BAföG-Sätze vonnöten?

Der Höchstsatz für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, wurde zum Wintersemester 2016/17 auf 735 Euro angehoben. Dabei fielen 250 Euro auf den Wohnzuschlag. Doch ist das realistisch? Gemäß dem aktuellen Zahlenspiegel des DSW lag im Jahr 2016 die durchschnittliche Monatsmiete für einen Wohnheimplatz in Deutschland bei etwa 240 Euro. Je nach Studienort kann es aber auch deutlich teurer werden. Mainz ist beispielsweise auch in dieser Erhebung wieder Spitzenreiter: In der Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz kostete im Jahr 2016 ein Wohnheimzimmer durchschnittlich 338 Euro im Monat. Das sind fast 100 Euro mehr als der deutsche Durchschnitt und rund 90 Euro mehr als der BAföG-Bedarfssatz für die Unterkunft vorgibt.

Auch in anderer Hinsicht weichen Theorie und Praxis voneinander ab: Immerhin gibt es viele Studis, die erst gar keinen Anspruch auf BAföG haben, weil das Einkommen ihrer Eltern zu hoch ist. "Zu hoch" ist jedoch relativ: Nach den BAföG-Richtlinien mag das Einkommen der Eltern genügen, um das Kind bei der Ausbildung zu unterstützen, im Alltag kann das aber ganz anders aussehen. Selbst wenn ein Elternpaar seinem Kind theoretisch das Studium finanzieren könnte, benötigt es in der Praxis vielleicht sein gesamtes Einkommen, um den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. In vielen Fällen erhalten Studierende so nur das Kindergeld als finanzielle Unterstützung aus dem Elternhaus.

Verhältnis zu Eltern ausschlaggebend

Offiziell könnten sie aber mehr erwarten: Jedes Kind, das sich in der Ausbildung oder dem Studium befindet, hat einen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern. Monatlich 735 Euro hält der Gesetzgeber für Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen, für angemessen. Doch was passiert, wenn die Eltern nicht zahlen bzw. nicht zahlen können, man aber auf das Geld angewiesen ist? Eine Klage kommt wahrscheinlich für die wenigsten in Frage. Manche Studis greifen zu einem Studienkredit, andere suchen zunächst Rat im zuständigen BAföG-Amt.

Diesen Weg hat auch Anna* gewählt. Nach ihrem Schulabschluss bewarb sie sich für einen Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität und beantragte BAföG. Zu jeder Antragstellung gehört das Formblatt 3, in dem die Eltern Auskünfte über ihr Einkommen abgeben müssen. Annas Mutter griff ihr unter die Arme und stellte zügig alle benötigten Unterlagen zusammen. Von ihrem Vater konnte sie jedoch keine Unterstützung erwarten, denn der hatte vor Jahren den Kontakt zu ihr abgebrochen. Ungeachtet dessen forderte das BAföG-Amt die Auskünft über das Einkommen ihres Vaters ein. Deshalb sandte Anna die Unterlagen mit der Bitte, die fehlenden Angaben auszufüllen, an die letzte bekannte Adresse ihres Vaters. "Mein Vater ist finanziell gar nicht in der Lage, mich zu unterstützen, und er hat persönliche Probleme, die ich nicht näher ausführen möchte. Das habe ich auch immer wieder meiner Sachbearbeiterin gesagt."

Als sich Annas Vater – wie von ihr erwartet – nicht meldete, sollte sie schließlich mit dem Formblatt 8 Vorausleistungen beantragen. Diese Option steht all denjenigen Personen offen, deren Ausbildung gefährdet ist, weil die Eltern oder ein Elternteil die Auskunft über ihre Einkünfte oder die Unterhaltszahlungen an sich verweigern. Auch wenn Anna im Fall ihres Vaters nicht von einer Verweigerung sprechen würde, musste sie in Abstimmung mit dem Amt das Formblatt 8 ausfüllen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dazu gehört ein Nachweis darüber, dass sie nicht in der Lage war, Auskünfte über die Einkünfte ihres Vaters zu erlangen. Dafür genügte der unbeantwortete Brief an ihren Vater.

Nach mehreren Jahren, zahlreichen Gängen zum BAföG-Amt und Unmengen an Papierkram löste schließlich ein weiterer Schicksalsschlag Annas Situation auf: Nachdem ihr Vater einen Schlaganfall erlitt, bekam er endlich den gesetzlichen Vormund, den er seit Jahren verweigert hatte. Seine Betreuerin füllte das Formblatt 3 aus, es wurde festgestellt, dass Annas Vater nicht unterhaltsfähig ist, die Vorausleistung wurden mit den Schulden verrechnet und Anna erhielt schließlich sogar eine Nachzahlung und den BAföG-Satz, der ihr zustand.

Ihre finanziellen Sorgen war sie damit erst mal los – die Schuldgefühle und die psychische Belastung blieben aber. "Mal abgesehen von dem zusätzlichen organisatorischen Aufwand für das Amt ist das einfach eine emotionale Belastung. Ich habe wochenlang schlecht geschlafen, wenn ich wusste, ich muss wieder einen Antrag stellen und alles geht wieder von vorne los. Man wird als erwachsener Mensch dazu gezwungen, wieder mit einem Menschen in Kontakt zu treten, mit dem man vielleicht einfach nichts mehr zu tun haben möchte", bemerkt Anna.

"Wie fühlen sich da erst Menschen, die einen ihrer Elternteile nie kennen gelernt haben? Die noch schlimmere Traumata mit den Eltern verbinden? Die nehmen vielleicht zum ersten Mal mit dieser Person Kontakt auf und fordern direkt Einkommensauskünfte, weil sie ansonsten ihr Studium nicht finanzieren können. Oder sie entscheiden sich gleich gegen die Ausbildung, deren Förderung ihnen doch eigentlich zusteht", merkt Anna kritisch an. In der Tat bedingt die familienabhängige Form des BAföGs, dass die Zukunftspläne einiger junger Menschen mitunter abhängig von dem Kooperationswillen einer wildfremden Person sind. Angesichts dessen hält Anna wenig von der familienabhängigen Form des BAföGs: "Ich sehe ein, dass vor allem die gefördert werden sollen, die ohnehin schon wenig haben. Davon profitiere ich ja auch. Aber am Ende trifft es so wie es jetzt ist doch wieder die am härtesten, die es sowieso schon schwer haben."

Ausbildungsförderung ohne Eltern

In Anbetracht dieser Umstände wird sich manch einer fragen, ob die Idee des elternunabhängigen BAföGs nicht die Lösung aller Probleme ist. In einigen skandinavischen Ländern ist das immerhin seit Jahren Gang und Gebe. In Dänemark erhalten alle Studierenden beispielsweise die staatliche Ausbildungsförderung "Statens Uddannelsestøtte" (SU). Für alle dänischen Studis, die nicht mehr zu Hause bei den Eltern wohnen, bedeutet das also einen monatlichen Zuschuss von rund 800 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Möglichkeit, ein Darlehen zu beantragen, gibt es zusätzlich.

In Deutschland ist momentan nur ein Teil der BAföG-Leistungen ein Zuschuss, der andere ist ein staatliches Darlehen. Eine Hälfte bekommt man also vom Staat geschenkt, die andere ist ein zinsloser Kredit – ein einmaliges Angebot, das man in dieser Form von keiner Bank bekommen würde. Hinzu kommt die Rückzahlungsbegrenzung: Auch wenn Geförderte mehr Leistungen erhalten haben, müssen sie höchstens 10.000 Euro zurückzahlen. Die Rückzahlung beginnt bei Studierenden zudem nicht direkt nach Abschluss der Ausbildung, sondern erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.

Der dänische Staat lässt sich also die Bildung seiner Bürgerinnen und Bürger einiges kosten. Auf die elternunabhängige Förderung haben auch die Kinder von Spitzenverdienern in unserem nördlichen Nachbarland einen Anspruch. In Deutschland hingegen schreitet der Staat erst dann ein, wenn der monatliche Bedarf von 735 Euro nicht durch den Unterhalt der Eltern gedeckt werden kann.

Elternunabhängiges BAföG in Deutschland?

Doch was viele nicht wissen: Elternunabhängiges BAföG gibt es auch hierzulande – in der familienabhängigen Förderung jedoch nur im Falle bestimmter Ausnahmen. Dazu zählt beispielsweise der Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs im Rahmen des zweiten Bildungsweges, fünf Jahre Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr oder drei Jahre Erwerbstätigkeit nach der beruflichen Erstausbildung. Auch wenn man über 30 ist (beim Master sogar über 35), das Studium aber vorher begonnen hat, wird man elternunabhängig gefördert. Gemäß den Zahlen des statistischen Bundesamtes gab es im Vorjahr rund 70.000 Empfängerinnen und Empfänger der elternunabhängigen Förderung – also etwa ein Zehntel der Gesamtzahl von BAföG-Geförderten.

Aber ist das elternunabhängige BAföG für alle auch hierzulande denkbar? Zur Bundestagswahl 2017 haben sich alle Parteien konkret zu ihren Plänen in Sachen Bildungspolitik geäußert. Das heißt auch zur Zukunft des BAföGs, für das einige eine Reformierung vorsahen, die stark dem dänischen Konzept ähnelte. Gleich drei Parteien befürworteten ein zumindest in Teilen elternunabhängiges Modell.

Die Linke forderte in ihrem Wahlprogramm, das BAföG auf 1050 Euro zu erhöhen, unabhängig vom Einkommen der Eltern und ohne Rückzahlung. Laut Parteiprogramm soll das durch eine öffentliche Finanzierung ermöglicht werden. Auch die FDP setzte sich im Wahlkampf für eine elternunabhängige Ausbildungsförderung ein: Allen Studierenden soll ein Zuschuss von 500 Euro sowie zusätzlich ein Darlehen gewährt werden. Die Grünen beabsichtigen in Bezug auf die Studienfinanzierung auf lange Sicht ein Zwei-Säulen-Modell zu etablieren. Dabei soll es einerseits einen "Studierendenzuschuss" für alle und einen "Bedarfszuschuss" für die Studierenden aus einkommensschwächeren Familien geben. Beides müsste nicht zurückgezahlt werden.

Die AfD schlägt in ihrem Grundsatzprogramm eine andere Richtung ein: Sie möchte Studierenden und Auszubildenden, die während oder kurz nach ihrem Studium Eltern werden und einen guten Berufs- bzw. Studienabschluss haben, die BAföG-Schulden erlassen. Eine elternunabhängige Ausbildungsförderung wird nicht erwähnt.

Die Regierungsparteien scheinen weiterhin am familienabhängigen Modell festhalten zu wollen. Im Koalitionsvertrag betonen CDU/CSU und SPD, dass sie das BAföG ausbauen und die Leistungen verbessern wollen. Gemeinsames Ziel sei es zudem, die förderbedürftigen Auszubildenden wieder besser zu erreichen. Eine allgemeine Förderung, unabhängig vom Einkommen der Eltern, scheint in dieser Legislaturperiode unwahrscheinlich.

Insgesamt haben zwar bereits tausende junge Menschen aus einkommensschwächeren Familien dank dem BAföG ihr Traumstudium aufnehmen können, nichtsdestotrotz stellt die familienahängige Form der Förderung viele von ihnen weiterhin vor finanzielle Probleme. Die Einführung von elternunabhängigem BAföG würde nicht nur den bürokratischen Aufwand enorm verringern, sondern auch vielen Studierenden ihre Geldsorgen nehmen.

 

*Name von der Redaktion geändert.

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